Fernlicht einschalten: Wann ist es erlaubt?
Mit dem Fernlicht sorgt man für freie Sicht bei Dunkelheit und warnt andere Fahrer vor möglichen Gefahren. Wir erklären, wann genau Du es einschalten darfst.
Fernlicht einschalten: Wann ist das erlaubt und wann nicht?
Leistungsstark, weitreichend, strahlend: Das Fernlicht erhellt die Fahrbahn bei Dunkelheit und leuchtet Kurven aus. So hat der Fahrer eine bessere Sicht und kann frühzeitig auf das Straßengeschehen reagieren – für ein Plus an Sicherheit. Anders als das Abblendlicht darf es jedoch nur in bestimmten Situationen eingeschaltet werden, nämlich bei stark eingeschränkter Sicht durch Dunkelheit oder als Lichthupe. Ist keine ausreichende Straßenbeleuchtung vorhanden, darf man das Fernlicht einschalten, um eine bessere Übersicht zu bekommen. Das kann beispielsweise nachts auf der Landstraße sein oder innerorts während eines plötzlichen Stromausfalls.
Das Fernlicht strahlt zwei- bis viermal weiter als das Abblendlicht. Dadurch kann man Kurven oder Gegenstände auf der Fahrbahn frühzeitig erkennen. So ist auch in dunklen Nächten ein sicheres Fahren möglich. Eine Bedingung: Mit dem eingeschalteten Fernlicht darf nur so schnell gefahren werden, dass man jederzeit innerhalb des beleuchteten Fahrbahnabschnittes anhalten kann. Auf diese Art hat man die Möglichkeit, schnell und gefahrlos auf unvorhersehbare Hindernisse wie einem Ast auf der Fahrbahn zu reagieren. Darüber hinaus muss das Fernlicht immer dann ausgeschaltet werden, wenn…
- ein Auto auf der Gegenfahrbahn entgegenkommt. Da der andere Fahrer vom Fernlicht geblendet werden kann, schaltest Du in diesem Fall auf das normale Abblendlicht um. Besitzt Dein Auto einen Fernlichtassistenten, passiert das automatisch.
- Wildtiere auf der Fahrbahn sind. Sie werden vom starken Licht geblendet, erschrecken sich und bleiben oftmals orientierungslos stehen. Damit sie sich von der Fahrbahn bewegen, reicht es in der Regel aus, den Wagen anzuhalten, das Licht auszuschalten und zu hupen.
- das Wetter kein Fernlicht zulässt. Starker Regen, Nebel oder Schnee reflektieren das helle Fernlicht. Das führt dazu, dass man selbst geblendet wird. Stattdessen helfen bei diesen Witterungsbedingungen die Nebelscheinwerfer. Sie sind tiefer am Fahrzeug angebracht und schwächer als das Fernlicht. Dadurch beleuchten sie hauptsächlich die Fahrbahn und minimieren die Eigenblendung.
Ein dauerhaft eingeschaltetes Fernlicht kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Schließlich können sie von dem starken Licht geblendet werden, wenn man ihnen damit entgegenfährt oder sich von hinten nähert. Deswegen darf es nur bei besonders dunklen Sichtverhältnissen genutzt werden. Grundsätzlich besteht allerdings keine Pflicht, es einzuschalten.
Neben dem Einsatz in der Dunkelheit, kann das Fernlicht auch als Lichthupe verwendet werden, indem man es kurz und schnell hintereinander an- und ausschaltet. Es signalisiert anderen Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung, zum Beispiel entgegenkommende Autofahrer vor einem möglichen Wildwechsel auf der Landstraße. Außerorts ist es auch als Zeichen erlaubt, um ein Überholmanöver anzukündigen. Verwendet man die Lichthupe, um beispielsweise andere Autofahrer auf Verkehrskontrollen aufmerksam zu machen, gilt das hingegen als Missbrauch und ist verboten.
Scheinwerfer sollen Deinen Weg erhellen und gleichzeitig den Gegenverkehr nicht blenden. Dazu müssen sie korrekt eingestellt sein.
Wo darf man Fernlicht einschalten?
Paragraf 17 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist eindeutig: Das Fernlicht darf man innerorts nur auf nicht durchgehend und nicht ausreichend beleuchteten Straßen einschalten. Gleiches gilt auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf Autobahnen ist das Fernlicht grundsätzlich erlaubt, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird. Ist der Mittelstreifen blickdurchlässig, weil beispielsweise keine Büsche die Sicht verdecken, soll kein Fernlicht genutzt werden. Der Grund: Es kann die Sicht der entgegenkommenden Fahrer beeinträchtigen und möglicherweise einen Unfall verursachen.
Fernlicht einschalten: So geht’s
In der Regel ist das Fernlicht im Blinkerhebel integriert. Je nach Automodell zieht man den Hebel dafür nach vorne oder drückt ihn nach hinten. Zum Ausschalten betätigt man den Hebel einfach erneut. In einigen Fahrzeugen gibt es auch einen Drehring, über den das Fernlicht angeschaltet wird. Bist Du Dir unsicher, wo genau Du das Licht einschaltest, findest Du eine Erklärung dazu im Handbuch Deines Autos.
Tipp: Neue Fahrzeugmodelle verfügen teilweise über einen Fernlichtassistenten. Dieser schaltet bei den entsprechenden Lichtverhältnissen automatisch das Fernlicht ein. Ebenfalls neu und im Kommen ist das blendfreie Fernlicht. Es bleibt im Gegensatz zum regulären Fernlicht dauerhaft an und blendet bei entgegenkommendem oder dichtem Verkehr eigenständig ab.
Diese Bußgelder drohen bei Verstößen
Für Verstöße beim Umgang mit dem Fernlicht, wie zu spätes Ausschalten oder Blenden entgegenkommender Autofahrer, gibt es unterschiedlich hohe Bußgelder. Sie werden vom einfachen Vergehen über die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bis hin zum verursachten Unfall gestaffelt. Die Polizei kontrolliert in der Regel nicht explizit auf missbräuchlich eingeschaltetes Fernlicht. Es kann jedoch bei anderweitigen Kontrollen wie Geschwindigkeitsüberprüfungen auffallen. Dann ist die einfache Bußgeldhöhe fällig. In der Übersichtstabelle findest Du die genauen Verstöße und Bußgeldhöhen.
Verstoß | einfache Bußgeldhöhe | Bußgeldhöhe, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden | Bußgeldhöhe, wenn ein Unfall verursacht wurde |
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Fernlicht trotz ausreichend guter Sichtverhältnisse eingeschaltet | 10 Euro | 15 Euro | 35 Euro |
Fernlicht trotz entgegenkommender Fahrzeuge nicht rechtzeitig abgeblendet | 20 Euro | 25 Euro | 35 Euro |
Fernlicht trotz vorausfahrender Fahrzeuge, zu denen nur ein geringer Abstand bestand, nicht rechtzeitig abgeblendet | 20 Euro | 25 Euro | 35 Euro |
Fernlicht-Scheinwerfer sind verschmutzt oder werden verdeckt | 20 Euro | 25 Euro | 35 Euro |
Missbräuchliche Zeichen mit Fernlicht | 10 Euro | 10 Euro | 10 Euro |
Das Fernlicht ist für die eigene Fahrsicherheit relevant. Denn ohne starkes Licht siehst Du auf schlecht beleuchteten Straßen nur wenig. Fahrten in der Dunkelheit sind so mühsam und fordern große Aufmerksamkeit. Das Licht hilft dabei, größere Streckenabschnitte besser zu überblicken und steigert Deine Sicherheit. Deswegen gibt es auch ein Bußgeld, wenn bei einer Kontrolle auffällt, dass es verschmutzt ist. Schließlich kann ein mit Ablagerungen verdeckter Scheinwerfer nicht weit leuchten.