Felgen reparieren: Möglichkeiten und Kosten
Teure Alufelgen können schon durch kleine Rempler am Bordstein erheblichen Schaden nehmen und der Wert Deines Autos dadurch schnell sinken. Auf Felgenreparaturen spezialisierte Werkstätten locken zwar mit günstigen Preisen; doch oft ist die Felgenreparatur gar nicht zulässig.
Nur einmal kurz beim Einparken den Bordstein gestreift und schon ist der Schaden groß. Der Felgenrand weist tiefe Scharten auf und die Speichen der Felge sind zerkratzt. So sehr Du Dich zuvor noch am Anblick des glänzenden Aluminiums erfreut hast, so stark frustrierend ist nun der Blick auf die beschädigte Felge. Doch kann eine vergleichsweise günstige Felgenreparatur den Kauf eines teuren Neuteils ersetzen? Autobesitzer sollten sich vor den allzu optimistischen Werbesprüchen vieler Spezialbetriebe hüten, denn größere Reparaturen an den Rädern sind nicht erlaubt.
Welche Reparaturen sind zulässig – welche nicht?
Die Felge, zumeist aus Stahl oder leichtem Aluminium, ist eine wesentliche Komponente des Fahrwerks und wird beim Fahren sehr stark belastet. Aus Sicherheitsgründen sind tiefgreifende Reparaturen an Felgen aus Aluminium untersagt. Denn hier kann ein Schaden sowie die Reparatur dieses Schadens das Gefüge des Metalls erheblich verändern und somit die Stabilität der Felge vermindern. Dann besteht die Gefahr, dass es an den geschädigten Stellen während der Fahrt zu Brüchen kommt. Daher ist es aus Sicht der Hersteller und der Kraftfahrzeug-Sachverständigen grundsätzlich nicht erlaubt, Risse, tiefgehende Scharten im Metall oder Beulen an der Felge zu reparieren. Entsprechend bearbeitete Felgen können zwar auf den ersten Blick überzeugen, dürfen aber dennoch nicht im Straßenverkehr genutzt werden. Stahlfelgen hingegen sind weniger empfindlich. Sollten sie trotzdem einmal stärker beschädigt werden, dann müssen sie durch neue Felgen ausgetauscht werden.
Im Gegensatz zur Felgenreparatur sind optische Aufbereitungen bei Felgen aus Aluminium erlaubt. Darunter fallen die Instandsetzung der häufig vorkommenden Scharten und Kratzer, die beim ungewollten Kontakt mit dem Bordstein verursacht werden. Sie dürfen aber nur dann ausgebessert werden, wenn sie weniger als einen Millimeter tief und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sind.
Unter die erlaubten Aufbereitungen fällt auch die Erneuerung der Klarlackschicht der Felge. Diese Schicht wird zumeist aufgrund von Steinschlägen oder durch eingebranntem Bremsstaub beschädigt. Aluminiumfelgen ohne den Schutz des Klarlacks sind stark anfällig für Korrosion, was erhebliche Schäden verursacht. Für die Erneuerung solltest Du allerdings Abstand von jeglichen Thermoverfahren nehmen. Hierbei wird zur Entfernung des Lacks die Felge auf mehr als 200 Grad erhitzt. Bei diesen Temperaturen wird die Stabilität von Aluminium um bis zu 40 Prozent reduziert und die Felge in Mitleidenschaft gezogen.
Auch das Entfernen des Lacks mittels Sandstrahlen ist aus ähnlichen Gründen unzulässig. Dies gilt auch für weitere Verfahren, die von vielen Felgen-Spezialbetrieben angeboten werden, um die Felge zu reparieren, beispielsweise mit Erhitzung, Abdrehen oder Rückverformung. Auf diese Weise können beschädigte Leichtmetallfelgen nur optisch wiederhergestellt werden. Die Nutzung dieser Felgen im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht erlaubt.
Erlaubte Instandsetzung bei Aluminiumfelgen
Um Kratzer mit bis zu einem Millimeter Tiefe sicher instandsetzen zu lassen, sollte man Fachbetriebe aufsuchen, die mit dem sogenannten WheelDoctor reparieren. Dabei handelt es sich um die einzige Maschine zur Aufbereitung von Aluminiumfelgen, die TÜV-geprüft und TÜV-zertifiziert wurde. Besonders geschulte Mitarbeiter sind in der Lage, reparable Kratzer eindeutig zu erkennen und mithilfe dieser Maschine sicher auszuschleifen. Glanzgedrehte Alufelgen erhalten nach der Prozedur sogar wieder ihre Oberflächenstruktur mit feinen Riefen zurück. Lackierte Felgen werden punktuell nachlackiert und mit Klarlack versiegelt.
Reparaturmethoden und deren Kosten
Für das Ausschleifen mit dem WheelDoctor und einer anschließenden Lackierung verlangen Fachbetriebe, je nach Aufwand, zwischen 50 und 180 Euro pro Felge. Die Erneuerung des Klarlacks beginnt mit der chemischen Entfernung des Lacks zu einem Preis ab 30 Euro je Felge. Für eine komplette Lackierung inklusive Reifendemontage, Entlacken, Grundieren, Lackieren und Zusammenbau berechnen Fachbetriebe ab 75 Euro für eine Felge. Sonderlackierungen sind teurer.
Die früher beliebte Pulverbeschichtung ist für Alufelgen übrigens unzulässig. Denn die Einbrenntemperaturen liegen für die Dauer von fünf bis 30 Minuten zwischen 140 und 200 Grad Celsius. Da aber bei einer Temperatur von über 90 Grad schon eine negative Veränderung des Aluminiumgefüges droht, kann es für Autobesitzer zu Schwierigkeiten mit DEKRA- oder TÜV-Prüfern kommen.
Einschränkungen bei Aluminiumfelgen
- Räder mit Rissen müssen erneuert werden
- Hitzebehandlungen und Auftragsschweißvorgänge sind nicht erlaubt
- Materialrückverformung ist unzulässig
- die Beschädigungstiefe im Metall darf einen Millimeter nicht überschreiten
- Radbefestigungsbohrungen, Mittenloch und Ventilsitze dürfen nicht aufbereitet werden
- Reifensitzflächen dürfen nicht lackiert werden
- die Einwirktemperatur bei Lackierungen darf 90 Grad Celsius/40 Minuten nicht überschreiten
- Alufelgen dürfen nicht sandgestrahlt werden
- aufbereitete Alufelgen dürfen nicht erneut aufbereitet werden