Einparkhilfe für Oldtimer: Das musst Du zur Nachrüstung wissen
Autos aus vergangenen Jahrzehnten waren meist kleiner als heutige Hightech-Modelle wie SUVs. Deswegen konnte man leichter rückwärts einparken. Wenn beim Einparken aber doch mal etwas am Fahrzeug kaputtgeht – etwa ein Rücklichtglas – wird es teuer. Denn manches Ersatzteil ist kaum noch zu bekommen. Eine Einparkhilfe ist daher auch beim Oldtimer sinnvoll. Wir sagen Dir, was Du beachten musst, wenn Du Deinen Oldtimer mit einer Einparkhilfe nachrüsten möchtest.
Einparkhilfe, Ultraschall- oder Radarsensoren, Rückfahrkamera und Display – das scheint zunächst nicht so recht zu einem Oldtimer zu passen. Schließlich fahren viele Fans gerade deshalb Oldtimer, weil sie die reduzierte Bedienung abseits von heutigen Fahrassistenzsystemen schätzen. Den Nutzen einer Einparkhilfe werden allerdings auch Oldtimer-Fahrer kaum anzweifeln. Denn egal wie übersichtlich das Fahrzeug ist – Einparken ist und bleibt für viele eine eher ungeliebte Übung.
Zudem gibt es ein weiteres Argument für die Nachrüstung einer Einparkhilfe: Die Technik mag neu sein, die Idee ist es nicht. Manch einer erinnert sich an die Peilstäbe, die noch in den 1960er-Jahren an den äußersten Enden von Lkw-Stoßstangen verbaut waren. Beim Pkw dagegen wurde das Design mit einbezogen. Durch die Heckflossen konnten die Fahrer der mächtigen amerikanischen Straßenkreuzer die Karosserie besser einschätzen. Auch die Mercedes-Limousinen der Baureihe W110 verwendeten Heckflossen als sogenannte „Peilstege“.
Stolperstein H-Kennzeichen
Deinen Oldtimer mit einer Einparkhilfe nachzurüsten, das sollte also auch aus historischen Gründen legitim sein. Eigentlich. Denn ganz so einfach ist es doch nicht. Zum Stolperstein kann das H-Kennzeichen („H“ steht für „historisch“) werden. In vielen Fällen ist das Kennzeichen notwendig, um überhaupt erst mit einem Oldtimer fahren zu dürfen. So sind mit der H-Zulassung eine ganze Reihe von Vergünstigungen verbunden, etwa bei der Kfz-Steuer, der Versicherung oder bezüglich der Einfahrt in Umweltzonen.
Welche Autos sind zum H-Kennzeichen berechtigt?
Fahrzeuge, „die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“, können ein H-Kennzeichen erhalten. Das klingt nach Beamtendeutsch – und es ist auch Beamtendeutsch, denn diese Definition stammt aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Der entscheidende Passus ist hier „die ...weitestgehend dem Originalzustand entsprechen...“.
Das bedeutet, dass ein historisches Fahrzeug, das getunt wurde, kein H-Kennzeichen erhält, weil es nicht mehr dem Originalzustand entspricht. Nicht nur individuelle Tuning-Maßnahmen können zum Hindernis werden, sondern auch solche, die der Sicherheit dienen. Wenn ein Autofahrer einen VW-Käfer mit einer Standheizung nachrüstet, weil die Scheiben im Winter dauerbeschlagen sind, könnte er dafür kein H-Kennzeichen bekommen. Eine nicht sichtbare Sitzheizung zur Verbesserung der mäßig wirksamen Originalheizung wäre hingegen unproblematisch.
Das ursprüngliche Erscheinungsbild muss gewahrt bleiben
Letztlich geht es immer darum, ob und wie weit das ursprüngliche Erscheinungsbild und der Charakter des Autos verändert werden. Eine elektronische Einparkhilfe wird meist nur dann toleriert, wenn ihre Bauteile wie Sensoren oder Schaltvorrichtungen die zeitgenössische Optik des Fahrzeugs nicht beeinflussen. Der Zubehörmarkt bietet hier aber längst Lösungen. Die Sensoren der Park Distance Control (PDC) lassen sich auch unsichtbar in die Halter des Nummernschildes integrieren.
Das bedeutet aber, dass eine optische Warnung vor dem Hindernis in der Regel nicht möglich ist, wenn man ein H-Kennzeichen anstrebt. Denn ein Display, das die von den Sensoren gesendeten Signale empfängt und den Abstand zum Hindernis nach dem Ampelprinzip anzeigt, würde das Erscheinungsbild unzulässig verändern. Schließlich gab es Displays oder Monitore in Autos vor 30 Jahren noch nicht.
Die akustische Warnung sollte dagegen kein Problem sein. Auch hier senden die Sensoren Signale aus. Die Sensoren warnen mittels hochfrequenter Töne: Je näher das Fahrzeug dem Hindernis kommt, desto kürzer werden die Abstände zwischen den akustischen Signalen, bis schließlich nur noch ein Dauerton zu hören ist. Ist es technisch möglich, die Warnung der Einparkhilfe über die klassische Stereoanlage oder das Radio des Oldtimers abzuspielen, bleibt das ursprüngliche Erscheinungsbild in jedem Fall erhalten.
Autofahrer, die dagegen keinen Wert auf ein H-Kennzeichen legen oder einen Youngtimer nachrüsten möchten, können weitestgehend auf die Möglichkeiten zurückgreifen, die auch modernen Autos zur Verfügung stehen. So können die Sensoren – wenn es technisch machbar ist – im Stoßfänger verbaut werden. Dem Einbau einer Rückfahrkamera, die ihre Bilder via Kabel oder Funk auf ein nachgerüstetes Display überträgt, steht nichts im Wege.
Voraussetzung für eine H-Zulassung
- Auto muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Auto muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
- Auto muss in einem guten Erhaltungszustand sein
- Auto muss zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen