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Eine junge Frau mit einem gelben Rollkragenpullover durchsucht einen schwarzen Geldbeutel
Quelle: Andrea Piacquadio/Pexels
Ägerlich: Wenn der KfZ-Brief abhanden kommt, müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung, also auch der Fahrzeugschein, neu beantragt werden

Was tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist?

Der Fahrzeugbrief nennt sich seit 2005 zwar „Zulassungsbescheinigung Teil II“ – trotzdem ist der Begriff umgangssprachlich immer noch gebräuchlich. Geht der Kfz-Brief verloren, musst Du den Verlust persönlich bei der Zulassungsstelle, die das Fahrzeug zugelassen hat, melden. Dort kannst Du dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen.

Doch das ist noch nicht alles: Wenn Du ihn verlierst, muss zusätzlich zum Fahrzeugbrief auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein, neu beantragt und ausgestellt werden. Denn erst beide Dokumente zusammen bilden die Zulassungsbescheinigung. Wird eines gestohlen, muss der Diebstahl der Polizei gemeldet werden.

Wenn der Fahrzeugbrief weg ist, bedeutet das aber nicht, dass Du auf’s Fahrradfahren umsteigen musst – anders als beim Verlust des Fahrzeugscheins darfst Du nämlich weiterhin mit Deinem Fahrzeug fahren. Auch HU-Untersuchungen können weiterhin durchgeführt werden, da für diese nur die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt werden. Hast Du beispielsweise schon einen HU-Termin, musst Du nicht erst auf die Neuausstellung des Fahrzeugbriefes warten, um ihn wahrzunehmen.

Trotzdem ist ohne Fahrzeugbrief nicht alles möglich. Der Grund: Rechtlich gesprochen definiert der Fahrzeugbrief in Deutschland die Besitzansprüche auf ein Fahrzeug. Anders gesagt gilt die Person, die den Fahrzeugbrief hat und in diesem als Besitzer eingetragen ist, als rechtlicher Eigentümer eines Fahrzeugs. Deshalb kann man ohne Fahrzeugbrief ein Fahrzeug nicht verkaufen, neu anmelden oder ummelden.

Nahaufnahme einer Hand, die einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein hält
Nahaufnahme einer Hand, die einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein hält
Die Fahrzeugpapiere

Welche Dokumente gehören zu den Fahrzeugpapieren und wofür brauchst Du sie? Hier informieren!

Fahrzeugbrief neu beantragen: Welche Unterlagen brauche ich?

Musst Du einen neuen Fahrzeugbrief beantragen, sind bestimmte Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Das sind in der Regel folgende Dokumente:

  • Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass
  • Eidesstattliche Erklärung über den Fahrzeugbriefverlust – die Formulare sind bei der jeweiligen Zulassungsstelle erhältlich
  • Bei Diebstahl muss zusätzlich eine Diebstahlanzeige von einer deutschen Polizeistelle vorgelegt werden
  • Eventuell ein Eigentumsnachweis, beispielsweise in Form eines Kaufvertrages
  • Fahrzeugpapiere wie die Zulassungsbescheinigung Teil I – also der ehemalige Fahrzeugschein – und der letzte HU-Prüfbericht im Original sind ebenso vorzulegen

Informiere Dich aber am besten bei Deiner Zulassungsstelle vor Ort, welche Unterlagen Du genau mitbringen musst – denn die können sich je nach Zulassungsstelle unterscheiden.

Neuer Fahrzeugbrief: Wie lange dauert es bis zur Ausstellung?

Circa sechs Wochen dauert es, bis ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt wurde. In der Regel wird Dir beim Ausstellungstermin mitgeteilt, wann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II abholbereit ist. Bist Du unsicher, kannst Du auch telefonisch bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen. Dass die Neuausstellung etwas länger dauert, liegt daran, dass dafür mehrere Schritte notwendig sind.

  • Schritt eins: Die zuständige Zulassungsstelle meldet den Verlust oder Diebstahl an das Kraftfahrtbundesamt, das KBA.
  • Schritt zwei: Das Amt bietet den Verlust des Fahrzeugbriefs im Bundesverkehrsblatt auf. Das bedeutet: Das KBA veröffentlicht den Verlust online, sodass rechtlich gesehene Eigentümer wie Banken, Händler oder Leasingfirmen Einwand gegen eine Neuausstellung erheben können. Das ist dann möglich, wenn ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II selbst vorliegt. Das Aufbietungsverfahren dauert insgesamt circa drei Wochen.
  • Schritt drei: Nach Ablauf dieser Frist – und nur, wenn sich in dieser Zeit niemand meldet und das verlorene Dokument bei der Zulassungsbehörde vorlegt – kann ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Legt dagegen jemand die originale Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Behörde vor, kann kein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden und die Verlustmeldung wird ungültig.

Legt niemand die verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung Teil II vor, kann eine neue erstellt werden. Auch ist erst dann ein Halterwechsel möglich – das bedeutet, dass Du das Fahrzeug erst verkaufen oder ummelden kannst, wenn ein neuer Fahrzeugbrief erstellt wurde.

Detail eines grauen PKW, der vor dem Eingangsbereich einer Kfz-Zulassungsstelle steht
Detail eines grauen PKW, der vor dem Eingangsbereich einer Kfz-Zulassungsstelle steht
Auto ummelden

Wo und wie Du ein Fahrzeug ummelden kannst und was es dabei zu beachten gilt.

Fahrzeugbrief verloren: Wie hoch sind die Kosten für den neuen?

Was es kostet, wenn man den Fahrzeugbrief verloren hat, ist abhängig vom Aufwand für das Aufbietungsverfahren und den Preisen der zuständigen Zulassungsstelle. Die Kosten für einen neuen Fahrzeugbrief können auch von Bundesland zu Bundesland variieren. Sie betragen normalerweise zwischen 30 und 80 Euro. In diesem Preis sind die Kosten für den neuen Fahrzeugbrief und den neuen Fahrzeugschein enthalten. Letzterer kostet in der Regel circa 10 Euro. Hast Du nur den Fahrzeugschein verloren, werden je nach Behördenaufwand bis zu 50 Euro fällig.

Wie vermeide ich, dass der Fahrzeugbrief erneut verloren geht?

Damit der Fahrzeugbrief nicht erneut verloren geht, solltest Du ihn sicher zu Hause verwahren. Dafür eignen sich abschließbare Schränke oder Tresore am besten. Wichtig ist, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt wird. Auch solltest Du den Fahrzeugbrief niemals im Fahrzeug mitführen. Denn wird das Auto mitsamt Fahrzeugbrief gestohlen, gilt dies als grob fahrlässig. In diesem Fall kann es sein, dass die Kfz-Versicherung den entstandenen Schaden nicht zahlt.

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