Diese Unterlagen brauchst Du für Fahrzeugverkauf und Abmeldung
Du willst Dein Auto verkaufen und weißt nicht, welche Unterlagen Du dafür brauchst? Wir zeigen Dir, was Du alles für einen stressfreien Verkauf benötigst.
Bevor Du Dein Auto oder Wohnmobil verkaufen willst und inserierst, solltest Du Dich auf die Suche nach den Unterlagen begeben. Für den Käufer interessant sind alle Rechnungen, Quittungen und HU-Protokolle. Auch Belege über Reparaturen sowie Ersatzteile und Zubehör sind sinnvoll. Bei zusätzlichem Zubehör, das eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) benötigt, gehört auch diese zum Fahrzeug.
Ganz gleich, ob Du Dein altes Auto an einen Händler oder an eine Privatperson verkaufst: Nimm Dir etwas Zeit, um alle Dokumente zu sammeln und zu sichten. Denn dort findest Du zahlreiche Informationen, die Aufschluss über den Zustand des Fahrzeugs geben und die den Wert Deines Autos steigern. Eine umfangreiche Historie Deines Autos ist für viele Käufer kaufentscheidend. Bei den Unterlagen gilt: Viel hilft viel.
Was benötigst Du für einen Fahrzeugverkauf?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Umbauteile
- Aktuellen HU-Prüfbericht
- Kennzeichen
- Scheckheft/Inspektionsheft
- Kaufvertrag
Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei jedem Autoverkauf gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) zum Auto dazu. Sie sind wie die Geburtsurkunde des Fahrzeugs. Ohne sie kann der neue Besitzer das Auto nicht anmelden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) weist nach, dass das zugehörige Fahrzeug für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Du musst sie immer im Auto mitführen. Meldest Du Dein Auto vor dem Verkauf ab, wird der Fahrzeugschein eingezogen und Du erhältst eine Abmeldebescheinigung. Die musst Du beim Verkauf vorlegen.
Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nicht die Besitzurkunde über das Fahrzeug. Sie weist aber nach, wer der Halter des Autos ist und darüber verfügen darf. Das Dokument musst Du nicht im Fahrzeug mitführen, aber beim Verkauf dem Käufer aushändigen. Im bis 2005 ausgegebenen Fahrzeugbrief konnten sechs Vorhalter eingetragen werden, in der neueren Zulassungsbescheinigung Teil II werden nur noch zwei Halter namentlich aufgeführt – der aktuelle Halter sowie der vorherige Halter. Es kann also sein, dass nur zwei Halter eingetragen sind, das Auto aber schon durch deutlich mehr Hände gegangen ist. Das muss im Kaufvertrag notiert werden.
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
Auch der Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) bei TÜV, Dekra oder GTÜ gehört zum Auto dazu und ist für eine Neuanmeldung wichtig – allerdings nur, wenn das Auto älter als drei Jahre ist und schon einmal bei einer HU vorfahren musste. Eine gültige HU-Plakette am hinteren Nummernschild gehört zwar zu einem zugelassenen Auto dazu, reicht aber für eine Neuanmeldung nicht aus. Du musst den HU-Bericht nicht immer im Auto dabeihaben, aber bis zur nächsten HU-Untersuchung aufbewahren. Und bei einem Verkauf gehört er zu den wichtigen Unterlagen. Für den Käufer interessant: Wie war der Zustand Deines Autos bei der Prüfung, was wurde bemängelt? Oder war Dein Auto bei der Vorführung gar mängelfrei? Umso besser. Eine frische HU-Plakette zeigt, dass Dein Auto in einem verkehrssicheren Zustand ist, und erhöht Deine Verkaufschancen sowie den Preis.
Bei Umbauteilen wie anderen Rädern oder einer anderen Auspuffanlage hast Du meist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten. Es sei denn, die Teile wurden gleich in die Zulassungsbescheinigung eingetragen. Die ABS muss immer im Auto liegen, damit Du sie bei einer Polizeikontrolle vorzeigen kannst. Deshalb benötigt auch der Käufer diese ABE.
Ausgefülltes Inspektionsheft oder Scheckheft
Keine Pflicht, aber ein Kaufargument ist das Inspektionsheft oder Scheckheft. Dort hast Du im Idealfall die vergangenen Werkstattaufenthalte dokumentiert. Der Käufer sieht darin, dass Du die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten hast, große wie kleine Inspektionen. Dazu zählt unter anderem der Wechsel von Motoröl, Bremsflüssigkeit oder Zahnriemen.
In der Regel werden die ausgeführten Leistungen von dem zuständigen Kfz-Meister oder Mechatroniker angekreuzt, darunter finden sich Firmenstempel und eine Unterschrift. Nicht eingetragen werden in das Scheckheft jedoch neue Reifen oder Reparaturen. Hast Du darüber Belege, am besten in einem Ordner, schreib das mit ins Inserat und gib den Ordner beim Verkauf dem neuen Besitzer.
Kaufvertrag
Bevor Du Dein Auto abgibst, solltest Du einen Kaufvertrag aufsetzen. Denn damit wird der Autoverkauf rechtskräftig geschlossen. Hier findest Du eine Vorlage. Druck den Kaufvertrag zweimal aus, einmal für Dich und einmal für den Käufer. Die Angaben über Dich und Dein Auto kannst Du vorher in Ruhe eintragen. So sparst Du Dir beim eigentlichen Verkauf Zeit und vermeidest Hektik oder Fehler.
Zum schriftlichen Vertrag gehören alle Angaben zum Auto, zum Verkäufer und Käufer. Die beiden Parteien identifizieren sich über Anschrift, Telefonnummer und Personalausweis- oder Reisepass-Nummer. Kontrolliere beim Eintragen des Käufers diese Nummer. Dein Auto wird über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) oder auch Fahrgestellnummer identifiziert, dazu kommt die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs. Zubehör wie Winterräder, Dachgepäckträger oder eine Anhängerkupplung solltest Du ebenfalls im Kaufvertrag notieren und genau beschreiben. Mit dem endgültigen Kaufpreis, dem Verkaufsdatum, der Uhrzeit und beiden Unterschriften besiegelt Ihr dann den Verkauf. Jetzt muss nur noch das Geld fließen und Du hast Dein Auto erfolgreich verkauft.
Kontrolle: Was gehört in den Kaufvertrag?
- Name, Anschrift, Telefonnummer, Personalausweis- oder Reisepass-Nummer von Käufer und Verkäufer
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
- Zubehör und Zusatzausstattungen
- Kaufpreis
- Datum und Uhrzeit
- Unterschriften
Was brauchst Du für die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle?
Wenn Du Dein Auto vor dem Verkauf abmelden willst, solltest Du ebenfalls ein paar Dinge beachten. Bevor Du einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbarst, such Dir folgende Dokumente zusammen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Kfz-Kennzeichen des Autos
- Aktuellen HU-Bericht
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts)