Dienstwagen privat nutzen: Worauf musst Du achten?
Der neue Job lockt mit einem Dienstwagen. Das klingt schön, doch ein Firmenwagen muss versteuert werden. Bleibt die Frage, nach welcher Methode.
Ein schwarzer Kombi der Mittelklasse von einem deutschen Premiumhersteller. Parkt ein solches Auto bei Deinem neuen Nachbarn in der Einfahrt, darfst Du auf mittleres Management tippen. Ein Fahrzeug der oberen Mittelklasse könnte auf eine dienstliche Hierarchieebene darüber hindeuten. Solch starre Regeln sind heutzutage allerdings nicht mehr ganz so starr – und Dienstwagen gibt es in vielen Bereichen, Formen und Farben. Kein Wunder: Die Nutzung eines Firmenwagens bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile in finanzieller Hinsicht. Für Arbeitnehmer bringt sie allerdings auch Pflichten.
Keine zusätzliche Arbeit bedeutet ein Dienstwagen, der ausschließlich für berufliche Fahrten genutzt wird. Solche Fälle sind aber die Ausnahme. Meist genehmigt der Arbeitgeber für den Firmenwagen eine Nutzung für private Fahrten. Dies gilt für das Finanzamt als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden.
Private Nutzung des Firmenwagens: geldwerter Vorteil
Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen Geld und Geldwerten. Im Einkommenssteuergesetz steht: „Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.“ Dies gilt auch für einen Dienstwagen mit Privatnutzung.
Wie wird ein geldwerter Vorteil versteuert?
Überlässt Dir Dein Arbeitgeber einen Dienstwagen, gilt das als eine Art Lohnerhöhung. Aus diesem Grund werden für diesen geldwerten Vorteil auch Steuern und teilweise Sozialabgaben fällig. Hast Du einen Firmenwagen und nutzt diesen privat, musst Du zwischen zwei Varianten der Versteuerung des geldwerten Vorteils wählen.
• Motor: Elektro
• Leistung: ab 136 PS
• 0-100 km/h: 9,7 s
Die Ein-Prozent-Regelung
Eine Variante der Besteuerung von Dienstwagen mit genehmigter privater Nutzung ist die sogenannte Ein-Prozent-Regelung. Dabei spielt der Brutto-Neuwagenwert des Fahrzeugs eine wichtige Rolle, Sonderausstattung inklusive. Der Wert ist maßgebend für die Berechnung des einen Prozent und somit für die Berechnung des geldwerten Vorteils. Kostete der Firmenwagen neu 25.000 Euro, so werden für die private Nutzung dieses Autos jeden Monat 250 Euro zum Gehalt des Arbeitnehmers hinzugerechnet und anhand dieser Summe werden Steuern sowie Sozialabgaben ermittelt. Auch wenn Dein Arbeitgeber den Firmenwagen gebraucht gekauft hat, bleibt der Neuwagenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung entscheidend, inklusive Ausstattung. Nachträglich eingebautes Zubehör wie ein Navi spielt hingegen keine Rolle für die Versteuerung.
Vorteile der Ein-Prozent-Regelung
Diese Variante zur Besteuerung des Dienstwagens in Privatnutzung ist recht einfach zu handhaben. Der Listenpreis ist unveränderlich und es werden jeden Monat die gleichen Kosten fällig. Bei dieser Regelung kann der Arbeitnehmer sogar schon bei der Wahl des Firmenwagens auf die später anfallenden Kosten achten – und diese einfach berechnen. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber lässt Dich bei der Wahl des Autos mitsprechen. Zudem gibt es bei dieser Methode keine Kilometerbegrenzung und keine zusätzlichen Nachweise, die der Arbeitnehmer erbringen muss.
Nachteile
Der Listenpreis für den Firmenwagen ist bereits nach den ersten Kilometern hinfällig. Dennoch bleibt er für die gesamte Nutzung die Basis der Berechnung. Das heißt, der Dienstwagen in Privatnutzung verliert mit jedem Tag und jedem Kilometer an Wert. Die Kosten für den Arbeitnehmer aber bleiben gleich. So wird die Regelung von Jahr zu Jahr unattraktiver.
Wann lohnt sich diese Regel?
Die Ein-Prozent-Regel lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer, die ohnehin den Firmenwagen viel privat nutzen. Sie müssen pauschal jeden Monat den gleichen Betrag bezahlen und können das Auto nutzen, wie sie möchten. Doch Vorsicht: Die Privatnutzung des Dienstwagens darf einen Anteil von 50 Prozent nicht überschreiten. Andernfalls gilt das Fahrzeug nicht mehr als Dienstwagen.
Der tägliche Arbeitsweg
Die Fahrt von Zuhause zur ersten Tätigkeitsstätte und wieder zurück gilt nicht als Nutzung zu privaten Zwecken und fällt nicht in die Ein-Prozent-Methode. Stattdessen müssen Arbeitnehmer für jeden Kilometer der einfachen Strecke weitere 0,03 Prozent des Listenpreises versteuern. Wenn Du relativ selten zur Arbeitsstätte fährst, weil Du beispielsweise im Außendienst arbeitest, kannst Du eine Einzelbewertung vornehmen. Dann musst Du für jeden gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstätte 0,002 Prozent des Listenpreises versteuern. Dies ist allerdings bei maximal 180 Fahrten pro Jahr erlaubt.
Im Juli 2017 startet die Produktion des Model 3. Seit Anfang 2019 stromert der Kalifornier auch auf europäischen Straßen.
Elektroauto und Wasserstoffauto
Für Elektroautos oder einen Plug-in-Hybrid gibt es eine Sonderregelung bei der Berechnung des geldwerten Vorteils. Das liegt zum einen daran, dass ihr Listenpreis sehr hoch ist und zum anderen daran, dass der Staat den Ausbau der Elektromobilität fördern möchte. Aus diesem Grund gilt für alle seit 2019 angeschafften Dienstwagen mit Elektroantrieb die 0,5-Prozent-Regelung. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Auto mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren kann. Hast Du ein reines Elektroauto und der Listenpreis liegt unter 40.000 Euro, musst Du sogar nur 0,25 Prozent des Listenpreises versteuern.
Bei E-Autos, die vor dem 1. Januar 2019 angeschafft wurden, gilt eine andere Regelung. Hier können die Kosten für das Batteriesystem geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2013 konnte der Listenpreis pro Kilowattstunde Batteriekapazität um 500 Euro reduziert werden. Dieser Wert schrumpfte jedes Jahr um 50 Euro. Für einen 2018 gekauften Elektro-Dienstwagen darfst Du also nur noch 250 Euro pro Kilowattstunde vom Neupreis abziehen. Maximal dürfen nur 10.000 Euro abgezogen werden. Die staatliche Kaufprämie reduziert dabei nicht den Listenpreis.
Fahrtenbuch
Viel aufwändiger, aber dafür für viele Arbeitnehmer steuerlich günstiger, ist die Fahrtenbuch-Methode zur Versteuerung der privaten Nutzung. Hierbei wird genau ermittelt, wie oft und für wie viele Kilometer der Firmenwagen privat genutzt wurde.
Vorteile
Wer seinen Dienstwagen nur gelegentlich privat nutzt, kann mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch Geld sparen. Mit einem Fahrtenbuch müssen Arbeitnehmer nur für den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil Steuern bezahlen. Liegt der Anteil der privaten Nutzung bei 25 Prozent, musst Du für 25 Prozent der Gesamtkosten des Fahrzeugs Steuern bezahlen. Die Gesamtkosten muss Dir Dein Arbeitgeber nennen.
Nachteile
Das klingt attraktiv, bringt aber auch Pflichten mit sich. Nämlich das Fahrtenbuch penibel zu führen. Jede Fahrt muss in das Buch eingetragen werden. Bei betrieblicher Nutzung schreibst Du den Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt auf und zwar unmittelbar. Außerdem notierst Du Ziel, den genauen Anlass für die Fahrt und die Uhrzeit.
Dies sollte zeitnah nach jeder dienstlichen Fahrt geschehen und darf nicht im Nachhinein als Block eingetragen werden. Bei einer Prüfung kann das zu Problemen führen. Bei privaten Fahrten mit dem Dienstwagen genügen die Kilometerangaben. Aber auch hier musst Du diese unmittelbar nach der Fahrt eintragen.
Mittlerweile gibt es elektronische Fahrtenbücher, die dem Arbeitnehmer das Führen des Fahrtenbuches etwas erleichtern und vom Finanzamt akzeptiert werden wie Vimcar, Fahrtenbuch oder Driverslog Pro 2. Wichtig bei der Wahl des elektronischen Fahrtenbuchs ist, dass keine Änderungen im Nachhinein vorgenommen werden dürfen. Programme, die das ermöglichen, wird das Finanzamt nicht akzeptieren. Sollte es zu Problemen kommen, war Deine Arbeit unter Umständen umsonst und Dein Dienstwagen wird nach der Ein-Prozent-Methode besteuert.
Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?
Um das herauszufinden, sollten Arbeitnehmer mit seltener Privatnutzung des Dienstwagens das Fahrtenbuch in jedem Fall für ein Jahr ausprobieren. Dann können die Kosten sowie der steuerliche Vorteil verglichen werden. Bei Bedarf können Arbeitnehmer mit Dienstwagen die Methode der Besteuerung jährlich wechseln. Im laufenden Kalenderjahr ist ein Wechsel allerdings nicht möglich.
Wie ist die Regelung, wenn Du das Benzin selbst zahlst?
Musst Du das Benzin für die private Nutzung des Dienstwagens selbst bezahlen, dann werden die Kosten hierfür vom geldwerten Vorteil Deines Arbeitgebers an Dich abgezogen. Das heißt, wenn der geldwerte Vorteil pro Jahr 3.000 Euro beträgt und Du 2.000 Euro Benzinkosten bezahlt hast, reduziert sich der Betrag auf 1.000 Euro. Weitere Kosten, die den geldwerten Vorteil reduzieren sind:
- Stromkosten für ein Elektroauto
- Kosten für Reparaturen und Wartung,
- Fahrzeugwäsche
- Kosten für Kfz-Steuer sowie Kfz-Versicherung
- Miete für Garagen oder andere Stellplätze
- Bewohner-Parkausweis