Kurzzeitkennzeichen sind Autokennzeichen, die benutzt werden, wenn ein nicht zugelassenes Auto von einem Ort zum anderen bewegt werden muss. Denn nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen eigentlich nicht bewegt werden. Kurzzeitkennzeichen machen jedoch genau das möglich; allerdings nur für eine sehr begrenzte Zeit. Dabei gelten sie für alle Arten von Kraftfahrzeugen – egal ob Pkw, Lkw, Wohnmobile, Wohnanhänger, Motorräder, Roller, Traktoren, Baumaschinen oder Bootsanhänger.
Kurzzeit-Kennzeichen werden nötig bei:
Ein Kurzzeitkennzeichen erkennst Du am gelben Feld, das sich am rechten Rand des Kennzeichens befindet. Die darauf abgebildete Zahlenkombination steht für das Ablaufdatum des Kurzzeit-Kennzeichens. Dieser Zeitraum beträgt fünf Tage. Das Fahrzeug darf nicht über diesen Zeitraum hinaus gefahren werden. Deshalb wird das Kurzzeit-Kennzeichen häufig auch Fünf-Tages-Kennzeichen genannt. Kurzzeit-Kennzeichen sind nicht ortsgebunden. Sie dürfen an einem Ort zugelassen und dann an einem anderen Standort des Fahrzeugs montiert werden.
Das Kurzzeit-Kennzeichenist ein rein innerdeutsches Überführungskennzeichen. Für Fahrten ins Ausland ist es nicht zulässig. Dafür gibt es das sogenannte Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen.
Du möchtest ein Kurzzeit-Kennzeichen beantragen? Dann musst Du zu Deiner zuständigen Zulassungsstelle gehen. Für die Anmeldung erhebt die Zulassungsstelle eine Verwaltungsgebühr, die circa 13 Euro beträgt. Dazu kommen auch die Kosten für die Erstellung der Nummernschilder und der eVB-Nummer. Das ist die elektronische Versicherungsbestätigung. Hier musst Du mit einer zusätzlichen Gebühr von etwa 20 Euro rechnen. Ist das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen und Du versicherst Dein Fahrzeug danach bei der Versicherung, verrechnet die Versicherung diese Gebühr mit der Versicherungssumme.
Übrigens: Es gibt Zulassungsstellen, die für die Anmeldung auch ein Formular zum Download anbieten oder einen Online-Dienst zur Verfügung stellen.
Du musst Deine eVB-Nummer vorlegen und weißt nicht, was das ist? Dafür musst Du wissen, dass Du ein Kurzzeitkennzeichen nur bekommst, wenn Du auch eine Kurzzeitversicherung abgeschlossen hast. Diese erhältst Du bei Deiner Kfz-Versicherung oder der Versicherung, bei der Du das Fahrzeug in Zukunft versichern lassen möchtest. Wenn Du eine solche Versicherung abgeschlossen hast, bekommst Du auch eine eVB-Nummer.
Mit dieser Nummer kannst Du nachweisen, dass Dein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat. Die Nummer ist übrigens auch die Voraussetzung für eine Zulassung des Autos für den Straßenverkehr. Der Versicherungsschutz gilt genauso lang, wie auch das Kurzzeitkennzeichen gültig ist.
Aufgepasst! Mit der eVB-Nummer hat Dein Fahrzeug nur einen Haftpflichtschutz. Das heißt, die Versicherung übernimmt im Fall der Fälle nur die Kosten eines Unfallgegners. Dein eigenes Fahrzeug ist während der Überführung oder Probefahrt nicht geschützt.
Du hast alle Unterlagen bei Deiner Kfz-Zulassungsstelle eingereicht? Dann stellt der zuständige Sachbearbeiter ein Schriftstück aus. Auf diesem steht die Nummer des neuen Kurzzeitkennzeichens. Damit gehst Du zu einem Schilderdienst. Die Mitarbeiter dort prägen die entsprechende Zahlenkombination auf das Kurzzeitkennzeichen. Meist befinden sich solche Schilderdienste in unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle.
Nun musst Du nochmal zurück zur Zulassungsstelle gehen. Hier bekommt Dein Fahrzeug den Zulassungsstempel. Nur damit ist das Fahrzeug amtlich zugelassen. Die Plakette sieht ähnlich aus wie das Siegel auf dem normalen Autokennzeichen. Einziger Unterschied: Sie trägt die Farbe Blau.
Nun muss das Kurzzeitkennzeichen noch am Fahrzeug angebracht werden. Erst dann darfst Du mit dem Auto fahren. Dafür benutzt Du die Befestigungspunkte. Die Kennzeichen einfach schnell hinter die Scheibe zu legen, ist nicht erlaubt. Übrigens: Ist die Frist des Kurzzeitkennzeichens abgelaufen, brauchst Du es nicht zur Zulassungsbehörde zurückzubringen. Das abgelaufene Datum auf dem gelben Feld zeigt schon an, dass das Kennzeichen nicht mehr zu benutzen ist.
Zwei Dinge musst Du noch beachten, ehe die – kurze – Fahrt losgehen kann: Denke daran, dass das Fahrzeug mindesten einen Werktag vor der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein muss. Das Kennzeichen darf außerdem auch nur an einem Fahrzeug benutzt werden. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Autos ist nicht zulässig.