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Ein gepflegter Gebrauchtwagen steht im Abendlicht vor der Fassade eines Autohändlers
Quelle: Arvid Skywalker via unsplash.com
Gebrauchtwagen mit Garantie sind begehrt und bieten ein Stück Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. Doch Achtung: Oft sind in den Garantien nicht die Leistungen abgedeckt, die Du für selbstverständlich halten würdest

Was ist die Gebrauchtwagengarantie?

Beim Kauf eines Autos kann eine Garantie vor schwer kalkulierbaren Reparaturkosten schützen. Bei Neuwagen ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Je nach Marke kann sie bis zu sieben Jahre lang und zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die Garantie ist oft auf eine bestimmte Laufleistung beschränkt und an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Zu diesen zählen unter anderem eine regelmäßige Wartung und Service-Intervalle beim Fachhändler. Der Ersatz von Verschleißteilen ist gewöhnlich ausgeschlossen.

Bei der Gebrauchtwagengarantie gibt es dagegen unterschiedliche  Möglichkeiten damit sie greift. Entscheidest Du Dich für den Kauf eines jungen gebrauchten Fahrzeugs, das zwischen einem und vier Jahre alt ist, greift in einigen Fällen noch die Herstellergarantie. Viele Gebrauchtwagenhändler integrieren Garantien bereits in den Kaufpreis. Gewöhnlich laufen diese ein Jahr und sind mit den Herstellergarantien vergleichbar: Weist das Fahrzeug einen Mangel auf, werden die Kosten für die Reparatur erstattet.

Gebrauchtwagengarantie vs. Gewährleistung: Der Unterschied

Die Begriffe „Gebrauchtwagengarantie” und „Gewährleistung“ werden umgangssprachlich oftmals verwechselt oder synonym verwendet. Allerdings handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Dinge. Der Unterschied: Gewährleistungsrechte hat grundsätzlich jeder Käufer gegenüber dem Verkäufer, unerheblich von der Tatsache, ob der Verkäufer privat oder gewerblich handelt. Die Gewährleistung wird auch Sachmängelhaftung oder Mängelhaftung genannt. Sie verpflichtet den Verkäufer, Mängel am Gebrauchtwagen, die beim Übergabezeitpunkt bereits bestehen, nachzubessern. Unter Sachmängel fallen unter anderem defekte Teile, die der Verkäufer als funktionstüchtig zugesichert hat. Funktioniert beispielsweise das zuvor versprochene Autoradio nicht, handelt es sich um einen Sachmangel. Dieser besteht auch, wenn Dir eine Klimaautomatik versprochen wurde und das Auto nur eine herkömmliche Klimaanlage hat. Die Gewährleistungspflicht besteht bei Gebrauchtwagen meist über zwölf Monate.

Das beinhaltet die Gewährleistung (beim Kauf beim Händler)*: 

  • Der Händler muss Dir beim Kauf eines Gebrauchtwagens zusichern, dass die angegebenen Funktionen und Merkmale vorhanden sind. 
  • Der Käufer hat das Recht auf Nacherfüllung. So muss der Verkäufer den Mangel innerhalb einer gewissen Frist beheben.
  • Wird der Mangel nach mindestens zwei Reparaturversuchen nicht behoben, hat der Käufer das Recht auf eine Kaufpreisminderung oder er kann  gänzlich vom Kaufvertrag zurückzutreten.

In den ersten sechs Monaten nach Kauf des Gebrauchtwagens liegt die Beweislast beim Verkäufer (nur der gewerbliche), dass der Mangel nicht bereits während des Kaufs bestand. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel nicht einem Bedienungsfehler oder einem normalen Verschleiß geschuldet ist. Denn Kosten durch Verschleiß wie abgenutzte Bremsbeläge oder Reifen muss der Verkäufer nicht übernehmen. Im Gegensatz zur verpflichtenden Gewährleistung gibt es keine gesetzliche Gebrauchtwagengarantie. Händler bieten diese als freiwilligen Service an. Oftmals ist die Garantie für den Gebrauchten bereits im Kaufvertrag enthalten und gilt dann neben der gesetzlichen Gewährleistung.

* Lies hier alles über die Unterschiede zum Privatverkauf.

Auf dem Hof eines Gebrauchtwagenhändlers stehen zwei Porsche in Reihe geparkt. Die Fahrzeuge sind in Nahaufnahme zu sehen
Quelle: Obi Onyeador via unsplash.com
Fast alle Hersteller bieten Gebrauchtwagen-Programme, bei denen gewisse Kriterien erfüllt sein müssen, um z.B. als "Porsche Approved" Gebrauchtwagen angeboten zu werden

Gebrauchtwagengarantie: Was ist abgedeckt?

Vor allem bei Gebrauchtwagen, die jünger als fünf Jahre alt sind, ist eine Garantie häufig bereits im Kaufpreis enthalten oder kann zusätzlich erworben werden. Das ist meist sinnvoll, da eine Gebrauchtwagengarantie über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Wenn Du Dich fragst: „Was beinhaltet eine Gebrauchtwagengarantie?“, lautet die Antwort: Sie greift in den meisten Fällen, wenn beispielsweise nach der Fahrzeugübergabe unvorhersehbare Mängel wie Schäden an verbauten Materialien und Teilen beispielsweise an der der Lichtmaschine oder dem Vergaser auftreten. Der konkrete Umfang und eine mögliche Selbstbeteiligung bei den Reparaturkosten sind nicht einheitlich geregelt. Lies Dir daher die Garantiebestimmungen vor dem Kauf genau durch, denn bei Gebrauchtwagengarantien gibt es große Unterschiede.

So sind in Garantien für Gebrauchtwagen teilweise sogenannte Mobilitätsgarantien enthalten. Fällt das Auto aus, erhält der Käufer vom Händler für die Zeit des Werkstattaufenthalts des Wagens ein Ersatzfahrzeug gestellt. Einige Gebrauchtwagengarantien umfassen zusätzlich zu den Garantieleistungen ein Umtauschrecht. Ist dieses enthalten, hat ein Käufer die Möglichkeit, sein Fahrzeug bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Kauf zurückzugeben. Übliche Zeiträume sind zwischen zehn und 50 Tagen. Nicht jede Gebrauchtwagengarantie umfasst dieses Umtauschrecht – manche schließen es sogar aus. Folgende Punkte sind bei vielen Garantien für Gebrauchte ebenso ausgeschlossen.

Einschränkungen von Gebrauchtwagengarantien:

  • Nicht jeder Gebrauchtwagen kann mit einer Garantie abgesichert werden. Häufig gilt eine Altersgrenze des Fahrzeugs von neun oder zehn Jahren oder eine beschränkte Laufleistung. Das bedeutet: Mit zunehmender Nutzung des Gebrauchten sinken die Garantieleistungen.
  • Oftmals sind in Garantien auch nur bestimmte Bauteile abgedeckt. Achte daher darauf, ob die Garantie wichtige Teile umfasst – wie bei Cabrios das Dach oder bei Hybrid- und E-Autos die Traktionsbatterie.
  • Wie auch bei der Gewährleistung sind Verschleißteile wie Bremsbeläge und Reifen in einer Gebrauchtwagengarantie nicht abgedeckt.
Ein Zahnriemen sitzt über Umlenkrollen gespannt an einem Motor in einem gepflegten Gebrauchtwagen
Quelle: Chad Kirchoff
Zum Intervall passend erneuerte Verschleißteile tragen zum positiven Gesamtbild eines Gebrauchtwagens bei – sind jedoch nicht von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt

Was kosten Gebrauchtwagengarantien?

Die Kosten von Gebrauchtwagengarantien variieren je nach Leistungsumfang. Meist geht es bei einer Laufzeit von zwölf Monaten um niedrige dreistellige Beträge. So liegen die monatlichen Kosten gewöhnlich zwischen zehn und 20 Euro. Teilweise sind auch längere Garantiezeiten möglich – das hängt meist vom Alter des Gebrauchten ab. Wenn Du einen jungen Gebrauchtwagen fährst, solltest Du eine Gebrauchtwagengarantie separat buchen, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist. Denn so werden unvorhersehbare Reparaturkosten von verbauten Teilen meist übernommen.

Eine Gebrauchtwagengarantie vom Händler lohnt sich ebenso, wenn das Fahrzeug älter als fünf Jahre ist, aber einen niedrigen Kilometerstand hat. Ist die Laufleistung des Wagens gering, werden meist mehr Bauteile durch die Gebrauchtwagengarantie abgesichert als bei einem gleichaltrigen Modell mit höherem Kilometerstand. Bei Autos mit einem Alter von mehr als neun Jahren ist es dagegen schwierig, überhaupt eine Garantie zu erhalten, da sie meist eine für Garantien zu hohe Laufleistung haben. Viele Gebrauchtwagengarantien schließen Kriterien wie Kilometerstand und Alter gestaffelt aus.

Nahaufnahme auf Scheinwerfer
Nahaufnahme auf Scheinwerfer
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Wann erlischt die Gebrauchtwagengarantie?

Gewöhnlich erlischt eine Gebrauchtwagengarantie nach Ablauf der vereinbarten Garantiezeit. Diese beträgt meist zwölf Monate. Es gibt aber auch Gründe, warum die Gebrauchtwagengarantie vorzeitig erlöschen kann. Hältst Du beispielsweise die Garantiebedingungen nicht ein, steht der Händler nicht mehr in der Pflicht, mögliche auftretende Mängel zu beheben. Zu diesen Bedingungen zählen häufig regelmäßige Wartungs- und Servicearbeiten.

Die Garantie erlischt bei Gebrauchtwagen auch, wenn technische Veränderungen am Fahrzeug wie Chiptuning – eine nachträgliche Steigerung der Leistungsfähigkeit des Motors – vorgenommen werden. Lies Dir die Garantiebedingungen deshalb vor Kaufabschluss in Ruhe durch. Bei Unsicherheiten über die Garantiebedingungen kann ein Sachverständiger vor Abschluss der Gebrauchtwagengarantie zu Rate gezogen werden.

Gibt es die Gewährleistung und Garantie beim Kauf von privat?

Auch beim Gebrauchtwagen von privat hast Du bei Mängeln den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer, eine Garantie hast Du dagegen nicht. Allerdings schließen die meisten privaten Verkäufer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens die Gewährleistungsrechte im Kaufvertrag explizit aus. Dies lässt sich unter anderem an der Klausel „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ oder „gekauft wie gesehen“ erkennen. Treten allerdings Mängel auf, die der Verkäufer wissentlich verschwiegen hat, können sich Käufer auf die Gewährleistung berufen. Hierbei gilt es, eine Täuschungsabsicht wie das Verschleiern von Mängeln nachzuweisen. Das erweist sich in der Praxis oftmals als schwierig.

Zu Mängeln zählen neben technischen Störungen oder dem Komplettausfall eines Bauteils auch zugesagte Komfortfunktionen. Wurde im Kaufvertrag beispielsweise eine Klimaanlage zugesagt und sie ist nicht vorhanden, ist der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet. Es gibt weitere Möglichkeiten, um sich beim Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson abzusichern: Treten Mängel auf, die nicht vom Verkäufer nachgebessert werden müssen, kann eine Reparaturkostenversicherung schützen. Sie erstattet den Aufwand in der Werkstatt – sofern es keine Verschleißteile betrifft. So wird der Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson leicht abgesichert.

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