Muss für E-Autos 2024 Kfz-Steuer gezahlt werden?
Wenn es um die Unterhaltskosten eines Fahrzeugs geht, macht die Kfz-Steuer einen erheblichen Anteil aus. Doch was gilt hier für reine Elektroautos?
- Sind E-Autos von der Kfz-Steuer befreit?
- Gibt es steuerliche Vergünstigungen für Hybridfahrzeuge?
- Wie wird die Kfz-Steuer für E-Autos berechnet?
- Vergleich: Kfz-Steuer für Elektroautos vs. Verbrenner
- Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Elektroautos noch?
- Fazit: Ist die Kfz-Steuer ein Vorteil für Elektroautos?
Die Kraftfahrzeugsteuer oder Kfz-Steuer in Deutschland ist eine Steuer auf den Betrieb von Kraftfahrzeugen, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind. Mit der Steuer verfolgt der Staat mehrere Ziele: Sie trägt zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur bei – insbesondere der Straßeninfrastruktur – und soll den Umstieg auf umweltfreundlichere Mobilität fördern.
Denn neben Antriebsart, Erstzulassung und Hubraum hängt die Höhe der Kfz-Steuer bei Verbrennungsmotoren auch vom CO₂-Ausstoß ab. Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kfz-Steuer noch stärker an CO₂-Emissionen auszurichten: Fahrzeuge mit hohen CO₂-Emissionen werden seit der Reform 2021 stufenweise höher besteuert als klimafreundlichere Fahrzeuge. Insgesamt gibt es sechs Stufen, deren Steuersätze von zwei bis vier Euro pro Gramm CO₂ je Kilometer reichen. Weiterhin gilt eine Freigrenze von 95 Gramm CO₂ je Kilometer, bis zu der keine Steuer erhoben wird.
Reine Elektromobile besitzen jedoch weder Hubraum, noch stoßen sie im Fahrbetrieb CO₂ aus. Wird für E-Autos überhaupt eine Kfz-Steuer erhoben? Und wenn ja: Wie wird diese berechnet?
Das Wichtigste im Überblick
- Die Kfz-Steuer wird auf Kraftfahrzeuge erhoben, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.
- Reine E-Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit – aber nur noch bis spätestens 31. Dezember 2030.
- Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Kfz-Steuer für E-Autos anhand der zulässigen Gesamtmasse berechnet.
- Doch selbst dann wird die jährliche Kfz-Steuer für E-Autos deutlich geringer ausfallen als für vergleichbare Verbrenner.
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Sind E-Autos von der Kfz-Steuer befreit?
E-Fahrzeuge aller Fahrzeugklassen, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind für bis zu zehn Jahre komplett von der Kfz-Steuer befreit. Erstzulassungen vor dem 18. Mai 2011 waren nur fünf Jahre von der Steuer befreit. Die erste Generation von Elektroautos wird demnach schon seit 2016 zur Kasse gebeten.
Wechselt ein E-Fahrzeug innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums den Halter, wird dem neuen Besitzer die Befreiung von der Kfz-Steuer für den noch verbleibenden Zeitraum seit Erstzulassung gewährt.
Allerdings endet diese Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge am 31. Dezember 2030. Aktuelle Käufer von E-Autos können den kompletten Zehn-Jahres-Zeitraum also nicht mehr voll ausschöpfen.
Gibt es steuerliche Vergünstigungen für Hybridfahrzeuge?
Hybridautos, also Vollhybride und Plug-in-Hybride, sind nicht von der Kfz-Steuer befreit. Bei der Berechnung der Kfz-Steuer für Hybridautos sind, wie bei reinen Verbrennern, vor allem der Hubraum sowie der CO₂-Ausstoß entscheidend. Allerdings fällt die Kfz-Steuer für Hybride günstiger aus als für vergleichbare Verbrennungsfahrzeuge, da ihr CO₂-Ausstoß nach Prüfnorm meist geringer ist.
Hybridfahrzeuge profitieren auch vom jährlichen Steuerfreibetrag: Fällt der CO₂-Ausstoß unter die Freigrenze von 95 Gramm CO₂ pro Kilometer, wird allein der Hubraum für die Berechnung der Kfz-Steuer herangezogen. Darauf gilt ein Steuerfreibetrag von 30 Euro. In diesem Fall müssen Autobesitzer bislang nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag bezahlen. Doch diese Entlastung gilt nur noch für Fahrzeuge, die bis Ende 2024 neu zugelassen werden – und dann höchstens bis Ende 2025.
Wie wird die Kfz-Steuer für E-Autos berechnet?
Nach Ablauf der zehn Jahre oder spätestens nach dem 31. Dezember 2030 wird die Kfz-Steuer für E-Autos bis maximal 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Die Steuersätze gehen aus § 9 Absatz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) hervor:
- Gesamtgewicht bis 2.000 Kilogramm: 5,625 Euro pro 200 Kilogramm
- Gesamtgewicht bis 3.000 Kilogramm: 6,01 Euro pro 200 Kilogramm
- Gesamtgewicht bis 3.500 Kilogramm: 6,39 Euro pro 200 Kilogramm
Die Beträge gelten immer pro angefangene 200 Kilogramm.
Kfz-Steuer für E-Autos günstiger als für Verbrenner
Für reine Elektrofahrzeuge werden lediglich 50 Prozent des üblichen Steuersatzes erhoben, der für andere Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm fällig wäre. Für E-Autos fällt die Kfz-Steuer damit also in der Regel günstiger aus als bei einem vergleichbaren Verbrenner.
Beispiel 1:Für einen BMW i3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.710 Kilogramm würde die Kfz-Steuer jährlich 51 Euro betragen:
1.710 Kilogramm / 200 = 8,55, gerundet 9
9 * 5,625 Euro ≈ 51 Euro
Beispiel 2: Für einen VW ID.3 Pro mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.280 Kilogramm würde die Kfz-Steuer jährlich 72 Euro betragen:
2.280 Kilogramm / 200 = 11,4, gerundet 12
12 * 6,01 Euro ≈ 72 Euro
Vergleich: Kfz-Steuer für Elektroautos vs. Verbrenner
Während bei einem Verbrennungsmotor für die Kfz-Steuer vor allem Hubraum und CO₂-Ausstoß berücksichtigt werden, fallen diese Faktoren bei E-Fahrzeugen weg – weder besitzen sie einen Hubraum, noch stoßen sie im Fahrbetrieb CO₂ aus. Bei reinen Elektroautos wird die Kfz-Steuer lediglich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs berechnet.
Bei Verbrennungsmotoren fallen bei der Berechnung nur die CO₂-Emissionen ins Gewicht, die über einer Freigrenze von 95 g/km liegen. Für Fahrzeuge, die unter dieser Schwelle liegen, sinkt die Kfz-Steuer um 30 Euro. Diese Regelung gilt jedoch nur noch für Fahrzeuge, die bis Ende 2024 neu zugelassen werden, und endet 2025. Danach ist die Steuer in normaler Höhe fällig, ohne Freibetrag.
Beispiel: Kfz-Steuer Elektro-, Otto- und Dieselmotor im Vergleich
Modell | Motorart | zul. Gesamtgewicht (kg) | Hubraum (ccm) | CO₂-Emissionen (g/km) | jährliche Kfz-Steuer |
---|---|---|---|---|---|
VW ID.3 Pro | Elektro | 2.280 | - | 0 | 72 Euro* |
VW Golf 1.5 eTSI Life DSG | Otto | 1.880 | 1.498 | 130 | 102 Euro** |
VW Golf 2.0 TDI SCR Life DSG | Diesel | 2.060 | 1.968 | 119 | 238 Euro** |
* Elf Jahre nach Erstzulassung oder spätestens ab 1. Januar 2031. Vorher 0 Euro.
** Erstzulassung nach 1. Januar 2021; Werte berechnet mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums nach den gesetzlichen Bestimmungen 2024. Die Kfz-Steuer dürfte im Jahr 2031 voraussichtlich höher ausfallen.
Das Beispiel zeigt: Auch wenn die steuerfreie Zeit für Elektrofahrzeuge spätestens 2031 vorbei ist, fällt die Kfz-Steuer fürs E-Auto in der Regel günstiger aus als bei einem vergleichbaren Verbrenner.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Elektroautos noch?
Um die Elektromobilität zu fördern, hat die Regierung Steuererleichterungen für die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen und Plug-in-Hybriden eingeführt. Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird für die Besteuerung des geldwerten Vorteils nur der halbe Listenpreis angesetzt. Arbeitnehmer müssen daher lediglich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als monatlichen geldwerten Vorteil versteuern.
Dieser Vorteil gilt für Elektrofahrzeuge, die im Förderzeitraum zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 gekauft oder geleast wurden.
Bedingung: Bei Hybridfahrzeugen darf der CO₂-Ausstoß maximal 50 Gramm pro Kilometer betragen oder das Fahrzeug muss, bei ausschließlicher Nutzung des Elektroantriebs, eine bestimmte Mindestreichweite erreichen. Diese beträgt entweder 40 Kilometer (2019 bis 2021), 60 Kilometer (2022 bis 2024) oder 80 Kilometer (2025 bis 2030), je nach Überlassungszeitpunkt des Fahrzeugs.
Für Firmenwagen ohne CO₂-Emissionen, also reine Elektroautos, gibt es seit 2020 noch eine besondere Vergünstigung: Liegt der Bruttolistenpreis unter 70.000 Euro, wird nur ein Viertel des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt (also 0,25 Prozent). Diese neue Grenze gilt seit dem 1. Januar 2024. Zuvor lag die Grenze bei 60.000 Euro und bis 2020 bei 40.000 Euro.
Fazit: Ist die Kfz-Steuer ein Vorteil für Elektroautos?
Im Hinblick auf die Kfz-Steuer haben reine Elektrofahrzeuge einen klaren Steuervorteil. Sie sind für bis zu zehn Jahre, maximal aber bis zum 31. Dezember 2030, von der Kfz-Steuer befreit. Und selbst nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Kfz-Steuer günstiger ausfallen als für vergleichbare Verbrenner: Für Elektrofahrzeuge werden lediglich 50 Prozent des üblichen Steuersatzes erhoben, der für ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3.500 Kilogramm fällig wäre. Das senkt die Betriebskosten von E-Fahrzeugen im Vergleich zu Benziner und Diesel deutlich.