Einspruch gegen Bußgeldbescheid erheben: So geht's
Wann es sich lohnt, einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben und was dabei zu beachten ist – informiere Dich jetzt!
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Besonders für Fahranfänger und Berufskraftfahrer ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid relevant. Der Grund: Fahranfängern drohen bei einem Vergehen wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot auf der Autobahn neben einer Probezeitverlängerung auch höhere Strafen. Bei Berufskraftfahrern können dagegen verhängte Fahrverbote dazu führen, dass sie ihrem Beruf zeitweise nicht nachgehen können. Die Konsequenz sind Verdienstausfälle und finanzielle Einbußen. Doch auch sonst kann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnen – wenn gute Gründe vorliegen.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hat zum Beispiel Aussicht auf Erfolg, wenn Du auf einem Blitzerfoto nicht deutlich zu erkennen bist. Auch hat die Bußgeldbehörde nicht ewig Zeit, um einen Bescheid zuzustellen. Überschreitet sie eine Frist von drei Monaten, ist der Bußgeldbescheid verjährt und nicht mehr rechtskräftig. Wird der Bescheid trotzdem zugestellt, kannst Du Einspruch einlegen.
Ein weiterer Erfolg versprechender Grund für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid: Du wurdest geblitzt – bist aber nicht selbst gefahren. In diesem Fall bist Du, juristisch gesprochen, nicht der sogenannte „Tatfahrer“. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann ebenso aufgrund von technischen Mängeln an Messgeräten für die Geschwindigkeit wie Radargeräten erfolgen. Diese sind jedoch durch eine Akteneinsicht mit Hilfe eines Anwalts aufzudecken.
Zudem können Formfehler auf dem Bußgeldbescheid gute Gründe für einen Einspruch sein. Der Grund: Ist der Bescheid fehlerhaft, ist er unter Umständen unwirksam. Deshalb ist es sinnvoll, Bußgeldbescheide ganz genau zu prüfen – ganz gleich, ob es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder andere Vergehen geht. Laut Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz: OWiG, müssen Bußgeldbescheide nämlich folgende Formvorgaben erfüllen.
Formvorgaben für einen Bußgeldbescheid
- korrekte Angaben zur Person
- Bezeichnung, Zeitpunkt und Ort der Tat
- Angaben zu Beweismitteln
- korrekte Angabe von Strafen und eventuellen Nebenfolgen
- korrekt formulierte Rechtsbehelfsbelehrung
Übrigens: Umgangssprachlich verwenden viele Menschen die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ synonym – das ist aber nicht korrekt, da die Begriffe verschiedene rechtliche Situationen beschreiben. Im Regelfall ist etwa gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde Widerspruch zu erheben. Willst Du allerdings gegen einen Steuerbescheid des Finanzamtes vorgehen, musst Du dagegen Einspruch erheben.: Letztendlich ist es jedoch unschädlich, falls Du fälschlicherweise einen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhebst, weil die Begriffe im “nicht juristischen” Sprachgebrauch synonym verwendet werden. Entscheidend ist, dass im Schreiben deutlich wird, wogegen Du vorgehen möchtest.
Geblitzt wegen eines zu hohen Tempos? Diese Kosten erwarten Dich laut neuem Bußgeldkatalog.
Bis wann sollte ich Einspruch erheben?
Innerhalb von zwei Wochen nachdem der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, muss der Einspruch bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein. Deshalb solltest Du so bald wie möglich nach Zustellung Einspruch erheben. Ist die Frist abgelaufen, bevor Einspruch erhoben wurde, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Das bedeutet, dass Du das Bußgeld zahlen musst. Wie hoch dieses ausfällt ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Dieser entwickelt sich seit seiner Einführung im November 2001 stetig weiter.
Die Zustellung des Bescheids erfolgt in der Regel postalisch. Der Postbedienstete übergibt das Dokument entweder persönlich oder wirft es in den Briefkasten. Anschließend dokumentiert er mit einer Zustellungsurkunde die Auslieferung. Der Postbedienstete leitet diese Dokumentation zurück an die Verwaltungsbehörde – und die Einspruchsfrist ist ausgelöst. Das bedeutet, dass Du von diesem Zeitpunkt an zwei Wochen Zeit hast, um Einspruch einzulegen.
Wie erhebe ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kannst Du selbst erheben oder von einem Anwalt verfassen lassen. In beiden Fällen muss der Einspruch schriftlich eingereicht und per Brief oder Telefax versendet werden. Manche Bußgeldstellen erlauben auch, dass der Einspruch per E-Mail erhoben wird. Dies ist jedoch umstritten, da dieses Vorgehen gegen das Formerfordernis des OWiG verstößt und somit unwirksam ist – deshalb ist ein Einspruch per E-Mail nicht empfehlenswert. Verwende stattdessen die angegebenen Adressen im Briefkopf des Bußgeldbescheids. Du fragst Dich, wie Du einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid formulieren solltest? Wichtig ist vor allem eins: Er muss klar und deutlich formuliert sein, sodass unmissverständlich ist, wogegen Du vorgehen möchtest.
Natürlich müssen alle Angaben wie die Bußgeldstelle, Dein Name und das Datum des Bußgeldbescheids korrekt sein. Auch das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids muss genannt werden. Ein Satz wie „Ich erhebe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen…“ ist ausreichend, um die Frist zu wahren. Denn für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist eine Begründung nicht zwingend erforderlich – eine spätere Begründung ist allerdings oft vorteilhaft. Diese sollte präzise formuliert und individuell an Deinen Fall angepasst sein. Untermauere Deine Argumente nach Möglichkeiten mit Fakten und Nachweisen wie Fotos oder Gutachten.
Sonderfälle sind Bußgeldbescheide aus dem Ausland. Innerhalb der EU sind Bußgelder ab 70 Euro grenzüberschreitend vollstreckbar. Für manche Länder gelten sogar geringere Grenzen.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland
- Bußgeldbescheide aus Österreich können bereits ab 25 Euro eingefordert werden.
- Für die Schweiz gilt, dass Bescheide ab 40 Euro vollstreckt werden können.
- Ist das EU-Recht national noch nicht umgesetzt, kommst Du eventuell um eine Strafe herum.
Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide aus dem Ausland ist nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften möglich. Die Korrespondenz läuft in solchen Fällen über das Bundesamt für Justiz in Bonn. Dabei ist es ratsam, einen Anwalt für internationales Verkehrsrecht zu beauftragen, um die Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten und somit einen rechtskräftigen Einspruch zu erheben.
Was kostet ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Beim postalischen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kommen Kosten für Papier, Briefumschlag und Porto sowie für eine eventuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt auf Dich zu. Die Grundgebühr für einen Anwalt beträgt in der Regel zwischen 33 und 187 Euro. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, werden zudem pauschal 55 Euro fällig und es drohen weitere Anwaltskosten. Je nach Aufwand fallen diese unterschiedlich hoch aus.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt Deine Versicherung möglicherweise diese Kosten. Bei einem Misserfolg vor Gericht muss das Bußgeld aber bezahlt werden. Per Gerichtsurteil sind zudem deutlich höhere Geldstrafen möglich als zuvor vorgesehen. Daher ist es wichtig, dass Du die Aussicht auf Erfolg zuvor gründlich mit einem Anwalt abwägst.
Was passiert beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Geht der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht bei der Bußgeldstelle ein, wird der Bescheid nicht rechtskräftig. Das heißt: Juristisch gesehen ist er noch nicht wirksam – bis geklärt ist, ob der Bußgeldbescheid fehlerfrei und berechtigt ist. Bis das endgültig geklärt ist, gilt die Person, die Einspruch erhoben hat, als „unschuldig“. Reichst Du den Einspruch verspätet bei der Bußgeldstelle ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Ein weiteres Vorgehen ist dann in den meisten Fällen ausgeschlossen und das Bußgeld wird fällig.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Kannst Du nachweisen, dass Du die Einspruchsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt hast, zum Beispiel aufgrund eines Krankenhausaufenthalts oder Urlaubs, kannst Du mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung den Einspruch nachholen. Du musst aber Beweise vorlegen, warum Du die Frist nicht einhalten konntest. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Rechtskraft des Bußgeldbescheides aufgehoben und das Einspruchsverfahren fortgesetzt.
Ergänzender Hinweis: Bis zum Gerichtstermin kannst Du den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid jederzeit zurücknehmen. Ziehst Du ihn zurück, wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld somit fällig. Weitere vorgesehene Strafen wie eventuelle Punkte oder ein Fahrverbot akzeptierst Du damit. Hinzu kommen Verfahrens- und Verwaltungsgebühren von mindestens 25 Euro.