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Ein Mann hält Führerschein und Fahrzeugpapiere in die Kamera.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Mit Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gemeint, dass jemand ein Auto fährt, der dafür aber gar keine Berechtigung hat

Das Eine gibt es nicht ohne das Andere, das Andere aber ohne das Eine. Wer eine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt einen Führerschein. Dieser gilt als Nachweis dafür, dass der Besitzer zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Die Fahrerlaubnis gilt nur für eine bestimmte Fahrzeugklasse, etwa für das Fahren von Pkw oder für das Fahren von Motorrädern.

Der Führerschein ist das passende Dokument dazu. Damit können Fahrer bei einer Verkehrskontrolle belegen, dass sie die nötige Fahrerlaubnis besitzen. Hast Du den Führerschein nicht dabei, besitzt Du dennoch eine gültige Fahrerlaubnis. Du kannst das nur just in dem Moment nicht nachweisen.

Unterschied: Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Was ähnlich klingt, hat nichts miteinander zu tun. Das Fahren ohne Führerschein bedeutet, dass der Fahrer die Scheckkarte, den grauen Lappen oder den rosa Führerschein zu Hause vergessen hat. Oder er liegt im Büro. Oder sonst wo. In jedem Fall ist er der rechtmäßige Besitzer eines Führerscheins und hat die nötige Fahrerlaubnis erworben.

Mit Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gemeint, dass jemand ein Auto fährt, der dafür keine Berechtigung hat. Entweder hat er nie eine Fahrerlaubnis erworben und somit nie einen Führerschein bekommen. Oder ihm wurde die Fahrerlaubnis dauerhaft oder vorübergehend entzogen. Das kann ein ein- bis sechsmonatiges Fahrverbot gemäß Strafgesetzbuch § 44 oder § 25 im Straßenverkehrsgesetz sein oder eine vom Gericht angeordnete Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahre. In Extremfällen kann jemand für immer gesperrt werden.

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Folgen beim Fahren ohne Führerschein

Gerätst Du mit Deinem Fahrzeug in eine Polizeikontrolle und hast den Führerschein zu Hause liegen lassen? Dann musst Du ein Bußgeld bezahlen. Als Autofahrer oder Fahrer eines anderen Kraftfahrzeugs bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, einen gültigen Führerschein dabei zu haben.

Bei einer Verkehrskontrolle winkt eine Polizistin ein Auto in eine Haltebucht.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Fahren ohne Führeschein bedeutet auch, dass Du nicht die erforderliche Klasse für das gefahrene Fahrzeug- oder Fahrzeuggespann hast

Kosten beim Fahren ohne Führerschein

Das Bußgeld für das Fahren ohne Führerschein beträgt laut Bußgeldkatalog zehn Euro. Dieser Betrag wird auch dann fällig, wenn Du eine Kopie oder ein Handy-Foto von Deinem Führerschein vorweisen kannst. Die Beamten möchten das Original-Dokument sehen. Mit weiteren Konsequenzen musst Du als Fahrer nicht rechnen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Folgen und Kosten

Die Strafe für das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist ungleich höher. Während Deine Vergesslichkeit und der daheim gelassene Führerschein lediglich eine Ordnungswidrigkeit sind und Dich schlimmstenfalls zehn Euro kosten, begehst Du beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat.

Das führt zu einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen, die sich nach Deinem Einkommen richten, oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Erinnerst Du Dich an 2014? Damals wurde Fußball-Profi Marco Reus beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt und musste aufgrund seines hohen Einkommens als Strafe 540.000 Euro bezahlen. 

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Bei dem Strafmaß unterscheidet das Straßenverkehrsgesetz zwischen einer vorsätzlichen und einer fahrlässigen Tat. Handelst Du vorsätzlich, droht Dir bis zu einem Jahr Gefängnis oder 360 Tagessätze. Fährst Du fahrlässig ohne Fahrerlaubnis mit einem Auto, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen vor. Das Gleiche gilt, wenn der Führerschein vorübergehend beschlagnahmt wurde. Eine Ausnahme gibt es für das Fahren eines Mofas ohne die nötige Prüfbescheinigung zu besitzen. Dies gilt als Ordnungswidrigkeit und kostet 20 Euro.

Eine junge Frau sitzt am Steuer eines Audi-A3-Fahrschulautos während sie vom Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz instruiert wird.
Quelle: dpa / PIcture Alliance
Verlierst Du Deinen Führerschein, musst Du Deine Fähigkeit, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen, neu prüfen lassen

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unfall

Noch mehr Konsequenzen hat es, wenn Fahrer ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursachen. Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden der Unfallopfer in jedem Fall. Doch sie kann Dich unter Umständen in Regress nehmen und bis zu 5.000 Euro fordern.

Wann haftet der Fahrzeughalter beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Laut Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis die gleiche Strafe für den Fahrzeughalter. Wenn Du also wissentlich einer Person ohne Fahrerlaubnis oder einer Person mit Fahrverbot Dein Auto überlässt, machst Du Dich ebenfalls strafbar. Geschieht es fahrlässig oder wurde der Führerschein vorübergehend beschlagnahmt, reduziert sich die Strafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe und 180 Tagessätze Geldstrafe. Verleihst Du Dein Auto, lass Dir deshalb vom Fahrer vorher seinen gültigen Führerschein zeigen. So bist Du auf der sicheren Seite und musst nicht mit einer Strafe rechnen.

Fahrverbot nach Straftat oder nach Verkehrsdelikt

Bei einer Straftat muss die verhängte Strafe nicht im Zusammenhang mit der Tat stehen. Laut Strafgesetzbuch §44 kannst Du ein Fahrverbot von ein bis sechs Monaten kassieren, auch wenn die Strafe nicht in oder in Zusammenhang mit einem Fahrzeug begangen wurde.

Daneben gibt es Fahrverbote von ein bis drei Monaten, die für einen schweren Verkehrsverstoß ausgesprochen werden. Hinzu kommen unter Umständen ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe. Beispiele für einen schweren Verkehrsverstoß sind ein massives Überschreiten des Tempolimits oder das Fahren unter Alkoholeinfluss.

Fährst Du beispielsweise innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell, musst Du mit einem Monat Fahrverbot rechnen und den Führerschein vorübergehend abgeben. Fährst Du dennoch Auto und wirst erwischt, drohen Dir ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen.

Dauerhafter Führerscheinentzug

Ein Gericht kann in bestimmten Fällen die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahre für eine Neuerteilung aussprechen. Schlimmstenfalls gilt die Sperre dauerhaft. Das ist möglich, „wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht“. Die Sperre kann auch angeordnet werden, wenn der Täter keine Fahrerlaubnis hatte. In bestimmten Fällen kann ein Gericht das Fahrzeug beschlagnahmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es dem Fahrer gehört oder jemand anderem. 

Wiederholungstäter

Wiederholungstäter am Steuer müssen meist mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen. Fährst Du innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal zu schnell durch einen Ort, droht ab 26 km/h zu viel ein Fahrverbot. Wer bereits einmal ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt wurde, muss beim zweiten oder dritten Mal ebenfalls mit weiteren Folgen rechnen. So kann das Fahrzeug, mit dem Du ohne Fahrerlaubnis unterwegs warst, eingezogen werden, wenn Du „in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden“ bist (§21 StVG). Das gilt auch dann, wenn Dir das Fahrzeug nicht gehört, sondern es Dir wissentlich vom Fahrzeughalter überlassen worden ist.

Fahren ohne Führerschein und ohne Fahrerlaubnis: Überblick

Fahren ohne FührerscheinFahren ohne Fahrerlaubnis
Art des VergehensOrdnungswidrigkeitStraftat
Geldstrafe10 Euro Bußgeldbis zu 360 Tagessätze
Freiheitsstrafebis zu einem Jahr
SperreUnter Umständen: 6 Monate bis 5 Jahre; in bestimmten Fällen auch dauerhaft möglich
Beschlagnahmung AutoIn bestimmten Fällen möglich
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