Diese Steuern und Abgaben fallen für Treibstoff und Auto an
Auf jeden Liter Treibstoff, den Du in Deinen Tank füllst, zahlst Du Steuern. Bei Benzin mehr als bei Diesel, Vergünstigungen gibt es auch bei Gasfahrzeugen. Diese Abgaben haben aber nichts mit der Kfz-Steuer zu tun, die für jedes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ab dessen Zulassung jährlich anfällt. Eine Übersicht.
Wer Auto fährt, muss neben den Unterhaltskosten für Wartung, Verschleiß, Versicherung und Reparaturen auch einiges an staatlichen Abgaben zahlen. Die bekannteste ist die Kfz-Steuer. Gleich zwei andere Steuerarten zahlst Du aber auch für jeden Liter Benzin und Diesel. Auch auf Erdgas (CNG) und Autogas (LPG) fallen Steuern an und erhöhen den Preis beim Tanken.
So setzt sich der Spritpreis zusammen
Die Gründe für die hohen Benzinpreise sind vielfältig. Der Staat erhebt einen fixen Anteil an Mineralölsteuer für jede Kraftstoffsorte. Diese Form der Ökosteuer liegt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bei 65,45 Cent pro Liter Super oder Benzin und bei 47,04 Cent pro Liter Diesel. Deutlich geringer ist der Anteil bei den Gassorten LPG (12 Cent/Liter) und CNG (19 Cent/Kilogramm).
Der Benzinpreis beinhaltet zudem den Produkteinstandspreis, zu dem die Ware importiert wurde. Dieser schwankt gemäß der Entwicklung auf den internationalen Ölmärkten. Ebenfalls im Benzinpreis enthalten sind die sogenannten Deckungskosten der Mineralölkonzerne. Rund ein halber Cent des Benzinpreises geht an den gesetzlichen Bevorratungsverband, der für den Fall einer Krise einen Ölvorrat ausreichend für 90 Tage bunkert.
Auf Warenpreis und Energiesteuer erhebt der Staat zusätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer, die auf den Benzinpreis aufgeschlagen werden. An der Tankstelle zahlen Autofahrer also jedes Mal auch Steuern auf eine Steuer, die sie zahlen.
Kfz-Steuer ist nicht gleich Kfz-Steuer
Während Du bei den Abgaben, die auf den Kraftstoff anfallen, sparen kannst, indem Du wenig fährst, wird die Kfz-Steuer einmal im Jahr fällig – egal, ob das Auto steht oder ein Kilometerfresser ist. Steuerpflichtig wird es mit dem Tag, an dem Du es bei der Zulassungsstelle anmeldest.
Allerdings hängt die Besteuerung vom Energieträger ab. So sind Elektroautos derzeit von der Kfz-Steuer befreit, und zwar für zehn Jahre ab Erstzulassung, wenn diese zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2020 erfolgte bzw. noch erfolgt. Danach berechnet der Staat die Steuer nach der Gesamtmasse des Fahrzeugs mit 5,63 Euro je angefangene 200 Kilogramm.
So berechnet sich die Kfz-Steuer für Dein Auto
Fährst Du einen Wagen mit Verbrennungsmotor, so berechnet sich die Abgabe anhand von Hubraum und CO2-Ausstoß – und zwar nach folgendem Muster: Je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) werden zwei Euro fällig, bei Dieselmotoren 9,50 Euro. Das ist der Sockelbetrag.
Hinzu kommt ein Anteil, der sich am CO2-Ausstoß und dem Zeitpunkt der Erstzulassung bemisst. Bei Neuzulassungen werden für jedes Gramm Kohlendioxid über der Freigrenze zwei Euro höhere Steuern berechnet. Die Freigrenze wurde in den vergangenen Jahren sukzessive herabgesetzt, wie die folgende Tabelle zeigt:
Pkw-Erstzulassung | CO2-Freibetrag |
---|---|
vor 2012 | 120 g/km |
2012 | 110 g/km |
2013 | 100 g/km |
2014 bis 2020 | 95 g/km |
Den CO2-Emissionswert findest Du in den Fahrzeugpapieren. Das Muster, nach dem die Steuer für Benziner und Diesel ermittelt wird, greift übrigens auch für Erdgas- und Autogas-Pkw. Bei Hybridwagen gilt das gleiche Spiel: Relevant sind die Eckdaten des Verbrennungsmotors an Bord und der offizielle CO2-Wert. Der E-Motor verursacht, wie im reinen Stromer, keine Steuerlast.
Fiktives Beispiel: Für einen Benziner mit 1.389 Kubikzentimetern Hubraum und einem CO2-Ausstoß von 128 g/km, Erstzulassung 2011, kommt eine jährliche Kfz-Steuer von 14 mal 2 Euro plus 8 mal 2 Euro zusammen – also 28 Euro plus 16 Euro, macht zusammen: 44 Euro.
Hinweis: Den Anteil für die Kohlendioxidemission kannst Du komplett einsparen, wenn der Energieverbrauch Deines Pkw niedrig genug ist. Da der CO2-Ausstoß direkt mit dem Literverbrauch korreliert, kann man einen konkreten Verbrauchswert angeben, ab dem der Wagen den derzeitigen Freibetrag für Autos mit Erstzulassung ab 2014 von 95 g/km übersteigt. Fährst Du einen Diesel, darf dieser nicht mehr als 3,6 Liter schlucken, ansonsten fallen CO2-Abgaben an. Bei Benzinern liegt der entsprechende Wert bei 4,1 Litern.
Einheitssteuersatz bei Oldtimern, altes System bei Erstzulassung vor 2009
Über solche Berechnungen brauchst Du Dir keinen Kopf zu machen, wenn Du rollendes Kulturgut fährst, an dem ein H-Kennzeichen prangt. Für solche Pkw, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, gilt eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191,73 Euro, bei Motorrädern liegt der Satz bei 46,02 Euro.
Ist Dein Auto noch nicht ganz so alt, greift bei Erstzulassungen bis 30. Juni 2009 noch das alte Steuersystem. Hier wird die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw nach der Größe des Hubraums und der Schadstoffklasse taxiert. Diese wird im Fahrzeugschein von der dort eingetragenen Schlüsselnummer repräsentiert.
Sollten die Steuern auf Benzin und Diesel erhöht werden?
Derzeit wird diskutiert, ob und wie Autofahren teurer werden soll, um vor allem Städte vor dem Verkehrsinfarkt zu bewahren. In diesem Kontext empfahl die Regierungskommission „Nationale Plattform Zukunft der Mobilität“ der Bundesregierung im März 2019, die Einführung einer CO2-Steuer zu prüfen. Dadurch könne der CO2-Ausstoß gesenkt werden. Zum gleichen Zweck wurde auch schon erwogen, die Preise für Benzin und Diesel mit gut einem halben Euro zusätzlich pro Liter zu besteuern. Ein anderer Vorschlag sah vor, die Kfz-Steuer komplett am CO2-Ausstoß zu bemessen.
Wie das neue Messverfahren WLTP die Kfz-Steuer jetzt schon erhöht
Seit 1. September 2018 gilt das neue Testverfahren WLTP zur Ermittlung des Verbrauchs für alle ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassenen Neuwagen. Es sollte realistischere Verbrauchswerte ermitteln als der alte Testzyklus NEZF. Dieses Ziel wurde erreicht. Jedoch wurde auch das Kfz-Steuergesetz angepasst. Dieses richtet sich an den in der Regel nun auch offiziell höheren Verbrauchs- und CO2-Werten gemäß WLTP aus. Die Folge: Die Kfz-Steuer steigt.