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Detailansicht eines Fahrzeugbriefes
Quelle: Julia Fell
Ein Fahrzeugbrief weist nicht nur Eigentümer oder Halter eines Autos aus – er ist auch unverzichtbar in verschiedenen Situationen

Was ist der Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief bescheinigt die allgemeine Zulassung eines Autos und zeigt an, wer der Fahrzeughalter ist. Er ist ein wichtiger Teil der Fahrzeugpapiere und wird auch „Kfz-Brief“ genannt. Ausgestellt wird das Dokument bei der Erstzulassung des Pkw. Im Gegensatz zum Fahrzeugschein muss man ihn nicht permanent mitführen. Am besten bewahrst Du ihn zu Hause an einem sicheren Ort auf – denn wird Dein Fahrzeug samt Fahrzeugbrief gestohlen, erleichtert dies den Dieben beispielsweise die Überführung des Pkw ins Ausland.

Auch wenn der Begriff „Fahrzeugbrief“ noch geläufig ist, ist er streng genommen veraltet. Der Grund: Am 1. Oktober 2005 wurde die sogenannte Zulassungsbescheinigung eingeführt. Teil I dieser Bescheinigung löste den Fahrzeugschein ab, Teil II den Fahrzeugbrief. Da die alten Fahrzeugbriefe jedoch weiterhin gültig sind, verwenden viele die Bezeichnungen auch heute noch synonym. Ein Vorteil der neuen, angepassten Bescheinigung: Sie ist in allen Staaten der Europäischen Union einheitlich aufgebaut. Und weil er statt auf Text auf Codes setzt, ist der Fahrzeugbrief EU-weit lesbar.

Wie sieht ein Fahrzeugbrief aus?

Mit Einführung der Zulassungsbescheinigung Teil II wurde der Fahrzeugbrief durch ein einseitiges Dokument im DIN A4-Format ersetzt. Die neue, grün-rötliche Bescheinigung ist fälschungssicher – was daran liegt, dass sie auf viele Sicherheitsmerkmale setzt.

Sicherheitsmerkmale des deutschen Fahrzeugbriefs:

  • fälschungssicheres Spezialpapier, das ähnlich wie Geldscheine aus Baumwollpapier gefertigt ist
  • fluoreszierende Aufdrucke wie die Dokumentennummer oder willkürlich angeordnete Fasern
  • ein Wasserzeichen in Form eines stilisierten Adlers. 

Obwohl sich das Wasserzeichen im Fahrzeugbrief in verschiedenen Ländern unterscheidet, gibt es auch europaweite Gemeinsamkeiten. So ist der generelle Aufbau des Dokuments in ganz Europa einheitlich: Eine Tabelle stellt Informationen zu Fahrzeughalter und Auto mit Hilfe von Buchstaben- und Zifferncodes dar, die jeweils für bestimmte Angaben stehen.

Detailansicht eines Fahrzeugbriefes
Quelle: Julia Fell
Die grün-rötliche Bescheinigung hat auf viele Sicherheitsmerkmale und ist damit so gut wie fälschungssicher

Die Buchstaben-Codes im Fahrzeugbrief

CodeBedeutung
AAmtliches Kennzeichen
BDatum der Erstzulassung des Fahrzeugs
C.3.1, C.6.1Name oder Firmenname
C.3.2, C.6.2Vorname(n)
C.3.3, C.6.3Anschrift
C.4cHinweis: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
D.1Marke
D.2Typ, Variante, Version
D.3Handelsbezeichnung(en)
EFahrzeug-Identifizierungsnummer
IDatum
JFahrzeugklasse
KNummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
RFarbe des Fahrzeugs
P.1Hubraum in cm³
P.2Nennleistung in kW
P.3Kraftstoffart oder Energiequelle
P.4Nenndrehzahl

Die Ziffern-Codes im Fahrzeugbrief

CodeBedeutung
(1)Anzahl der Vorhalter
(2)Hersteller-Kurzbezeichnung
(2.1)Code zu (2)
(2.2)Code zu D.2 mit Prüfziffer
(3)Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(4)Art des Aufbaus
(5)Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
(6)Datum zu K
(10)Code zu P.3
(11)Code zu R
(17)Merkmal zur Betriebserlaubnis
(23)Raum für interne Vermerke des Herstellers
(24)Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber)
(25)Zusatzvermerke der Zulassungsbehörde

Was steht im Fahrzeugbrief?

In der Zulassungsbescheinigung Teil II stehen die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs. Dazu gehören

  • Automarke
  • Kraftstoffart
  • Datum der Erstzulassung

Ebenfalls im Fahrzeugbrief enthalten ist die Fahrzeug-Identifikationsnummer – auch FIN oder Fahrgestellnummer genannt. Wie der Name bereits verrät, kann man mit ihr ein Auto eindeutig identifizieren – zum Beispiel bei einem Autodiebstahl. Fahrzeugbriefe, die nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurden, enthalten außerdem einen Sicherheitscode zur internetbasierten Fahrzeuganmeldung, den i-Kfz. Das Feld, in dem der Code steht, muss vor einer An-oder Ummeldung freigerubbelt werden. Dadurch kommt eine siebenstellige Ziffernfolge und ein QR-Code zur Online-Anmeldung zum Vorschein.

Zusätzlich zu technischen Daten stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil II Informationen zum Fahrzeughalter. Der alte Fahrzeugbrief führte bis zu sechs vorherige Fahrzeughalter namentlich auf. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II findet man dagegen nur noch die Personalien des aktuellen und des vorherigen Halters. Grund dafür sind datenschutzrechtliche Auflagen. Das hat zur Folge, dass man ab dem dritten Halter eine neue Bescheinigung beantragen muss. Achtung: Halter und Eigentümer können unterschiedliche Personen sein. Der Eigentümer ist die Person, die das Auto gekauft hat. Der Halter trägt unter anderem die Kosten für Versicherung und Sprit und fährt den Pkw.

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Der Fahrzeugschein erklärt

Hier liest Du, was im Fahrzeugschein steht und wozu man ihn braucht.

Wo steht die Fahrzeugbriefnummer?

Die Fahrzeugbriefnummer ist ein eindeutig zuordenbarer Code, der sich aus zwei Buchstaben und einer sechsstelligen Nummernfolge zusammensetzt. Man braucht sie unter anderem, wenn man den Fahrzeugbrief verliert, einen Auto-Kaufvertrag aufsetzen oder einen Pkw an-, ab- oder ummelden möchte – sie ist also genauso wichtig wie beispielsweise die Ausweisnummer auf dem Personalausweis. Die Nummer steht auch im Fahrzeugschein, also der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Wer nach dem Begriff „Fahrzeugbriefnummer“ auf der Zulassungsbescheinigung Teil II sucht, stellt schnell fest, dass dieser nirgendwo steht. Der Grund: Die Nummer wird unter einem anderen Namen im Fahrzeugbrief aufgeführt – und zwar unter der „Nummer der Zulassungsbescheinigung“. Du findest sie mittig links auf dem Dokument.

Wofür brauche ich den Fahrzeugbrief? 

Mit dem Fahrzeugbrief weist Du nach, dass Du der Eigentümer oder Halter eines Autos bist. Deshalb brauchst Du ihn in verschiedenen Situationen.

  • An- oder Ummeldung: Will man ein neues Auto anmelden oder ein altes – zum Beispiel nach dem Umzug oder Halterwechsel – ummelden, muss man den Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dadurch wird verhindert, dass gestohlene Pkw in Umlauf kommen.
  • Abmeldung: Bei einer vorübergehenden Stilllegung eines Fahrzeugs wird ein Vermerk auf dem Fahrzeugbrief gemacht – entwertet wird er jedoch nicht.
  • Autokauf und -verkauf: Mit dem Fahrzeugbrief zeigt ein Verkäufer, dass ihm das Fahrzeug tatsächlich gehört. So kann der Käufer ausschließen, dass ihm ein gestohlenes Auto untergejubelt wird.

Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens erhält der neue Halter den Fahrzeugbrief zusammen mit dem Fahrzeugschein. Bei einer Erstzulassung wird der Fahrzeugbrief neu erstellt, während bei einer Ummeldung die Daten angepasst werden.

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