Fahrzeugpapiere: Auf einen Blick
Sind Fahrzeugpapiere wichtig? Und wenn ja, wofür braucht man sie? Informiere Dich hier.
Welche Dokumente gehören zu den Fahrzeugpapieren?
Zu den Fahrzeugpapieren gehören nur zwei Dokumente: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 – das ist der ehemalige Fahrzeugschein – und Teil 2, der frühere Fahrzeugbrief. Seit Oktober 2005 tragen die Papiere den neuen Namen und wurden auch optisch leicht angepasst. So hat die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nun ein Hoch- statt ein Querformat. Der Grund für die Vereinheitlichung: Die Papiere sollten EU-weit lesbar sein. Wurde der Wagen vor Oktober 2005 angemeldet, sind die alten Autopapiere weiterhin gültig und müssen nicht neu beantragt werden. Nur wenn sie verloren gehen oder das Auto umgemeldet wird, zum Beispiel, wenn der Fahrzeughalter wechselt, werden sie von der Zulassungsstelle neu ausgestellt.
Die Zulassungsstelle gibt die Fahrzeugpapiere immer paarweise ab. Das bedeutet: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bekommst Du nur zusammen. Das hat den Hintergrund, dass die Papiere vereinheitlicht werden sollen, sodass es nicht dazu kommt, dass Einzelne Fahrzeugpapiere mit sich führen, die zum Beispiel aus einem alten Fahrzeugschein und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 bestehen. Für Fahrzeuge der Klassen M – dazu gehören zum Beispiel Wohnmobile – und S – darunter fallen Leichtfahrzeuge wie Quads – gibt es keine Zulassungsbescheinigungen. Damit man diese Fahrzeuge fahren oder bedienen darf, braucht man eine Betriebserlaubnis und einen Versicherungsnachweis.
Sowohl die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 als auch die Betriebserlaubnis enthalten lediglich Angaben zum Halter, wie seinen Namen und seine Adresse. Auch grundlegende Daten zum Fahrzeug, wie die Identifizierungsnummer, sind darin enthalten. Der Zustand des Wagens, zum Beispiel, ob das Fahrzeug ein Unfallwagen ist, wird darin nicht vermerkt. Deswegen brauchst Du weitere Unterlagen für den Fahrzeugverkauf – zum Beispiel das Scheckheft.
Wie sehen die Fahrzeugpapiere aus?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird seit Oktober 2005 von der Zulassungsstelle auf fälschungserschwerendem Spezialpapier ausgestellt. Sie ist auf ein handliches DIN A7-Format faltbar. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird ebenfalls auf Spezialpapier gedruckt. Im Gegensatz zu Teil 1 liegt Teil 2 aber in DIN A4-Format vor und hat keine Faltkanten. Möchtest Du sie dennoch falten, achte darauf, dass sie lesbar bleibt und an den Knicken keinen Abrieb erfährt. Ist die Schrift durch die Knicke im Laufe der Zeit unlesbar geworden, musst Du die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzen.
Darüber hinaus beinhalten beide Teile weitere Elemente, die eine Fälschung erschweren. Das sind zum Beispiel ein Wasserzeichen und fluoreszierende, für jede ausgestellte Zulassungsbescheinigung einzigartig verstreute Fasern, die in das Spezialpapier eingearbeitet sind. Die in den Fahrzeugpapieren enthaltenen Daten sind mit Hilfe von alphanumerischen Codes – also Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben – verschlüsselt. Die Kombination C1.2 steht zum Beispiel für den Vornamen oder ein E für die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Sprachprobleme werden auf diese Art umgangen.
Welche Daten enthält die Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 belegt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde. Zusätzlich enthält der ehemalige Fahrzeugschein technische Fahrzeugdaten. Dazu zählen unter anderem die Höchstgeschwindigkeit in Stundenkilometern oder das Fahrgeräusch in Dezibel. Mit Hilfe von Buchstaben und Zahlen werden diese codiert. Darüber hinaus beinhaltet sie Namen und Adresse des Halters und den Termin der nächsten Hauptuntersuchung.
Seit Oktober 2005 musst Du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mehr abgeben, wenn Du Dein Auto abmeldest oder stilllegst, das heißt: es vorübergehend außer Betrieb nimmst. Stattdessen wird das in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit eingetragen. Ebenfalls neu: Es wird nur noch eine genehmigte Rad- und Reifenkombination vermerkt. Die angegebene Rad-und Reifenkombination muss aber nicht zwingend montiert werden – solange die verwendete Kombination laut EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, die EU-Normen von Kraftfahrzeugen deklariert, zulässig ist. Ob die montierte Kombination verwendet werden darf, kann man jederzeit beim Hersteller oder in einem Fachbetrieb erfragen.
Der Fahrzeugschein enthält Informationen über die Ausstattung eines Fahrzeugs und über den Fahrzeughalter. Hier informieren!
Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält alle relevanten Daten zum aktuellen und vorherigen Fahrzeughalter. Im alten Fahrzeugbrief konnten bis zu sechs ehemalige Halter eingetragen werden. Aus Datenschutzgründen wurde die Anzahl reduziert. Die Angaben können jedoch bei berechtigtem Interesse, zum Beispiel um einen möglichen Unfallschaden zu klären und um herauszufinden, ob ein Fahrzeug wirklich unfallfrei ist, bei der Zulassungsstelle erfragt werden. Darüber hinaus enthält die Zulassungsbescheinigung Teil 2 eine Auswahl der wichtigsten technischen Daten. Dazu zählen Hersteller, Modell und die Identifikationsnummer.
Wofür benötige ich die Fahrzeugpapiere?
Die Fahrzeugpapiere sind quasi der „Personalausweis“ eines Fahrzeugs. Sie bescheinigen, dass es in der EU ordnungsgemäß zugelassen wurde. Für jedes im Straßenverkehr zugelassene Auto benötigst Du als Fahrzeughalter beide Zulassungsbescheinigungsteile. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss darüber hinaus bei jeder Fahrt mitgeführt werden, damit sie bei Verkehrskontrollen von der Polizei eingesehen werden kann. Das gilt übrigens genauso für die Betriebserlaubnis bei den Klassen M – Wohnmobile – und L – Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 Stundenkilometern – und den Versicherungsnachweis bei zulassungsfreien Fahrzeugen, zum Beispiel Mofas.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder die Besitzurkunde bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Quads soll dagegen nicht mitgeführt, sondern zu Hause gelagert werden. Relevant sind beide Zulassungsbescheinigungen sowohl beim Neu- als auch beim Gebrauchtwagenkauf. Beim Autokauf ist folgendes wichtig: Die Angaben zum Halter und die technischen Daten zum Wagen – vor allem die Fahrzeugidentifikationsnummer – sollten auf beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen.
Das ist nicht der Fall? Dann deutet das auf einen unseriösen Verkäufer hin. Überlege Dir in diesem Fall gut, ob Du den Kauf wirklich abschließt. Zudem benötigt man Fahrzeugpapiere, wenn das Auto auf den neuen Eigentümer umgemeldet wird. Auch wenn der Wagen nicht verkauft, aber umgemeldet oder an einen neuen Halter übergeben wird, ist das auf den Fahrzeugpapieren zu vermerken.
Dafür benötigst Du die Fahrzeugpapiere:
- Gebraucht- und Neuwagenkauf
- Ummeldung
- Wechsel des Fahrzeugeigentümers oder -halters
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Was tun beim Verlust der Fahrzeugpapiere?
Du findest die Fahrzeugpapiere partout nicht wieder? Vielleicht sind sie auch im Laufe der Zeit grob beschädigt worden, weil beispielsweise der Morgenkaffee darüber gekippt ist? In Fällen wie diesen ist es notwendig, die Bescheinigungen bei der Zulassungsstelle oder im Bürgeramt neu zu beantragen. Wichtig: Beschädigte Autopapiere dienen als Beleg für die Zulassungsstelle, dass die Bescheinigungen wirklich unbrauchbar sind – deshalb sollte man sie nicht wegschmeißen. Wurden die Dokumente gestohlen, muss das zuerst der Polizei gemeldet werden.
Der Diebstahl der Zulassungsbescheinigungen wird von der Polizei in einer Akte vermerkt – und dass Du den Diebstahl bei der Polizei meldest, ist wichtig. Denn: Entwendete Fahrzeugpapiere können von Hehlern für den Weiterverkauf von gestohlenen Fahrzeugen genutzt werden. Tauchen die Bescheinigungen beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle oder ähnlichem wieder auf, leitet die Polizei Ermittlungen ein. Das Ziel: Den Dieb ausfindig zu machen.
Wurden die Fahrzeugpapiere gestohlen oder findest Du sie nicht mehr, musst Du sie bei der Zulassungsstelle neu beantragen, und zwar bei einem Vor-Ort-Termin. Der Fahrzeugschein, also Teil 1 der Zulassungsbescheinigung, ist kurzfristig erhältlich und wird im Normalfall sofort ausgehändigt. Ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren gegangen, dauert es länger, bis Du sie erhältst. Der Grund: Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt den Verlust zunächst im offiziellen Verkehrsblatt bekannt. In diesem sind sämtliche abhanden gekommenen Fahrzeugpapiere aufgelistet. Der Hintergrund: Potenzielle Finder sollen genug Zeit haben, um sich zu melden, wenn sie den ehemaligen Fahrzeugbrief gefunden haben. Meldet sich niemand, ist eine Neuerstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 erst nach zwei Wochen möglich.
Was kosten neue Fahrzeugpapiere?
Die Gebühren, die anfallen, wenn Fahrzeugpapiere neu ausgestellt werden, sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. So fallen für die Neuerstellung einer Zulassungsbescheinigung zwischen 12 bis 50 Euro an. Eine eidesstattliche Erklärung kostet etwa 30 Euro. Diese benötigst Du, wenn die Papiere nicht gestohlen wurden, sondern lediglich verloren gegangen sind – mit Hilfe eines speziellen Formulars versicherst Du dies unter Eid. Zusätzlich fallen noch Kosten für den Versand an, sodass Du bei Verlust Deiner Zulassungsbescheinigungen insgesamt etwa 100 bis 150 Euro bezahlst, um sie zu ersetzen.