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Bildmontage E-Auto und Hände die Geldscheine halten
Quelle: Tesla, Unsplash, Montage: SuperPlus
Wer beim Dienstwagen auf E-Antrieb setzt, spart Geld

Ein Elektroauto oder Hybrid als Dienstwagen – für immer mehr Menschen ist das eine interessante Option, denn der Staat will die Elektromobilität fördern und setzt dafür auf finanzielle Anreize. So kommen Arbeitnehmer, die einen Elektro-Dienstwagen fahren, bei der Einkommenssteuererklärung deutlich günstiger weg als Fahrer eines Verbrenners. Konkret geht es dabei um die Berechnung des sogenannten geldwerten Vorteils. Diesen finanziellen Nutzen müssen Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung angeben, wenn sie ihren Dienstwagen auch außerhalb der Arbeitszeiten fahren dürfen.

Die meisten Dienstwagenfahrer kennen wohl die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Dahinter verbirgt sich eine Regel zur pauschalen Berechnung des geldwerten Vorteils eines Firmenwagens, der auch privat genutzt werden darf. Solange es nur Benziner und Diesel gab, wurde der geldwerte Vorteil einfach mit 1 Prozent des Neuwagenwertes angesetzt. Bei Elektroautos wird aus der 1-Prozent-Regelung eine 0,25- oder 0,5-Prozent-Regelung. Bei der Berechnung der Einkommenssteuer werden also nur 0,25 oder 0,5 Prozent vom Neupreis des Elektro-Dienstwagens als geldwerter Vorteil zum monatlichen Bruttogehalt dazugerechnet. Ein geringeres Einkommen bedeutet aber weniger Steuerlast – ein Argument, das den Umstieg auf einen Elektro-Dienstwagen durchaus attraktiv macht.

Versteuerung von Elektro-Dienstwagen: 0,25- und 0,5-Prozent-Regelung 

Wer sich statt für einen Verbrenner für einen Elektro-Dienstwagen entscheidet, profitiert von einer niedrigeren Steuerbelastung. Die geltenden Regelungen für die Versteuerung eines Elektro-Dienstwagens sind dabei grundsätzlich recht einfach:

  • Für einen Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro werden bei der Steuererklärung 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zum Einkommen addiert.
  • Für einen Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 Euro werden bei der Steuererklärung 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises zum Einkommen addiert.
  • Für einen Hybrid-Firmenwagen werden bei der Versteuerung ebenfalls 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises zum Einkommen addiert.
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Versteuerung von Elektro-Dienstwagen: Geldwerten Vorteil berechnen

Wenn Du Deinen Dienstwagen – egal ob Stromer, Hybrid oder Verbrenner – auch privat nutzen darfst, hast Du dadurch einen sogenannten geldwerten Vorteil. Diesen musst Du in der Steuererklärung angeben. Es gibt zwei Möglichkeiten, den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens zu berechnen.

Pauschale Versteuerung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen

Bei der pauschalen Versteuerung addierst Du einen bestimmten Prozentsatz des Bruttolistenpreises Deines Fahrzeugs zu Deinem Einkommen. Dieser Prozentsatz richtet sich nach der Antriebsart des Firmenwagens. Bei einem Verbrenner werden 1 Prozent angesetzt, bei einem Hybrid- oder Elektrowagen mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 Euro 0,5 Prozent. Ein Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro wird mit nur 0,25 Prozent besteuert. Sonderausstattungen werden übrigens dem Listenpreis zugerechnet.

Zusätzlich musst Du den geldwerten Vorteil der gefahrenen Kilometer zwischen Arbeits- und Wohnort einrechnen, denn diese Fahrten sind steuerrechtlich gesehen Privatsache. Hierzu werden 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs angesetzt und mit der Anzahl der Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte multipliziert. Auch diese Zahl wird bei einem Elektro-Dienstwagen halbiert oder geviertelt.

Versteuerung von Elektro-Dienstwagen: Fahrtenbuch

Bei der Versteuerung per Fahrtenbuch musst Du jede einzelne Fahrt mit Deinem Dienstwagen mithilfe eines Büchleins oder einer App dokumentieren. Außerdem musst Du nachweisen, welche Kosten Dein Arbeitgeber trägt. Diese werden durch die im Jahr gefahrenen Kilometer geteilt. Unter dem Strich steht dann der Preis für jeden gefahrenen Kilometer. Diesen multiplizierst Du mit der Strecke, die Du privat mit dem Firmenwagen gefahren bist. Das Ergebnis ist der geldwerte Vorteil, den Du in der Steuererklärung angeben musst. Diese aufwendigere Methode lohnt sich für Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen nur selten privat nutzen

Die Mehrheit der Arbeitnehmer entscheidet sich für die komfortablere Variante, also die pauschale Versteuerung. Ein etwas vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt, wie sich der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens je nach Antriebsart ändert.

Fahrzeugschlüssel und Nummernschild
Quelle: picture alliance / Caro | Sorge
Ein Dienstwagen muss versteuert werden

Geldwerter Vorteil von Elektro-Dienstwagen: Beispielrechnung

Angenommen, Du fährst 20 Kilometer zu Deiner Arbeitsstätte. Bei Deinem Dienstwagen handelt es sich um einen Verbrenner, dessen Bruttolistenpreis bei 45.000 Euro liegt. Dann sieht die Rechnung wie folgt aus:

1. Schritt: 1 Prozent des Listenpreises des Firmenwagens (abgerundet auf volle 100 Euro) = 450 Euro.

2. Schritt: 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer mal Kilometer zur Arbeitsstätte = 45.000 Euro × 0,0003 × 20 km = 270 Euro. 

3. Schritt: Zuletzt werden die beiden Werte addiert: 450 Euro + 270 Euro = 720 Euro. Der geldwerte Vorteil Deines Firmenwagens beträgt also 720 Euro, die Du bei der Steuererklärung zu Deinem monatlichen Bruttolohn hinzurechnen musst.

Bei einem Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro kommst du nur auf ein Viertel der genannten Summe. Aus 720 Euro werden in unserer Beispielrechnung 180 Euro. Dein monatlicher Bruttolohn steigt für die Einkommenssteuererklärung also um nur 180 Euro an, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt.

Bei einem Elektro-Dienstwagen mit einem Neuwert von mehr als 60.000 Euro oder einem Plug-in-Hybrid rechnest Du bei der Einkommenssteuererklärung monatlich mindestens 480 Euro (abhängig vom Listenpreis) zu Deinem Gehalt dazu.

In Wahrheit ist die ganze Sache noch etwas komplexer. Du kannst den geldwerten Vorteil des Elektro-Firmenwagens zum Beispiel durch eine Selbstbeteiligung mindern. Diese darf allerdings nicht höher ausfallen als der geldwerte Vorteil. Ein Tipp: Verschiedene Fachmagazine – etwa die „Wirtschaftswoche“ – bieten einen Dienstwagenrechner an, mit dem Du den geldwerten Vorteil Deines Firmenwagens schnell und einfach ermitteln kannst.

Der Polestar 2 auf einer Straße im Gebirge
Quelle: Polestar
Der Polestar 2 wird wie alle Elektro-Dienstwagen unter 60.000 Euro mit 0,25 Prozent versteuert

Worauf ist zu achten bei der Versteuerung von Elektro-Dienstwagen?

Wichtig zu wissen: Den Gesetzgeber interessiert allein der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Selbst wenn Dein Arbeitgeber einen Rabatt vom Händler bekommen hat oder Du einen jungen Gebrauchten fährst, entscheidet nicht der tatsächliche Preis Deines Dienstwagens über die Höhe der Besteuerung.

Dass die Lieferung von Elektrofahrzeugen manchmal länger dauert, kann bei einem Neuwagen dazu führen, dass der Listenpreis des gewählten Fahrzeugs während der Wartezeit steigt. Womöglich knackt er dabei die 60.000-Euro-Marke. In diesem Fall verdoppelt sich der geldwerte Vorteil Deines Elektro-Dienstwagens – und Du zahlst als Fahrer leider auf einmal deutlich mehr Steuern als erwartet.

Aktuell will die Bundesregierung bei der Versteuerung von Elektro-Dienstwagen die 60.000-Euro-Schwelle auf 80.000 Euro anheben. Damit würden auch Fahrer teurerer Elektro-Dienstwagen von der attraktiven Steuerregelung für Stromer profitieren. Beschlossen ist die Gesetzesänderung allerdings noch nicht. Wörtlich lautet der Gesetzesentwurf so: 

„Zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und um die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden, wird der bestehende Höchstbetrag von 60.000 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Dies gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer (§ 8 Absatz 2 Satz 2, 3 und 5 EStG).“ 

Geldwerter Vorteil von Elektro-Dienstwagen: Bis wann gilt die 0,25-Prozent-Regelung?

Bevor Du Dir einen Elektro-Dienstwagen bestellst, solltest Du außerdem Folgendes wissen: Die 0,25- beziehungsweise 0,5-Prozent-Regelung ist befristet. Der Grund: Finanzielle Anreize für E-Auto-Fahrer soll es nur so lange geben, bis sich die umweltfreundlichen Antriebe weitestgehend durchgesetzt haben. Darum läuft die Sonderregel zur Versteuerung von Elektro-Dienstwagen nach jetzigem Informationsstand zum Jahresende 2030 aus (Stand: Dezember 2023).

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Welche E-Autos werden mit 0,25 Prozent versteuert?

Diese Elektroautos sind als Dienstwagen beliebt – und werden bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils mit nur 0,25 Prozent versteuert, da ihr Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro liegt.

Polestar 2

Audi Q4 e-tron

BMW iX1

Nissan Leaf

Hyundai Ioniq 5 und Ioniq 6

Tesla Model 3

Der Nissan Leaf auf einer Straße imGebirge
Quelle: Nissan
Der Nissan Leaf zählt zu den beliebtesten Elektro-Dienstwagen

Versteuerung: Plug-in-Hybrid als Dienstwagen

Solltest Du Dich für einen Plug-in-Hybrid als Dienstwagen entscheiden, greift die 0,5-Prozent-Regelung – unabhängig vom Anschaffungspreis. Allerding gibt es zwei wichtige Einschränkungen: Dieser Satz gilt erstens nur bei einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern oder wenn die Kohlendioxidemission pro Kilometer den Wert von 50 Gramm nicht überschreitet. Zweitens betrifft die Regel nur Hybrid-Dienstwagen, die nach dem 1. Januar 2019 angeschafft wurden. Für alle anderen Hybrid-Firmenwagen heißt es: Versteuerung nach der 1-Prozent-Regelung.

Hybrid-Dienstwagen sind umstritten, da sich nicht nachweisen lässt, ob ihre Fahrer tatsächlich Strom tanken – oder nur den Steuervorteil einstreichen und mit Benzin fahren. Darum wird erwartet, dass die Bundesregierung die Förderung in naher Zukunft einschränken wird. Möglicherweise sollen Plug-in-Hybride nur noch dann von der 0,5-Prozent-Regelung profitieren, wenn das Fahrzeug mindestens die Hälfte der Zeit im rein elektrischen Fahrmodus betrieben wird. Noch ist allerdings unklar, wie eine überwiegend elektrische Nutzung nachgewiesen werden soll.

Rechner: Versteuerung von Elektro-Dienstwagen

Um auszurechnen, wie viel Steuern Du für die Privatnutzung Deines Elektro-Dienstwagens zahlen musst, gibt es verschiedene Dienstwagenrechner im Internet, etwa von der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“. Bei der Berechnung werden pauschale Werte berücksichtigt. Um den geldwerten Vorteil zu errechnen, musst Du mindestens vier Felder ausfüllen:

  • Fahrzeuglistenpreis (Neupreis inklusive Mehrwertsteuer)
  • Elektroauto oder Plug-in-Hybrid
  • Kilometeranzahl zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
  • Gegebenenfalls Eigenbeteiligung am Firmenwagen

Wenn Du zusätzlich Angaben zum Gehalt und zu den verschiedenen Besteuerungsmerkmalen – wie Steuerklasse, Bundesland, Geburtsjahr und so weiter – machst, kannst Du mit einem Dienstwagenrechner ermitteln, wie sich der geldwerte Vorteil Deines Elektro-Dienstwagens konkret auf die Steuerbelastung auswirkt. Mit einem solchen Dienstwagenrechner lässt sich auch kalkulieren, ob sich ein Firmenwagen mit privater Nutzung steuerlich überhaupt rentiert. In manchen Fällen sind Arbeitnehmer mit einem privaten Fahrzeug besser beraten.

Wie teuer darf ein Elektro-Firmenwagen sein, um vom Steuervorteil zu profitieren?

Ob Luxus-Elektro-SUV oder sparsamer Elektro-Kleinwagen: Alle Fahrer von elektrischen Dienstwagen werden steuerlich bevorzugt – die Frage ist nur, in welchem Maße. Steuerlich am günstigsten kommen Fahrer von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro davon. Sie müssen pauschal nur 0,25 Prozent des Neuwagenwerts als geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung angeben. Für Fahrer von Elektro-Dienstwagen mit einem Neupreis von 60.000 Euro oder mehr werden pauschal 0,5 Prozent angesetzt. Das Gleiche gilt für Fahrer von Hybrid-Dienstwagen. 

Wo liegen die steuerlichen Vorteile eines Elektroautos als Firmenwagen? 

Der wichtigste steuerliche Vorteil eines Elektro-Dienstwagens ist die halbierte beziehungsweise geviertelte Bemessungsgrundlage bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils. Darüber hinaus profitieren Fahrer eines Elektro-Dienstwagens aber von einem weiteren steuerlichen Vorteil: Sollte Dein Arbeitgeber eine Ladestation in der Firma bereitstellen, kannst Du hier Strom tanken, ohne diese Leistung als geldwerten Vorteil angeben zu müssen. Das Aufladen ist für Dich also komplett steuerfrei.

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