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Nahaufnahme eines Stapels mit Papieren in verschiedenen Farben
Quelle: Unsplash
Erster und wichtigster Schritt nach dem Verlust eines Fahrzeugscheins: umgehend die zuständige Zulassungsbehörde informieren – und am besten gleich einen Termin für eine Neubeantragung vereinbaren

Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren gegangen ist?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat seit 2005 den Fahrzeugschein abgelöst – trotzdem nennen sie viele umgangssprachlich immer noch Fahrzeugschein. Ganz gleich, welche Bezeichnung man verwendet: Der Fahrzeugschein ist ein wichtiges Dokument, das Du immer mitführen musst, wenn Du mit dem Auto unterwegs bist. Denn das Fahren ohne ist in Deutschland nicht erlaubt. Geht dagegen der Fahrzeugbrief verloren, darf man weiterhin mit dem Fahrzeug unterwegs sein.

Der Grund: Der Fahrzeugschein enthält Informationen zum Fahrzeughalter sowie zum Fahrzeug selbst. Bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original vorzeigen können. Denn mit ihr kann er nachweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich zugelassen ist. Eine Kopie des Fahrzeugscheins ist nicht ausreichend. Denn sie gilt gesetzlich nicht als gültiger Nachweis über die Zulassung eines Fahrzeugs. Kann der Fahrer den Fahrzeugschein bei einer Kontrolle nicht im Original vorweisen, droht ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro.

Der erste Schritt, wenn der Fahrzeugschein verloren geht: Der Verlust muss der zuständigen Zulassungsbehörde gemeldet werde. Und das umgehend – also sobald Du den Verlust bemerkst. Das ist meist telefonisch möglich. Bei diesem Telefonat kannst Du gewöhnlich auch gleich einen Termin vereinbaren, um das Dokument vor Ort neu zu beantragen. Das Vorgehen ist anders, wenn der Fahrzeugschein gestohlen wurde. In diesem Fall musst Du den Verlust zusätzlich zur Zulassungsbehörde auch sofort bei der Polizei anzeigen. Sie stellt Dir dann eine Diebstahlbescheinigung aus, die später bei der Neubeantragung bei der Zulassungsstelle benötigt wird.

Neben der Zulassungsbescheinigung Teil I ist Dir auch der Führerschein oder der Personalausweis abhanden gekommen – vielleicht, weil Du Dein Portemonnaie verloren hast oder es Dir gestohlen wurde? Dann ist es möglich, diese persönlichen Dokumente zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I in einem Bürgeramt neu zu beantragen – allerdings nur in manchen Bundesländern wie Berlin. Erkundige Dich deshalb nach den behördlichen Vorgaben vor Ort.

Nahaufnahme einer Hand, die einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein hält
Nahaufnahme einer Hand, die einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein hält
Die Fahrzeugpapiere

Welche Dokumente gehören zu den Fahrzeugpapieren und wofür brauchst Du sie? Hier informieren!

Fahrzeugschein verloren: Welche Unterlagen brauche ich?

Je nach Bundesland oder Zulassungsstelle können sich die benötigten Unterlagen für die Beantragung eines neuen Fahrzeugscheins geringfügig unterscheiden. In der Regel musst Du folgendes vorlegen, damit die Behörde den neuen Fahrzeugschein ausstellen kann.

Neuen Fahrzeugschein beantragen – erforderliche Unterlagen

Identitätsnachweis

Ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung bestätigen Deine Identität. So kannst Du nachweisen, dass Du der berechtigte Fahrzeughalter bist. Stellt eine bevollmächtigte Person den Antrag, was nicht in allen Zulassungsbehörden möglich ist, muss sie eine Vollmacht und ihre Ausweisdokumente vorlegen.

HU-Prüfbericht

Das ist ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung und bescheinigt die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs. Bist Du mit dem Auto unterwegs, musst Du den HU-Prüfbericht normalerweise nicht mitführen, da diese Informationen im Fahrzeugschein hinterlegt sind. Damit sie auch in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen werden können, musst Du den letzten HU-Prüfbericht bei der Zulassungsbehörde vorlegen, wenn Du einen neuen Fahrzeugschein beantragst.

Eidesstattliche Versicherung

Sie ist beim Verlust vom Fahrzeugschein erforderlich – denn mit einer unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung versichert der Fahrzeughalter, dass der Fahrzeugschein tatsächlich verloren gegangen und nicht mehr auffindbar ist. Zudem verpflichtet sich der Fahrzeughalter in dieser, die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzugeben, sollte sie doch wieder auftauchen. So wird vermieden, dass mehrere Fahrzeugscheine für ein und dasselbe Fahrzeug im Umlauf sind.

Ggf. Fahrzeugbrief

Die Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Einverständniserklärung der Bank, bei der sie in Verwahrung ist – beispielsweise im Falle eines Leasingfahrzeugs – muss vorgelegt werden. Denn anhand des Fahrzeugbriefes kann die Zulassungsbehörde erkennen, wer Besitzansprüche für das Fahrzeug hat.

Formlose Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige der Polizei

Beim Verlust vom Kfz-Schein ist eine formlose Verlusterklärung ausreichend. Wurde der Fahrzeugschein gestohlen, muss dagegen eine Diebstahlanzeige von der Polizei vorgelegt werden. So weist Du nach, dass der Diebstahl der Polizei bekannt ist und sie Ermittlungen aufnimmt, wenn der Fahrzeugschein im Zusammenhang mit einem Missbrauch wie dem Diebstahl eines gleichen Fahrzeugmodells wieder auftauchen sollte.

Was kostet die Beantragung eines neuen Fahrzeugscheins?

Hast Du Deinen Fahrzeugschein verloren, kommen Kosten auf Dich zu – und zwar für die Anfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und das Aufsetzen einer eidesstattlichen Erklärung. In Letzterer versicherst Du mit einer Unterschrift, dass der Fahrzeugschein verloren gegangen ist. Wie viel genau zu zahlen ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland Du den Fahrzeugschein neu beantragst. Insgesamt betragen sie je nach Aufwand bis zu circa 50 Euro.

Wie lange dauert die Neuerstellung des Fahrzeugscheins?

Ein neuer Fahrzeugschein wird in der Regel direkt beim Beantragungstermin ausgehändigt – Du kannst ihn also im Anschluss mit nach Hause nehmen und musst nicht nochmal zur Behörde fahren, um ihn abzuholen. Sollte eine sofortige Neuausstellung nicht möglich sein, erhältst Du von der Zulassungsbehörde eine Verlusterklärung. Mit dieser kannst Du eine Woche ohne Fahrzeugschein fahren. Hast Du dagegen Deinen Fahrzeugbrief verloren, dauert die Neuausstellung circa sechs Wochen. Das liegt daran, dass sie mit einem größeren bürokratischen Aufwand verbunden ist – dadurch kann der neue Fahrzeugbrief nicht direkt ausgestellt werden.

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