Die Vorteile des Schadenfreiheitsrabatts
Schadenfreiheitsrabatt? Viele Autofahrer können mit dem Begriff erst mal nichts anfangen. Dabei steckt dahinter etwas ziemlich Erfreuliches: Je länger Du schadenfrei Auto fährst, desto mehr sparst Du bei Deiner Kfz-Versicherung. Erfahre hier alles über den Schadenfreiheitsrabatt und wie dessen Übertragung auf nahestehende Personen funktioniert.
Schadenfreiheitsrabatt? Was ist das überhaupt?
Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt begegnet Dir im Zusammenhang mit Deiner Kfz-Versicherung. Das Prinzip dahinter ist ganz einfach: Fährst Du eine längere Zeit mit Deinem Auto schadenfrei, wirst Du von Deinem Versicherer mit einem Schadenfreiheitsrabatt und einer höheren Schadenfreiheitsklasse – auch SF-Klasse genannt – belohnt. Der Beitrag, den Du an den Versicherer zahlen musst, richtet sich nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse. Die Folge: Deine Kfz-Versicherung wird immer günstiger, weil Dir für eine hohe SF-Klasse höhere Rabatte gewährt werden. Dieses Vorgehen ist sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Vollkaskoversicherungen üblich.
Die Höhe des Rabattes, den Dir Deine Kfz-Versicherung gewährt, ist davon abhängig, wie viele Jahre Du ohne Schaden gefahren bist. Gerechnet wird selbstverständlich erst ab dem Moment, in dem Du Deine Autoversicherung aktiv beantragt hast und mit Deinem Auto fährst. Es ist üblich, dass Du als Fahrzeughalter in die nächsthöhere SF-Klasse rutschst, wenn von Beginn bis zum Ende des letzten Kalenderjahres ein Vertragsverhältnis bestand und kein Unfall passiert ist oder ein Schaden gemeldet wurde. Wer regelmäßig mit Ablauf des Jahres von seiner Kfz-Versicherung für unfallfreies Fahren belohnt wird, erreicht nach 35 Jahren die höchste Stufe des Rabatts. Umgekehrt gilt: Wer erstmalig ein Fahrzeug versichert, beginnt meist mit der Schadenfreiheitsklasse ½. Statt Rabatt gibt es einen Aufschlag auf den Beitrag. Für Fahranfänger gibt es die SF-Klasse 0 mit einem höheren Beitrag.
Beitragshöhe nach SF-Klasse
SF-Klasse | Voraussetzung | Schadenfreiheitsrabatt; Beitragshöhe |
---|---|---|
21 - 35 | 21 bis 35 Jahre ohne Unfall unterwegs | 20 bis 30 Prozent |
11- 20 | elf bis 20 Jahre ohne Unfall unterwegs | 30 bis 40 Prozent |
5 - 10 | fünf bis zehn Jahre ohne Unfall unterwegs | 40 bis 45 Prozent |
4 | vier Jahre ohne Unfall unterwegs | 50 Prozent |
3 | drei Jahre ohne Unfall unterwegs | 55 Prozent |
2 | zwei Jahre ohne Unfall unterwegs | 60 Prozent |
1 | ein Jahr ohne Unfall unterwegs | 65 bis 100 Prozent |
½ | drei Jahre im Besitz eines EU-Führerscheins | über 100 Prozent |
0 | SF-Klasse für Fahranfänger | über 100 Prozent |
S | Rückstufung aus SF 1 | über 100 Prozent |
M | Fahranfänger hat einen Unfall selbst verschuldet | über 100 Prozent |
Du möchtest wissen, welche SF-Klasse Du hast? Das erkennst Du auf der letzten Beitragsrechnung Deiner Autoversicherung. Du kannst Dir Deine SF-Klasse aber auch selbst berechnen, wenn Du weißt, wie viele Jahre Dein Auto schon ohne gemeldeten Schaden versichert ist. Nimm einfach diese Gesamtjahre und ziehe davon ein Jahr ab. Das ist im Normalfall dann Deine aktuelle SF-Klasse und diese übernimmst Du auch in einem neuen Vertrag, wenn Du den Versicherer wechselst.
Was bedeutet „schadenfrei“?
Schadenfrei bedeutet, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs nicht in einen Verkehrsunfall verwickelt ist oder diesen aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit verschuldet hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Fahrer die Vorfahrt missachtet hat und daraus ein Unfall mit einem anderen Fahrzeug entstanden ist und zudem ein minderschwerer oder erheblicher Sachschaden daraus resultiert.
SF-Klasse lässt sich auch übertragen
Prinzipiell ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person möglich. Denn grundsätzlich ist die SF-Klasse nicht fahrzeug-, sondern personengebunden. Wer die Möglichkeit hat, den hohen Schadenfreiheitsrabatt aus einem alten Vertrag zu übernehmen, spart bares Geld bei den Betriebskosten des Autos. Selbst beim Wechsel zu einer neuen Versicherung kannst Du eine SFR-Übertragung beantragen und so von günstigeren Konditionen profitieren.
Dabei wird nicht der Schadenfreiheitsrabatt, sondern die Schadenfreiheitsklasse an eine andere Person übertragen. Rabatte aus einer Sondereinstufung können also nicht übertragen werden. Das einheitliche System gilt nur für die SF-Klassen. Jede Kfz-Versicherung kann einer bestimmten SF-Klasse verschiedene Prozente zugrunde legen – dadurch variiert dann auch der Schadenfreiheitsrabatt.
Für die SF-Klassen-Übertragung gibt es einige Voraussetzungen:
- Innerhalb der Familie ist die Übertragung zwischen Eltern und Kindern, Ehegatten beziehungsweise in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Lebenspartnern, Geschwistern und Schwiegereltern erlaubt. Es gibt sogar die Möglichkeit zur Übertragung von nicht mehr lebenden Verwandten, wenn das Fahrzeug weiterhin in der Familie genutzt wird. Das kann sich sogar für ältere Verkehrsteilnehmer lohnen, etwa wenn eine Rückstufung droht.
- Angestellte können auch die SF-Klasse aus der Versicherung des Firmenwagens übernehmen. Hierbei überträgt eine juristische Person – also die Firma beziehungsweise der Arbeitgeber – die schadenfreien Jahre auf eine nichtjuristische Person.
- Die Person, die die Schadenfreiheitsklasse übernehmen möchte, muss gegenüber dem jeweiligen Versicherer nachweisen, dass sie das Fahrzeug regelmäßig gefahren ist.
- Der Versicherer erkennt maximal die schadenfreien Jahre für eine Übernahme an, die der Empfänger sich auch hätte selbst erarbeiten können. Ein Beispiel: Hätte der Überträger die SF-Klasse 16, was 16 unfallfrei gefahrenen Jahren entspricht, der Empfänger hat aber erst seit zehn Jahren den Führerschein, kann er maximal die Schadenfreiheitsklasse 10 übernehmen.
- Achtung: Wer schadenfreie Jahre überträgt, tritt mit der Übertragung seinen eigenen Anspruch auf die Schadenfreiheitsklasse ab. Sollte der Versicherungsnehmer danach ein Fahrzeug neu bei der Versicherung anmelden, erfolgt die Einstufung seines Vertrags ohne Anerkennung einer Vorversicherungszeit. Wenn der Versicherungsnehmer jedoch zwei Fahrzeuge versichert hat, bleibt die Schadenfreiheitsklasse des jeweils anderen Fahrzeugs unberührt: Überträgt er die Schadenfreiheitsklasse seines Zweitwagens also beispielsweise auf einen Fahranfänger, bleibt der Vertrag für seinen Erstwagen davon unberührt.
Wie überträgt man die Schadenfreiheitsklasse?
Die Übernahme der schadenfreien Jahre kann nur schriftlich und innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Versicherungsvertrages erfolgen. Die Übertragung der günstigen Schadenfreiheitsklasse wird vom Geber bei dessen Kfz-Versicherung beantragt. Die Versicherungen bieten meist alle wichtigen Informationen und ein entsprechendes Formular im Internet an. In diesem Formular zum Herunterladen werden in der Regel folgende Informationen abgefragt:
- Fahrzeug- und Vertragsdaten beider Parteien
- Verzichtserklärung des Gebers
- Führerschein des Empfängers in Kopie
- Erläuterung des Verhältnisses von Geber und Empfänger
- Ort, Datum und Unterschriften beider Parteien
Schadenfreiheitsrabatt für Fahranfänger: Das musst Du wissen
Für Fahranfänger gibt es die SF-Klasse 0 mit einem höheren Beitrag (über 100 Prozent). In diese Sonderklasse müssen Fahranfänger in den ersten drei Jahren ihres Autofahrer-Lebens höhere Beiträge einzahlen. Hat ein Fahranfänger seit mindestens drei Jahren einen EU-Führerschein und ist seit mindestens einem Jahr unfallfrei unterwegs, wird er in die SF-Klasse 1 hochgestuft. Dann wird der Ausgangsbeitrag von 100 Prozent für den Schadenfreiheitsrabatt fällig.
Übrigens: Verursacht ein Fahranfänger einen Unfall, wird er sogar in die Klasse M (Malusklasse) zurückgestuft. Auch hier liegt der Betrag für den Schadenfreiheitsrabatt bei über 100 Prozent.
Spartipps: So können Fahranfänger sparen
- Versicherung bei der Kfz-Versicherung der Eltern abschließen: Sind die Eltern in einer höheren SF-Klasse, bieten manche Versicherer auch Fahranfängern einen Rabatt.
- Ein Auto fahren, das die Eltern als Zweitwagen versichern
- War der Fahranfänger drei Jahre mit einem mitversicherten Familien-Fahrzeug unterwegs, kann er sich selbst versichern. Dann beginnt die Versicherung in der SF-Klasse ½. Nach einem unfallfreien Jahr kann er diese Klasse wieder verlassen; dann folgt die SF-Klasse 1.