Defektes Auto verkaufen – So kann es klappen
Nicht jedes kaputte Fahrzeug muss in die Schrottpresse. Auch defekte Autos oder Unfallfahrzeuge lassen sich verkaufen. Wir zeigen Dir, wie es gehen kann.
Ob Du Dein defektes Auto verkaufen kannst oder nicht, hängt vor allem davon ab, wie stark es beschädigt ist. Nach einem schweren Unfallschaden mit wirtschaftlichem Totalschaden kannst Du das Auto meist nur an einen Autoverwerter, früher Schrotthändler genannt, verkaufen. Der zerlegt es in seine Einzelteile und verkauft diese dann weiter. Manche Käufer bieten Dir sogar an, das defekte Fahrzeuge dort abzuholen, wo es steht. Das muss nicht unbedingt vor Deiner Haustür sein, sondern kann auch bei einer Werkstatt oder einem Unfallfahrzeug-Sammelplatz sein.
An wen kannst Du verkaufen?
Du kannst Deinen defekten Gebrauchtwagen an eine Privatperson verkaufen. Ein nur leicht beschädigtes Auto oder ein Fahrzeug mit technischen Defekten ist für Bastler, Hobbyschrauber oder Werkstätten interessant. Sie reparieren nach dem Kauf Dein altes Auto und verkaufen es weiter. Ob das Auto beim Verkauf fahrbereit oder fahruntüchtig ist, spielt dabei oftmals keine Rolle. Wichtig ist nur, dass Du ganz klar den Schaden benennst, egal ob Motor- oder Getriebeschaden, starke Durchrostung oder große Ölundichtigkeit.
Du kannst Dein Auto auch selbst zerlegen und die Einzelteile separat verkaufen. Dafür benötigst Du allerdings eine Werkstatt, Platz und viel Zeit. Eine weitere Möglichkeit ist die Versteigerung Deines defekten Autos auf einer Auktionsbörse. Dabei kannst Du einen guten Preis erzielen. Du solltest aber bei der Beschreibung ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Fahrzeug defekt und nicht fahrbereit ist. Kennst Du den Schaden Deines Autos, sei fair und ehrlich bei der Kommunikation und gebe den Schaden an.
Nicht fahrbereites Auto verkaufen
Vor dem Verkauf eines defekten Autos kannst Du es bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden, da eine Probefahrt ohnehin ausfällt, wenn das Auto nicht anspringt. Achte darauf, dass ein abgemeldetes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen stehen darf. Du darfst es also nur auf einem Privatparkplatz abstellen.
Zu welchem Preis lässt sich ein defektes Auto verkaufen?
Zu welchem Preis Du Dein defektes Auto verkaufen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Marke, Modell, Alter und Laufleistung spielen ebenso eine Rolle wie die Motorisierung und der allgemeine Zustand. Wenn Du einen Kostenvoranschlag für die Reparatur Deines defekten Autos hast, kannst Du ungefähr abschätzen, was Dein Auto wert ist – bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten über dem normalen Wert des Autos.
Was muss im Kaufvertrag stehen?
Was muss im Kaufvertrag stehen, wenn Du ein defektes Auto verkaufen möchtest? Der Kaufvertrag muss alle Daten zum Auto, dem Verkäufer und Käufer enthalten. Einen Musterkaufvertrag von Rechtsanwälten kannst Du Dir bei mobile.de runterladen. Notiere unbedingt zusätzlich zu den genauen Daten, dass Dein Fahrzeug defekt und nicht fahrbereit ist. Wenn Du den genauen Defekt des Autos kennst, nenne ihn konkret, wie beispielsweise „Motordefekt wegen durchgebrannter Zylinderkopfdichtung“ oder „starker Frontschaden links nach Auffahrunfall“.
Unfallwagen verkaufen
Möchtest Du einen Unfallwagen verkaufen, musst Du auf jeden Fall darauf hinweisen. Hierzu bist Du gesetzlich verpflichtet, auch wenn die Schäden fachgerecht repariert wurden. Die Vertragsklausel „Gekauft wie gesehen“ gilt in diesem Fall nicht. Als Unfallfahrzeug gilt, wenn ein Fahrzeug durch eine mechanische Beschädigung eine nicht nur oberflächliche Beschädigung erlitten hat. Eine genaue Definition, etwa bezüglich der Schadenshöhe, gibt es jedoch nicht. Reparierte Bagatellschäden wie Kratzer oder Dellen musst Du nicht von Dir aus ansprechen, jedoch auf Nachfrage. Wenn Du dem Käufer die Information über einen vorherigen Schaden vorenthältst, kann dieser den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis zurückfordern.
Wie verhältst Du Dich beim Verkauf eines defekten Autos korrekt?
- Unfallschäden, auch fachgerecht reparierte, musst Du beim Verkaufsgespräch erwähnen. Das Verschweigen solcher Schäden gilt sonst als „arglistige Täuschung“
- Bagatellschäden wie leichte Blechschäden musst Du auf Nachfrage nennen
- Kreuze nicht die Zusicherung „unfallfrei“ im Musterkaufvertrag an
- Gewährleistung: Als Privatperson schließt Du Gewährleistungsansprüche vertraglich aus
- Zusatzvereinbarung: Notiere als Zusatzvereinbarung, dass Dein Auto defekt und nicht fahrbereit ist, nenne den konkreten Schaden
- Melde Dein Auto vor dem Verkauf bei der Kfz-Zulassungsstelle ab