Du willst Dein Auto anmelden? So funktioniertʼs!
Der Kauf eines neuen Autos ist immer ein toller Moment. Doch bevor Du so richtig durchstarten kannst, fehlt noch etwas Entscheidendes: Dein Fahrzeug braucht eine Zulassung und muss angemeldet werden. Das gilt übrigens genauso für ein gebrauchtes Auto. Wie das funktioniert, erfährst Du hier.
Grundsätzlich gilt: Ohne gültige Kfz-Zulassung darf ein Fahrzeug in Deutschland nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos führt also kein Weg an der Zulassungsstelle vorbei. Zuständig ist immer die Behörde an Deinem Hauptwohnsitz. Es empfiehlt sich, vorab einen Termin zu reservieren, damit die Wartezeiten nicht zu lange ausfallen. In der Regel kannst Du übrigens im gleichen Schritt Dein altes Auto abmelden.
Was kostet eine Fahrzeugzulassung?
Die Kosten für eine Kfz-Zulassung können variieren, weil die Gebühr dafür nicht bundeseinheitlich geregelt ist. In der Regel solltest Du aber mit einer Gebühr von etwa 30 Euro rechnen. Nicht vergessen: Wenn Du Dich für ein Wunschkennzeichen entscheidest und dies auch noch verfügbar ist, kommen zu dieser Gebühr noch einmal weitere Kosten von 10,20 Euro hinzu. Hast Du es Dir vorab reserviert, fallen zusätzliche Gebühren von 2,60 Euro an. Ebenfalls zu beachten ist, dass auch die neuen Kennzeichen für das Fahrzeug bezahlt werden müssen. Und: Sie müssen geprägt werden. Meist befinden sich direkt in der Kfz-Zulassung Anbieter, die das gewünschte Kennzeichen prägen. Kleiner Tipp: Etwas außerhalb von der Zulassungsstelle siedeln sich häufig Anbieter an, die etwas günstiger sind.
Achtung! Ohne Versicherung keine Kfz-Zulassung
Vor dem Gang zur Zulassungsstelle solltest Du Dir noch Gedanken um Deine Kfz-Versicherung machen. Denn Dein Auto muss zwingend eine solche Kfz-Versicherung haben. Nur wenn Du das belegen kannst, darfst Du ein Fahrzeug anmelden. Dafür ist die sogenannte eVB-Nummer nötig. Was das ist? Die elektronische Versicherungsbestätigung, die in Deutschland als Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung gilt. Erhältlich ist diese Nummer direkt bei Deiner Kfz-Versicherung. Je nach Anbieter kann man die Nummer telefonisch, online oder in einer Geschäftsstelle beantragen. Bei Abschluss einer neuen Versicherung wird die Nummer direkt mitgeteilt.
Übrigens, falls Du noch keine Versicherung hast: Bei den Kosten für die Kfz-Versicherung gibt es große Unterschiede. Um die beste Versicherung für das Fahrzeug zu finden, solltest Du die Angebote verschiedener Versicherungen gründlich miteinander vergleichen.
Alles bereit für die Neuzulassung? Diese Unterlagen sind Pflicht!
Wer sein Kfz anmelden möchte, sollte sich gut auf die Zulassung vorbereiten und alle benötigten Unterlagen dabeihaben. Dazu gehören:
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- COC-Papiere (Konformitätszertifikat)
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren
Ein kleiner Hinweis: Wenn Du einen Neuwagen anmeldest, dann wird bei der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt. Übrigens musst Du nicht unbedingt selbst bei der Zulassungsstelle erscheinen. Den Vorgang kann auch jemand anderes übernehmen und Dein Auto neu anmelden. Falls das eine Option ist, sollte der Vertreter jedoch eine Vollmacht und eine Kopie Deines Ausweises mitbringen. Die bevollmächtigte Person muss sich natürlich auch selbst mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Firmen und Vereine, in deren Auftrag ein Fahrzeug neu zugelassen wird, müssen zusätzlich einen Firmen- oder Vereinsnachweis vorlegen. Das kann zum Beispiel ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sein. Eine Vollmacht wird darüber hinaus meistens auch verlangt. Am besten rufst Du vorher in Deiner zuständigen Zulassung an und informierst Dich, damit Du unnötige Wege vermeiden kannst.
Zulassung eines Gebrauchtwagens? Das ist zu beachten!
Wer sich für den Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs entscheidet, muss darauf achten, dass das Auto bestenfalls vor dem Verkauf abgemeldet ist. Das kann der ehemalige Besitzer des Fahrzeugs in jeder Kfz-Zulassungsbehörde erledigen. Danach ist es Deine Aufgabe als neuer Besitzer, das Auto unverzüglich anzumelden. Wenn Du das Fahrzeug allerdings noch angemeldet kaufst, muss der Noch-Besitzer im ersten Schritt den Verkauf behördlich melden.
Diese Unterlagen benötigst Du, wenn Du ein gebrauchtes Auto anmelden möchtest:
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer: siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben) für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Diese gibst Du in der Zulassungsstelle bei der Anmeldung an. Aufgepasst: Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und wird von der Polizei geahndet.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
Wenn Du zur Anmeldung eines Kfz einen Vertreter zur zuständigen Zulassungsbehörde schickst, braucht er eine schriftliche Vollmacht. Der Vertreter muss auch seinen Ausweis im Original und eine Kopie Deines Ausweises vorlegen können.
Hast Du alle benötigten Unterlagen vorgelegt, wird die Zulassungsstelle für Dich tätig. Sie kümmert sich um den Vermerk als Halter in den Fahrzeugpapieren, um die Kennzeichennummer und die amtlichen Stempelplaketten und auf Anfrage auch um die passende Umweltplakette für das angemeldete Fahrzeug. Falls Du noch keine Kennzeichen hast, kannst Du Dir die Schilder bei einem Schilderdienst anfertigen lassen. Die Kennzeichen müssen danach dann noch bei der Zulassungsbehörde gestempelt werden.
Und noch ein kleiner Hinweis: Hast Du ein Auto gekauft – egal ob neu oder gebraucht – und entscheidest Dich nach dem Kauf, woanders hinzuziehen, musst Du diese Änderung im Rahmen der Ummeldung anzeigen. Dann stellt die Zulassungsbehörde wieder neue Dokumente für das Auto aus.
Was passiert mit den alten Kennzeichen?
Für viele Autofahrer sind die Kennzeichen ein wichtiges Thema. Nicht selten möchten sie das bisherige Kennzeichen gerne behalten – auch wenn sie das Fahrzeug wechseln. Das ist möglich! Bei der Abmeldung des alten Autos kann man in der Zulassungsstelle direkt mit angeben, dass man sein altes Kfz-Kennzeichen behalten möchte. Dafür wird dann aber eine Gebühr fällig. Wie hoch diese Gebühr ist, variiert von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle. Hier erkundigst Du Dich am besten direkt vor Ort. Die Mitnahme des Kennzeichens ist übrigens auch möglich, wenn Du Dein neues Fahrzeug nicht direkt, sondern erst in einigen Wochen zulassen möchtest. Hier ist es aber wichtig, sich unbedingt nach der Dauer der Reservierung zu erkundigen, denn sie ist je nach Kreis und Bundesland verschieden.
Was sind eigentlich COC-Papiere?
COC steht für „Certificate of Conformity“, zu Deutsch: Konformitätsbescheinigung. Diese Dokumente musst Du nicht beantragen oder bestellen. Du erhältst sie in der Regel vom Hersteller oder bei der Übergabe vom Verkäufer.