Das sind Deutschlands lustigste Verkehrsstrafen
Darf man nackt mit dem Hund Gassi fahren? Blöde Frage, überraschende Antwort – aus rechtlicher Sicht. Das sind Deutschlands skurrilste Verkehrsstrafen.
- „Tier vom Kfz aus geführt “: 5 Euro
- Mit dem Fahrrad auf die Autobahn: 10 Euro
- Zu Fuß über rote Ampeln: 10 Euro - und längere Probezeit
- Auf der Ladefläche stehen: 5 Euro pro Person
- Fahren mit Radarwarner: 75 Euro, Entsorgung inklusive
- Beleidigungen: Lieber den „Holzkopf“ beim Namen nennen?
- Nackt fahren: Tu Dir keinen Zwang an. Aber steig nicht aus
Auszüge aus dem Bußgeld-Katalog liest man zumeist eher ungern. Etwa, weil es auf dem Nachhauseweg blitzte und plötzlich die Frage im Raum steht: Brauche ich eine Öffi-Monatskarte? Wer sich solche Fragen nicht stellt, dürfte die meisten der knapp 340 Seiten so spannend finden wie ein Telefonbuch.
Doch der Bußgeldkatalog hat seine skurrilen und überraschenden Momente. Unglaubliche Vergehen und Bußgelder, die lächerlich gering oder abenteuerlich hoch ausfallen. Vermeintliche „Kavaliersdelikte“ mit drakonischen Konsequenzen. Außerdem: Aus manch trockener Regelung machen Gerichte verblüffend heitere Urteile. Und manches ist sogar sinnloserweise erlaubt. Das sind die lustigsten Regeln im Straßenverkehr:
„Tier vom Kfz aus geführt “: 5 Euro
Sehen wir es einmal so: Zentrales Element des Gassigehens sind Bewegung und Notdurft des Haustiers. Um Herrchen oder Frauchen geht es nicht, die könnten genauso gut alleine spazieren gehen. Und dürfen ohnehin nicht gemeinsam mit dem tierischen Schützling in der Öffentlichkeit urinieren (mindestens 35 Euro Bußgeld). Was also spricht dagegen, den Hund vom Fahrersitz aus Gassi zu führen? Mit dem Lenkrad in der einen, der Leine in der anderen Hand?
Dagegen spricht, dass es kompletter Quatsch ist und obendrein gefährlich fürs Tier. Doch der Gesetzgeber scheint diesen Quatsch manchem Führerscheinbesitzer durchaus zuzutrauen. Und belegt das Vergehen „Tier vom Kfz aus geführt “ mit einer Strafe von 5 Euro. Ob die Summe abschreckt? Schon möglich, denn in der Praxis spielt diese Regelung aus dem Bußgeldkatalog keine Rolle. Tierhalter scheinen sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein.
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Mit dem Fahrrad auf die Autobahn: 10 Euro
Der 19. Juli 2018 hätte ein großer Tag für Fahrradfahrer mit lockerer Einstellung zur Sogwirkung werden können. An jenem Tag wird Andre Greipel als erster Teilnehmer der Tour de France mit mehr als 100 km/h gemessen. 40 km/h schneller als das Tempo, das Fahrzeuge auf Autobahnen mindestens erreichen können müssen. Gut, die entsprechende Etappe des Radrennens führte bergab. Macht aber nichts, Deutschlands Autobahnen verlaufen auch nicht allesamt in Friesland.
Dennoch gilt: Wer mit dem Fahrrad auf die Autobahn fährt, zahlt ein Bußgeld von mindestens 10 Euro. Zugegeben, im entsprechenden Passus ist der Tatbestand weniger explizit formuliert. Die Strafe wird generell fällig, wenn man mit dem Velo auf ausgewiesene Kraftfahrstraßen biegt. Denn dazu gehören auch Autobahnen. In jedem Fall: Wer sich mit dem Fahrrad auf Deutschlands schnellste Straßen verirrt, hat dann garantiert andere Sorgen als das Bußgeld.
Zu Fuß über rote Ampeln: 10 Euro - und längere Probezeit
Strafen sammelt man im Straßenverkehr auch ohne Lenkrad und Lenkstange. Fußgänger können für unsicheres Überqueren einer Straße, das Betreten einer Autobahn oder das Behindern des Verkehrs mit Strafen zwischen 5 und 10 Euro belegt werden. Im selben Bereich liegen die Bußgelder für das Überqueren einer roten (Fußgänger-)Ampel. Und speziell dieser Verstoß kann für Führerscheinbesitzer zusätzliche Folgen haben. Selbst, wenn das eigene Fahrzeug nicht einmal in der Nähe war.
Die Missachtung der Rotphase gilt als sogenannter A-Verstoß. Und damit als Vergehen, das eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach sich zieht. Wer die Probezeit hinter sich hat, sollte als Fußgänger zumindest nicht allzu unangenehm auffallen. In einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts wurde bei einem stark betrunkenen Führerscheinbesitzer nach nächtlichem Randalieren mit 1,6 Promille Alkohol im Blut eine MPU angeordnet (Az 3 L 823/12.MZ).
Auf der Ladefläche stehen: 5 Euro pro Person
In dem Punkt drückt sich der Gesetzgeber klar aus: Grundsätzlich darf niemand Personen auf der Ladefläche mitnehmen. Weder auf der eines Pick-ups oder Lkws noch auf einem Anhänger. Kann der Fahrer auf keine Ausnahme verweisen, etwa für den landwirtschaftlichen Bereich, zahlt er ein Bußgeld von 5 Euro. Die Passagiere auf der Ladefläche verlieren dann die Mitfahrgelegenheit, kommen laut Bußgeldkatalog aber ohne Strafe davon.
Das ändert sich, sobald Personen auf der Ladefläche stehen. Dann greifen die Punkte „Auf der Ladefläche eines Fahrzeuges gestanden (ohne Notwendigkeit): 5 Euro“ und „Auf der Ladefläche eines Fahrzeugs das Stehen von Personen während der Fahrt zugelassen: 5 Euro“. Bedeutet: Es werden sowohl Fahrer als auch Passagiere belangt. Eine Besonderheit, die beim häufigsten Vergehen im Zusammenhang mit Personenbeförderung nicht erfolgt. So zahlt beim Fahren ohne Sicherheitsgurt meist nur der Passagier, nicht der Fahrer. Zumindest, wenn es sich um eine volljährige Person handelt. Ansonsten entrichtet der Fahrer das Bußgeld von 30 Euro.
Fahren mit Radarwarner: 75 Euro, Entsorgung inklusive
Wer in Italien mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, kann neben 500 Euro seines Urlaubsbudgets auch sein Fahrzeug verlieren. Unter bestimmten Umständen ist die Zwangsversteigerung des Autos vorgesehen. Im dänischen Recht existiert ein ähnlicher Passus. Und in Deutschland? Klar, bei mehreren Vergehen darf der Verkehrssünder sein Auto gegebenenfalls nicht mehr selbst steuern. Doch den Besitzer wechselt das Auto deswegen nicht. Ein anderes Gut wird dagegen immer einbehalten: Wer mit einem Radarwarner angetroffen wird, ist neben 75 Euro das Gerät selbst los.
Meistens wird der unzulässige Apparat durch die Exekutive vernichtet. Um Missverständnissen vorzubeugen: Niemand muss das gewaltsame Ende seines Navigationsgerätes fürchten, weil es Standorte von Radarkästen akustisch anzeigt. Solche Navigationssysteme piepsen in rechtlichen Grauzonen, dürfen in der Regel aber weiterleben. Der angesprochene Punkt des Bußgeld-Katalogs bezieht sich auf Geräte, die Radarwellen und Laser-Strahlen erkennen oder sogar stören können. Ganz zufällig ist man mit derartiger Ausrüstung schließlich nicht unterwegs. Ab Werk beherrschen das Geräte von TomTom oder Garmin jedenfalls nicht.
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Beleidigungen: Lieber den „Holzkopf“ beim Namen nennen?
Schallen Kraftausdrücke aus dem Kraftfahrzeug, drohen Strafen. Bei welchen Schimpfwörtern und Gesten genau, da bleibt der Bußgeldkatalog vage. Gerichtsurteile helfen bei der Präzisierung. Und zeichnen eine überraschende Kostenstruktur. So kostet es 1.000 Euro, andere Verkehrsteilnehmer als Öffnung im Hinterteil (es könnten Kinder mitlesen) zu bezeichnen. Wer das verklausuliert und sagt, er würde den anderen am liebsten jetzt als solche Öffnung bezeichnen, kann sogar 1.600 Euro zahlen. Also lieber direkt statt um die Ecke fluchen? Am besten gar nicht. Außerdem sagt die Höhe der Strafe weniger über die Derbheit der Phrase aus als über das Einkommen des „Täters“. Denn die Summe setzt sich aus gehaltsabhängigen Tagessätzen zusammen.
Überraschend ist, dass viele der aufgeführten Beleidigungen vergleichsweise harmlos wirken. So wären Holzkopf (750 Euro), „Bei Dir piepts wohl“ oder „Bekloppter“ (250 Euro) dem durchschnittlichen Gangsterrapper wohl keine Textzeile wert. Für „Du Mädchen“ setzte es übrigens ebenfalls eine Strafe im dreistelligen Euro-Bereich. Empfänger des Ausrufs war ein männlicher Polizist. Das ist eine Art Kombi-Packung, denn das Du-Wort gegenüber der Exekutive kann generell zu einer Strafe führen. Selbst wenn es danach respektvoll weitergeht.
Nackt fahren: Tu Dir keinen Zwang an. Aber steig nicht aus
Die Diskussion um Kleidung im Auto endet meist auf der Höhe des Knöchels: Ja, man darf grundsätzlich barfuß Auto fahren. Doch kommt es zu einem Unfall, kann Bloßfüßigen eine Teilschuld zugesprochen werden. Trotzdem: Im Grunde muss niemand am Steuer irgendein Textil am Körper tragen. Splitterfasernacktes Autofahren ist erlaubt, solange kein Ärgernis erregt wird. Es sollte also nichts zu sehen sein. Je nach Körperbau raten wir Nackedeis damit unter anderem vom McLaren Senna ab, denn der Supersportwagen verfügt über transparente Einsätze im unteren Bereich seiner Flügeltüren. Offene Cabriolets oder tiefe Modelle mit Panorama-Glasdach verbieten sich ebenfalls, aus Rücksicht gegenüber Lkw-Chauffeuren und Busreisenden. Den Hund nackt im Auto sitzend Gassi zu führen, kostet also nur 5 Euro Strafe.
In den meisten modernen Fahrzeugen wird es erst beim Aussteigen rechtlich problematisch. Denn spätestens auf einer regulären Parkfläche befindet man sich in der Öffentlichkeit. Dort wird Nacktheit mit einem Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro belegt.