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E-Mobile darfst Du schon mit einem Führerschein der Klasse AM fahren.
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E-Mobile darfst Du schon mit einem Führerschein der Klasse AM fahren

Nicht für jedes Kraftfahrzeug benötigst Du in Deutschland einen Führerschein. Bekanntestes Beispiel dafür ist das Mofa. Es genügt eine Mofa-Prüfbescheinigung, um es durch den öffentlichen Verkehr steuern zu dürfen. Dafür musst Du mindestens 15 Jahre alt sein. Es gibt aber auch ein paar wenige kleine Elektromobile, für die Du keinen Pkw-Führerschein machen musst. Manchmal ist sogar noch nicht einmal die Mofa-Prüfbescheinigung vonnöten.

Elektrische Krankenfahrstühle kannst Du sogar ganz ohne Führerschein fahren.
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Elektrische Krankenfahrstühle kannst Du sogar ganz ohne Führerschein fahren

Elektroauto fahren – ganz ohne Führerschein

Der Markt der Mini-E-Mobile ist überschaubar, denn es handelt sich um eine Nische. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, auf ein solches Fahrzeug zurückzugreifen. Wohnst Du zum Beispiel abgelegen auf dem Land und brauchst ein Fahrzeug, das Dich auch vor Wind und Wetter schützt, bist aber noch zu jung für ein richtiges Auto? Oder Du willst in der Stadt Einkäufe erledigen, aber nicht mit dem Auto die Luft verpesten? Vielleicht kommt eines der führerscheinfreien Fahrzeuge für Dich infrage.
Gänzlich ohne Führerschein darfst Du vor allem sogenannte Krankenfahrstühle fahren, auch eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Wenn ein Elektro-Krankenfahrstuhl schneller als 10 km/h ist, muss der Fahrer allerdings mindestens 15 Jahre alt sein. Ein solches Fahrzeug benötigt bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h zum legalen Betrieb lediglich das Versicherungskennzeichen. Ein überdachtes Fahrzeug, das einem Auto ähnlich ist, kommt von der Marke Charly und verfügt sogar über einen 320 Liter großen Kofferraum (siehe Tabelle unten).

Fahrten auf die Autobahn sind mit E-Mobilen aufgrund der Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h tabu.
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Fahrten auf die Autobahn sind mit E-Mobilen aufgrund der Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h tabu

Führerschein und Fahrerlaubnis: Was sind die Unterschiede?

Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden häufig synonym gebraucht. Doch es gibt zentrale Unterschiede. Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Vor der Fahrerlaubnis steht zunächst der Besuch einer Fahrschule. 
Der Führerschein dient als Beweisurkunde dafür, dass sein Inhaber ein Fahrzeug einer bestimmten Fahrzeugklasse führen darf. Mit dem Führerschein weist Du also die Fahrerlaubnis nach.

In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist alles geregelt

In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten genannt. Demnach darfst Du mit elektrisch betriebenen Krankenfahrstühlen bis 15 km/h schnell fahren, mit kraftstoffbetriebenen Krankenfahrstühlen bis 25 km/h. Vorschriften zu den führerscheinfreien Fahrzeugen gibt es auch bei Gewicht und Abmessungen.
Ein Krankenfahrstuhl darf maximal 110 Zentimeter breit und 300 Kilogramm schwer sein. Teils liest sich die Ausstattungsliste wie die eines Pkw. Es gibt elektrische Krankenfahrstühle mit Dach, Radio, Klimaanlage – der Charly bietet sogar eine radargestützte akustische Einparkhilfe. Die Bedienung der Fahrzeuge ist simpel: Es gibt Pedale fürs Beschleunigen und zum Bremsen, der Ganghebel lässt für die Fahrt nur die Wahl zwischen vorwärts und rückwärts.

Krankenfahrstühle als praktisches E-Mobil

Nicht nur Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen können Krankenfahrstühle zur Fortbewegung nutzen. Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerG 3 C 39.01) dürfen auch Menschen ohne Behinderung motorisierte Krankenfahrstühle ohne zusätzliche Fahrerlaubnis steuern. Doch meist sind Menschen mit Beeinträchtigungen die Fahrer. An vielen der Mobile kann von Fuß- auf Handbedienung umgestellt werden.
Heute besitzen Krankenfahrstühle in der Regel nur einen Sitz. Ältere Exemplare, die vor Juni 1999 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, durften noch zwei Sitze haben. Solche Fahrzeuge wurden ebenfalls mit Stauräumen ausgestattet, die für tägliche Einkäufe genügen. 

Der AM-Führerschein für mehr Pkw-Feeling

Ein „richtiges“ Auto darfst Du in Deutschland allein nach bestandener Führerscheinprüfung (Klasse B) erst mit mindestens 18 Jahren fahren. Sitzt eine Begleitperson auf dem Beifahrersitz des Autos, darfst Du im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 auch ein Jahr jünger sein. Als Alternative kannst Du schon früher den sogenannten AM-Führerschein machen, mit dem Du schon ab 16 los darfst – allerdings mit Einschränkungen beim Kfz. Ein richtiges Auto darfst Du damit nicht fahren.
Die Führerscheinklasse AM löste im Januar 2013 gemäß einer EG-Richtlinie die in Deutschland zuvor maßgeblichen Führerscheinklassen S (Leichtmobile und Quads) und M (Mofas) ab. Sie gilt unter anderem für leistungsbeschränkte zwei- und dreirädrige Krafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, deren Merkmale in der FeV weiter ausgeführt sind. Elektrische Microcars fallen auch darunter – und sie sehen teils noch mehr nach einem richtigen Auto aus.
Die Fahrzeuge dürfen bis maximal 45 km/h beschleunigen. Ihr Motor durfte zunächst nicht mehr als 4 Kilowatt (kW) leisten, seit 2017 sind nach einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung auch 6 kW erlaubt. Pflicht ist wie beim Mofa oder E-Scooter auch ein Versicherungskennzeichen. 
Bis 2020 gibt es für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Ausnahme beim Mindestalter: Dort darfst Du nach erfolgreich abgelegter AM-Prüfung sogar schon mit 15 Jahren ans Steuer. Auf die Autobahn auffahren ist mit einem solchen Minimobil tabu – denn dort sind nur Fahrzeuge zugelassen, die mindestens 60 km/h fahren können. 

Diese elektrischen Microcars gibt es zu kaufen

Das bekannteste Beispiel eines vierrädrigen elektrischen Mini-Autos ist der geschwindigkeits- und leistungsgedrosselte Renault Twizy 45. Eine etwas größere Auswahl bietet der Hersteller Aixam. Geladen wird an der Haushaltssteckdose in drei bis fünf Stunden je nach Akkukapazität.

ModellSitzeReichweiteLeistungHöchstgeschwindigkeitPreis
Renault Twizy 452max. 80 km4 kW45 km/h6.950 Euro zzgl. Batteriemiete
Charly (führerscheinfrei)1max. 100 km1,5 kW15 km/hab 14.790 Euro
Aixam eCity Pack2max. 130 km6 kW45 km/hab 14.390 Euro
Aixam eCoupé GTI2max. 130 km6 kW45 km/hab 18.990 Euro
Kandel (E-Scooter)1max. 40 km750 W15 km/h4.550 Euro
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