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Dein Auto kannst Du bei der KFZ-Zulassungsstelle deiner Stadt abmelden.
Wenn Du Dein Auto abmelden möchtest, musst Du dafür zu der Kfz-Zulassungsstelle gehen, die für Deine Stadt zuständig ist

Wenn Du Dein Auto abmelden möchtest – auch Außerbetriebsetzung genannt –, musst Du dafür zu der Kfz-Zulassungsstelle gehen, die für Deine Stadt zuständig ist. Die zuständige Zulassungsbehörde findest Du im Internet. Du kannst Dein Fahrzeug aber auch beim Bezirksamt abmelden. Du musst übrigens nicht unbedingt selbst in der Zulassungsstelle erscheinen. Die Abmeldung kann jede Person übernehmen, die die notwendigen Kfz-Unterlagen vorlegt (Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, Kennzeichen). Eine Vollmacht musst Du dafür nicht ausstellen. Wenn Du es noch einfacher haben möchtest, kannst Du unter gewissen Umständen Dein Fahrzeug sogar online abmelden.

Unter gewissen Umständen kannst Du Dein Fahrzeug sogar online abmelden.
Unter gewissen Umständen kannst Du Dein Fahrzeug sogar online abmelden

Auto abmelden mit der Online-Ausweisfunktion

Seit Beginn des Jahres 2015 ist es möglich, die Außerbetriebsetzung Deines Fahrzeugs online abzuwickeln. Dies gilt allerdings nur für die Autos, die ab dem 1. Januar 2015 neu oder wieder zugelassen wurden. Denn diese Fahrzeuge verfügen über Stempelplaketten auf dem Kennzeichen. Auf diesen Stempelplaketten befindet sich ein Code, den Du brauchst, um das Fahrzeug online abmelden zu können. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, also dem Fahrzeugschein, gibt es einen weiteren verdeckten Sicherheitscode. 

Diese beiden Codes müssen beim jeweiligen Online-Portal eingegeben werden. Das für Dich und Deine Stadt passende Online-Portal findest Du im Internet am schnellsten, wenn Du den Namen Deines Wohnorts und „Auto online abmelden“ suchst. Halte dann auch Deinen Personalausweis bereit – er dient zur Identifikation. Hier gibt es allerdings eine Besonderheit: Du brauchst einen Personalausweis mit einer Online-Ausweisfunktion, den sogenannten E-Perso. Ebenfalls notwendig ist ein dazugehöriges Ausweislesegerät oder ein dafür geeignetes Smartphone. 

Das kostet die Abmeldung

Für die Abmeldung Deines Fahrzeugs musst Du eine Gebühr zahlen. Dabei ist es egal, ob Du Dein Auto persönlich in der Zulassungsstelle abmeldest oder die Abmeldung über das Internet abwickelst. Die genaue Höhe dieser Gebühr ist abhängig von Deinem Zulassungsbezirk. Die Kosten belaufen sich etwa auf sieben bis 13 Euro. Wenn Du Dein Auto online abgemeldet hast, wird die Bezahlung über ein Online-Zahlungsverfahren abgewickelt. Die Bearbeitung dauert ein paar Tage. In der Regel wirst Du dann auch per Post oder per E-Mail darüber informiert, wenn das Fahrzeug erfolgreich abgemeldet wurde. 

Für eine Abmeldung via Internet benötigst Du einen Personalausweis mit einer Online-Ausweisfunktion.
Für eine Abmeldung via Internet benötigst Du einen Personalausweis mit einer Online-Ausweisfunktion, den sogenannten E-Perso

Diese Unterlagen braucht die Zulassungsstelle für die Außerbetriebsetzung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch bekannt als Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, auch bekannt als Fahrzeugbrief
  • Autokennzeichen für die Entstempelung

Falls Du Dein altes Auto verschrotten lassen möchtest, erhältst Du einen Verwertungsnachweis vom Demontage-Betrieb. Diesen legst Du dann auch bei der Abmeldung vor. Sind alle Unterlagen vollständig, wird die Zulassungsstelle Dein Auto abmelden. Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug auch automatisch beim Finanzamt und bei der Autoversicherung abgemeldet. Das ist ein guter Schutz für Dich. Denn auf diese Weise wird verhindert, dass die Kosten für Steuern und Versicherung weiterlaufen, obwohl das Fahrzeug längst einem neuen Besitzer gehört oder auf einem Schrottplatz steht. Dennoch ist es sinnvoll, wenn Du Deiner Versicherung selbst noch einmal den Verkauf oder die Verschrottung des Autos mitteilst. Dadurch kommt in der Regel ein bisschen mehr Tempo in die Abrechnung. 

Übrigens: Alle, die ein altes Fahrzeug abgemeldet haben und schon ein neues Fahrzeug besitzen, können das bisherige Kennzeichen behalten. Dafür wird eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro fällig. 

Abmeldung im Kaufvertrag vereinbaren

Am cleversten ist es, direkt im Kaufvertrag zu regeln, wer die Abmeldung übernimmt. So kannst Du verhindern, dass Dein altes Fahrzeug weiter mit Deiner Versicherung fährt und bei Unfällen sogar noch Deine Schadenfreiheitsklasse in die Höhe treibt. Eine sichere Variante ist es, den Verkaufsweg über einen Händler zu wählen. Der übernimmt die Ummeldung oder Abmeldung für Dich.  

Stilllegung des Kfz

Du willst Dein Fahrzeug nicht verkaufen, aber fahren willst Du es erst einmal auch nicht mehr? Dann kommt eine Stilllegung des Fahrzeugs für Dich infrage. Ob Du Dein Auto nur vorübergehend oder endgültig stilllegen lässt, musst Du nicht sofort entscheiden. Wenn Du Dir unsicher bist, dann kannst Du es bei der Zulassungsstelle vorübergehend stilllegen lassen. Hier musst Du allerdings bedenken, dass das abgemeldete Fahrzeug innerhalb von sieben Jahren wieder neu zugelassen werden muss. Danach würden die Autopapiere ihre Gültigkeit verlieren. Die Konsequenz: Du musst den Behörden einen Nachweis über die Verwertung des Autos liefern. Denn dann ist die Betriebserlaubnis für das Auto erloschen und Du brauchst für eine neue Zulassung ein Vollgutachten. Dieses Gutachten bekommst Du beim TÜV. 

Lässt Du Dein Fahrzeug vorübergehend stilllegen, wird auch der Versicherungsvertrag nicht automatisch beendet. Er geht für die folgenden 18 Monate in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, während der Versicherungsschutz weiterhin besteht. Du darfst das Fahrzeug dann aber nicht außerhalb des Abstellplatzes benutzen. Das bedeutet, Straßen, Parkplätze und Privatwege, die für Anlieger offen sind, sind tabu. Abstellmöglichkeiten für das abgemeldete Auto sind dann eigentlich nur noch Privatgrundstücke oder eine Garage.

Wird das Fahrzeug dann innerhalb der 18 Monate erneut zugelassen, gilt der Versicherungsschutz wieder uneingeschränkt. Für die Wiederzulassung muss bei der Versicherung eine Versicherungsbestätigung beantragt werden. Wird das Auto innerhalb der 18 Monate nicht erneut in Betrieb genommen, erlischt der Versicherungsvertrag nach Ablauf der Zeit automatisch. Eine Kündigung ist dann nicht nötig. 

Natürlich hast Du aber auch die Möglichkeit einer endgültigen Stilllegung. Das könnte zum Beispiel bei einem Totalschaden sehr sinnvoll sein. 

Vorsicht vor Zwangsstilllegung

Unangenehm und – wie der Name schon sagt – nicht freiwillig ist eine Zwangsstilllegung. Diese Möglichkeit nutzen Behörden, wenn folgende Probleme aufgetreten sind:

  • Die Kfz-Steuer wurde nicht gezahlt.
  • Das Fahrzeug ist nicht auf den neuen Besitzer umgemeldet.
  • Das Auto hat keinen gültigen TÜV.
  • Der Besitzer hat die Kosten für die Versicherung nicht gezahlt und das Fahrzeug hat keinen Versicherungsschutz mehr.
  • Das Auto ist nicht mehr verkehrstauglich und der Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer werden dadurch gefährdet. 
  • Nach der Zwangsstilllegung darf der Halter mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren oder es auf der Straße stehen lassen. Außerdem wird er ordentlich zur Kasse gebeten: In dem Fall muss er nämlich mit bis zu 300 Euro für die Abmeldung rechnen. 

Vor der Zwangsstilllegung hat der Halter aber noch eine Chance und kann handeln. Er kann zum Beispiel seine Schulden bezahlen oder die Mängel am Auto reparieren lassen. Das muss aber in einer bestimmten Frist geschehen. Der Halter muss den Behörden dann einen entsprechenden Nachweis vorlegen, um die Zwangsstilllegung abzuwenden.

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