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Eine Frau sitzt hinter dem Lenkrad eines Autos, das mit einer Dashcam ausgestattet ist.
Quelle: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose
Die Rechtslage rund um das Benutzen von Autokameras ist kompliziert.

Im Ausland sind sie weit verbreitet, und auch bei uns begegnet man ihnen immer häufiger: Dashcams. Laut der Versicherung DA Direkt hat mittlerweile jedes zehnte Auto eine solche Minikamera an Bord.

Dashcams werden auf dem Armaturenbrett oder an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht und können das Straßengeschehen aus der Perspektive des Fahrers filmen. Die Nutzer versprechen sich von den Aufnahmen, ihre Unschuld im Falle eines Unfalls beweisen zu können oder das Fehlverhalten anderer im Straßenverkehr zur Anzeige zu bringen. Doch bei der Nutzung von Dashcams lauern rechtliche Fallstricke.

Das Wichtigste im Überblick

  • Dashcams im Auto können während der Fahrt oder beim Parken filmen, was sich um das Fahrzeug herum abspielt.
  • Verboten sind die kleinen Autokameras nicht – doch die Rechtslage ist kompliziert.
  • Anlasslose Aufzeichnungen und deren Veröffentlichung verstoßen gegen die DSGVO und das Persönlichkeitsrecht.
  • Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden – allerdings können die Aufnahmen im Einzelfall auch vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden.

Ist die Verwendung einer Dashcam in Deutschland erlaubt?

Die Verwendung einer Dashcam ist in Deutschland nicht generell verboten – allerdings gibt es rechtliche Einschränkungen und Vorgaben für die Nutzung.

Grundsätzlich ist der Einsatz von Videokameras laut aktueller Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland nur erlaubt, wenn es „zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen“. Das gilt für jede Art von Überwachungskameras – sowohl in Ladengeschäften und auf dem eigenen Grundstück als auch für Dashcams im Auto.

Beispiel: Ein Ladenbetreiber darf sein Geschäft zum Schutz vor Diebstahl videoüberwachen (berechtigtes Interesse). Kameras sind für diesen „konkret festgelegten Zweck erforderlich“, dürfen aber nicht in Umkleidekabinen oder Toiletten installiert werden, wo die Privatsphäre der Menschen stärker geschützt werden muss (schutzwürdiges Interesse der Betroffenen). Die Aufnahmen dürfen dabei nicht ohne besonderen Grund, wie zum Beispiel einen Vorfall, dauerhaft gespeichert werden. Außerdem müssen die Kunden durch Hinweisschilder über die Kameraüberwachung informiert werden. Eine verdeckte Videoüberwachung wäre unzulässig.

Was Du beim Datenschutz mit Dashcams beachten musst

Im Urlaub die Fahrt auf einer wunderschönen Serpentinenstraße zu filmen ist unkritisch, solange Du die Aufnahmen ausschließlich für private Zwecke nutzt. Das schließt jedoch nicht die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ein: Willst Du die Aufnahmen auf einem öffentlichen Account oder anderweitig veröffentlichen, dürfen keine fremden Personen darauf zu erkennen sein. Andernfalls verstößt Du gegen:

  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: In Deutschland hat jeder Mensch das Recht am eigenen Bild und darf nicht gegen seinen Willen fotografiert oder gefilmt werden.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Aufnahmen dürfen keinesfalls ungefragt und ohne Einwilligung der betroffenen Personen veröffentlicht werden.

Auch Nummernschilder zählen laut DSGVO zu den personenbezogenen Daten. Die Veröffentlichung von Bildern mit Autokennzeichen ist nicht erlaubt, wenn sie darauf abzielt, den Halter identifizierbar zu machen und ihn zum Beispiel für Falschparken anzuprangern. Wenn ein Fahrzeug samt Kennzeichen nur zufällig im Bild ist, ist die Veröffentlichung in der Regel zulässig.

Während der Fahrt im fließenden Verkehr ist es unmöglich, die gefilmten Personen über die Aufnahme zu informieren, geschweige denn ihr Einverständnis dafür einzuholen. Aus Datenschutzsicht ist es daher wichtig, dass Dashcams nur kurz und anlassbezogen eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die Kamera nur eingeschaltet ist und die Filmaufnahmen nur dann gespeichert werden, wenn es etwa zu einem Unfall kommt. Manche Dashcams verfügen über sogenannte G-Sensoren, die nur bei starken Bremsvorgängen oder Beschleunigungen aktiv werden und die Aufnahmen automatisch speichern.

Einfach bei jeder Autofahrt permanent und ohne konkreten Anlass mitzufilmen ist daher kritisch. Bei Verstößen können die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen, die sich bei vorsätzlichem oder wiederholtem Verstoß auf 1.000 Euro und mehr belaufen können.

Bußgelder drohen Dir übrigens auch dann, wenn Du als „Hilfssheriff“ mit Dashcam-Aufnahmen das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bei der Polizei zur Anzeige bringen willst: Nur die Polizei darf Videoaufnahmen zur Strafverfolgung nutzen – und selbst den Ermittlungsbehörden sind hier enge Grenzen gesetzt.

Bayern geht gegen illegale Dashcam-Nutzung vor

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat angekündigt, gegen unzulässige Veröffentlichungen von Dashcam-Aufnahmen vorzugehen. Bei Kenntnis über die Weitergabe der Videofilme an Polizei, Staatsanwaltschaft oder Kfz-Versicherungen oder bei deren Veröffentlichung im Internet wird geprüft, ob ein Bußgeld fällig wird.

Darfst Du eine Dashcam zur Überwachung Deines parkenden Autos nutzen?

Manche Dashcams verfügen über einen sogenannten Park- oder Wächter-Modus, der Bewegungen rund um das Auto aufzeichnet. Solche Kameras sind bei manchen Fahrzeugen, wie zum Beispiel den Modellen von Tesla, bereits eingebaut.

Wird ein im öffentlichen Raum geparktes Auto beschädigt, kann das sehr nützlich sein. Hier gelten allerdings die gleichen datenschutzrechtlichen Regeln wie während der Fahrt: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht einfach permanent und ohne Anlass gefilmt werden.

Lässt sich der Park- oder Wächter-Modus nicht so einstellen, dass er zum Beispiel durch Bewegungssensoren nur bei Erschütterung – also anlassbezogen – Aufnahmen speichert, darf die Dashcam beim Parken im öffentlichen Raum nicht benutzt werden.

Sind Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig?

Lange Zeit waren Dashcam-Aufnahmen eines Unfalls bei Gerichtsprozessen nicht zugelassen. Das hat sich seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17) geändert: Gerichte dürfen seitdem im Einzelfall entscheiden, ob permanente und anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweismittel zugelassen werden oder nicht.

Die Begründung der Richter: Verkehrsteilnehmer setzen sich im öffentlichen Straßenverkehr ohnehin selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer aus.

Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt demnach nicht zu einem grundsätzlichen Beweisverwertungsverbot der Aufnahmen. Dabei muss allerdings stets eine Interessen- und Güterabwägung getroffen werden: Überwiegen die Interessen des Geschädigten an der Verwertung der Aufnahmen gegenüber den Rechten Dritter? Das muss im Einzelfall abgewogen werden.

Sind permanente Aufzeichnungen während der Fahrt damit also doch erlaubt? Nein. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil explizit darauf hingewiesen, dass anlasslose Aufzeichnungen zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sind und gegen den Datenschutz verstoßen.

Eine Frau stellt eine am Rückspiegel montierte Dashcam ein.
Quelle: picture alliance / dpa | Marius Becker
Die Rechtslage rund um das Benutzen von Autokameras ist kompliziert.

Wie wird die Dashcam-Nutzung im Ausland geregelt?

Eine einheitliche Regelung zum Einsatz von Dashcams auf EU-Ebene gibt es nicht, und auch in den meisten Ländern fehlt es bislang an konkreten gesetzlichen Vorgaben. Im Einzelfall solltest Du Dich vorab über die Regelungen im jeweiligen Land informieren, bevor Du Deine Dashcam zum Beispiel bei Urlaubsfahrten im Ausland einsetzt.

In folgenden europäischen Ländern sind Dashcams unter Einhaltung bestimmter Regeln zulässig:

LandRegeln zur Dashcamnutzung
Bosnien-HerzegowinaUnproblematisch; Unfallbeteiligte müssen bei Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel sofort informiert werden
DänemarkUnproblematisch; Unfallbeteiligte müssen bei Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel sofort informiert werden
FinnlandUnproblematisch; Unfallbeteiligte müssen bei Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel sofort informiert werden
FrankreichUnproblematisch; Unfallbeteiligte müssen bei Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel sofort informiert werden
GroßbritannienNur für privaten Gebrauch
ItalienNur für privaten Gebrauch
MaltaNur für privaten Gebrauch
NiederlandeNur für privaten Gebrauch
NorwegenNur für privaten Gebrauch
ÖsterreichNur für privaten Gebrauch
PolenKamera muss leicht entfernbar sein, Aufnahmen müssen regelmäßig überschrieben werden
RumänienUnproblematisch; Kamera darf Sicht des Fahrers nicht behindern, Gesichter und Kennzeichen müssen vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden
SchwedenKamera muss leicht entfernbar sein, Aufnahmen müssen regelmäßig überschrieben werden
SerbienKamera mit geringer Auflösung erlaubt; nicht benötigte Daten nach fünf Tagen löschen und vor unbefugtem Zugriff schützen
SpanienKamera mit geringer Auflösung erlaubt; nicht benötigte Daten nach fünf Tagen löschen und vor unbefugtem Zugriff schützen
TschechienKamera mit geringer Auflösung erlaubt; nicht benötigte Daten nach fünf Tagen löschen und vor unbefugtem Zugriff schützen
UngarnKamera mit geringer Auflösung erlaubt; nicht benötigte Daten nach fünf Tagen löschen und vor unbefugtem Zugriff schützen

Nicht verwenden solltest Du eine Dashcam in folgenden Ländern:

  • Belgien
  • Luxemburg
  • Portugal
  • Schweiz

Dashcams in Österreich: Was ist erlaubt?

Ähnlich wie in Deutschland unterliegen an Gebäuden und Fahrzeugen installierte Kameras auch in Österreich strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Während anlassbezogene Aufnahmen eines Unfallhergangs ausnahmsweise erlaubt sind, ist die systematische und anlasslose Überwachung hingegen verboten.

Selbst wenn eine Dashcam-Aufnahme nach diesen Kriterien zulässig sein sollte, berechtigt dies jedoch nicht zur Weitergabe oder Veröffentlichung der Aufzeichnungen. Wer unerlaubt Bild- oder Videomaterial veröffentlicht, auf dem Personen oder Kennzeichen zu erkennen sind, macht sich in Österreich strafbar. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.

Dashcam-Kauf: Auf diese Funktionen solltest Du achten

Wenn Du nicht in Konflikt mit der DSGVO geraten und die Wahrscheinlichkeit erhöhen willst, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel nach einem Unfall zulässig sind, sollte die Kamera den Straßenverkehr nicht systematisch filmen und die Aufnahmen nach einem gewissen Zeitraum automatisch löschen oder überschreiben.

Daher solltest Du beim Kauf einer Dashcam auf folgende Funktionen achten:

  • Loop-Funktion: Die Kamera speichert nur kurze Videosequenzen in Endlosschleife und überschreibt die Aufnahmen, wenn der Speicher voll ist.
  • Beschleunigungssensor beziehungsweise G-Sensor: Die Kamera erkennt Verzögerungen und Beschleunigungen, wie etwa bei einer Kollision. Diese Sequenzen werden automatisch abgespeichert (Notfallaufnahme) und vor späterem Überschreiben geschützt.
  • Bewegungserkennung: Bei der Parküberwachung schaltet sich die Kamera erst ein, wenn sie Bewegungen rund um das Fahrzeug wahrnimmt.

Nützlich ist ebenfalls, wenn die Dashcam über einen GPS-Sensor verfügt und neben Daten zum genauen Aufnahmeort und der Geschwindigkeit auch das Aufnahmedatum und die exakte Uhrzeit liefert. Zur Datensicherung ist zudem eine Smartphone-Anbindung praktisch.

Eine Dashcam, befestigt an der Windschutzscheibe, filmt den Straßenverkehr in Berlin aus einem Auto. 
Quelle: picture alliance / dpa | Wolfgang Kumm
Wenn Du als Hilfssheriff den Straßenverkehr nach Verstößen abfilmen und diese zur Anzeige bringen willst, lass lieber die Finger davon.

Installation und Kosten: Wie kannst Du Deine Dashcam einbauen lassen?

Die Installation einer Dashcam kannst Du problemlos selbst durchführen. Die meisten Modelle werden entweder angeklebt oder mit einem Saugnapf an der gewünschten Position befestigt. Letzteres ist besonders praktisch, wenn Du Dein Fahrzeug öfter wechselst.

Betrieben werden die Minikameras meist über den Zigarettenanzünder oder per Akku. Bei Modellen mit Akkubetrieb solltest Du daher vor dem Kauf auf die Akkulaufzeit achten.

Je nach Ausstattung, wie etwa Bildauflösung, Akkulaufzeit und Funktionen, kosten Dashcams im Handel zwischen 30 und 1.000 Euro. Je günstiger das Modell, desto weniger sollte man jedoch hinsichtlich der Datenschutzfunktionen erwarten. Modelle um 150 Euro liefern in der Regel neben einer guten Bildqualität dank Loop-Funktion auch eine datenschutzkonforme Speicherung der Aufnahmen.

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