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Geldscheine mit Papieren und Brille
Quelle: Picture alliance
Die Preise der Kfz-Versicherungen variieren stark. Sie richten sich unter anderem nach dem zu versichernden Fahrzeug

Die Kraftfahrzeugversicherung, kurz Kfz-Versicherung, ist eine Pflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug. Sie gilt für Autos, Anhänger, Motorräder sowie Wohnmobile und macht neben der Kfz-Steuer den größten Teil der Fixkosten eines Fahrzeugs aus. Dieser Ratgeber klärt, wo die Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungen liegen.  

Jedes Jahr am 30. November können Fahrzeughalter ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Einen triftigen Grund brauchen sie dafür nicht. Nicht immer ist ein Wechsel notwendig. Manchmal hilft es, beim eigenen Anbieter nach einer preiswerteren Einstufung zu fragen. Verändern sich Dinge wie das Fahrverhalten oder Wohnort, lässt sich der Tarif womöglich modifizieren.

Welche Fahrzeuge benötigen eine Kfz-Versicherung?

In Deutschland waren zum 1.1.2020 fast 65,8 Millionen Fahrzeuge und Anhänger zugelassen, davon 47,8 Millionen Autos. 7,7 Millionen Anhänger tragen ein amtliches Kennzeichen, sind damit zugelassen und benötigen dafür eine Versicherung. Auch Motorräder, Roller, Mopeds, Mofas, Wohnwagen und Wohnmobile brauchen eine Kfz-Versicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Eine Beule an der Seite des Autos
Quelle: Picture Alliance
Je länger ein Versicherter unfallfrei fährt, desto günstiger sind die Kosten der Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung

Was kosten Kfz-Versicherungen?

Die Preise von Kfz-Versicherungen variieren stark. Sie richten sich unter anderem nach den zu versichernden Fahrzeugen. Es kommt beim Preis darauf an, wo das Fahrzeug zugelassen wird und um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt. Dazu fragen die Versicherer in der Regel ab, wer das Auto fährt (Alter der Fahrzeugführer), wie viele Kilometer im Jahr durchschnittlich zurückgelegt werden und wo das Auto steht (Garage, Carport, Straße). Auch der Zeitraum, seit dem der Versicherungsnehmer unfallfrei unterwegs ist, geht in die Berechnung ein (Schadenfreiheitsrabatt). Je länger ein Versicherungsnehmer unfallfrei fährt, desto günstiger wird die Versicherung. Eigenheimbesitzer mit Garage erhalten ebenfalls einen Rabatt. Für Fahranfänger unter 25 Jahren ohne eigene Garage ist die Versicherung teurer.

BMW X3
BMW X3
Der BMW X3

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Deshalb ist es wichtig, vor dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung Angebote von verschiedenen Versicherungen einzuholen. Da die Versicherungspakete mit den inkludierten Leistungen oft unterschiedlich aufgebaut sind, lassen sie sich nur schwer miteinander vergleichen. Versicherer sollten die Verträge daher genau untersuchen und so im Haftpflichtbereich auf die Versicherungssummen achten, im Kaskobereich auf die Inhalte. Ratsam ist eine hohe Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro. Einen guten Überblick über die Tarife von Versicherungen geben Vergleichstests der Stiftung Warentest, Onlinerechner von Versicherungen und verkaufsunabhängige Vergleichsportale. Auch auf mobile.de findest Du so einen Versicherungsvergleichsrechner. Unter den Fotos der Fahrzeugseite bieten wir unter der Überschrift “Was kostet die Kfz-Versicherung?” so einen Rechner an.

Was bedeuten Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung?

Eine Haftpflichtversicherung (kurz: HK für Haftpflichtkasse) ist in Deutschland für Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und versichert den Haftpflichtschaden, den ein Versicherungsnehmer einem anderen Verkehrsteilnehmer oder Fahrzeug zufügt. Bei der Teilkaskoversicherung (kurz: TK) sind zum Teil Schäden am eigenen Fahrzeug mitversichert, wie Diebstahl oder Brand. Mit der Vollkaskoversicherung (kurz: VK) sind Kraftfahrzeugbesitzer bei weiteren Schäden abgesichert, zum Beispiel einem selbst verschuldeten Unfall. ABER: Bei grober Fahrlässigkeit wie stark überhöhter Geschwindigkeit oder einer Alkoholfahrt zahlt die Versicherung nicht.

Wie wechsle ich die Kfz-Versicherung?

Wichtig für den Wechsel ist der Stichtag am 30. November. Für die Kündigung der alten Versicherung reicht in der Regel ein formloses Kündigungsschreiben. Das sollte Vertragsnummer, Unterschrift, Kfz-Kennzeichen, Anschrift, Datum und den Termin, ab dem die Kündigung greifen soll, beinhalten. Auf Nummer sicher gehen Versicherungsnehmer, wenn sie die Kündigung per Einschreiben schicken und eine schriftliche Bestätigung verlangen.

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Von der neuen Versicherung erhalten Autofahrer eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Bei Neufahrzeugen erfolgt mit dieser Nummer und den notwendigen Dokumenten die Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Bei angemeldeten Fahrzeugen und Anhängern müssen Versicherungsnehmer nichts weiter tun. Denn die neue Versicherung holt sich eine Versicherer-Wechsel-Bescheinigung (VWB) beim Vor-Versicherer zum Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Der SFR wird dann auf den neuen Vertrag übertragen.

Was ist eine Rabattübertragung?

Fährt ein Versicherungsnehmer mehrere Jahre unfallfrei, erhält er von der Versicherung einen Rabatt: den Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Damit wird die jährliche Versicherungsprämie günstiger. Um diesen Rabatt zu erhalten, müssen Autofahrer entweder unfallfrei unterwegs sein – oder sie lassen sich den Rabatt eines anderen Versicherungsnehmers überschreiben. Das geht in bestimmten Fällen und ist legal, zum Beispiel bei der Übertragung von Schadenfreiheitsklassen zwischen Familienmitgliedern wie Großeltern, Eltern, Geschwistern und Personen in häuslicher Gemeinschaft. Der Empfänger erhält aber nur so viele Jahre Rabatt, wie er einen Führerschein hat. Der vorherige Inhaber verliert seine Rabatte. Konkretes Beispiel: Ein 75 Jahre alter Großvater entscheidet sich, nicht mehr Auto zu fahren, und überträgt seine Rabatte an die 23 Jahre junge Enkelin. Die kann dann Rabatte von fünf Jahren übernehmen, da sie einen Führerschein besitzt, seit sie 18 ist.

Anhänger

Jeder Anhänger, der auf der Straße eingesetzt wird, muss seit 2002 eine eigene Versicherung vorweisen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung, optional können Besitzer auch Kasko-Versicherungen abschließen. Eine Anhängerversicherung ist deshalb wichtig, da der Anhänger als eigenständiges Fahrzeug gilt. Von Anhängern können Personen verletzt und Dinge beschädigt werden. Eine Teilkasko-Versicherung erstattet einen Schaden unter anderem bei Diebstahl, Brand oder Zusammenstoß mit Haarwild. Mit einer Vollkaskoversicherung sind Schäden gegen Vandalismus und selbst verschuldete Unfälle versichert. Die Prämie richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und kostet je nach Anbieter und Gewicht zwischen 30 und 100 Euro im Jahr. Bei manchen Anbietern wird die Versicherung von Anhängern nur in Kombination mit einer Pkw-Versicherung angeboten.

Wohnwagen

Auch Wohnwagen tragen ein Nummernschild und müssen versichert werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gibt es schon ab etwa 50 Euro im Jahr, die Angebote unterscheiden sich unter anderem in der Deckungssumme. Haftpflicht, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sind teurer und richten sich auch nach dem Wert und der Fahrleistung des Wohnwagens. Sie kosten je nach Anbieter, Baujahr, Ausstattung und Wert des Wohnwagens ab 150 Euro im Jahr für eine Teilkasko- und ab 300 Euro für eine Vollkaskoversicherung. Damit übernimmt die Versicherung aber die Kosten bei Brand oder Diebstahl, mit Vollkasko auch bei selbst verschuldeten Unfällen. Zur Versicherungsprämie addiert sich die Kfz-Steuer. Ein Wohnwagen gilt steuerrechtlich als Anhänger und kostet je 200 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht 7,46 Euro. Maximal beträgt die Steuer 373 Euro im Jahr.

Ein Wohnwagen auf einer Wiese mit geöffneter Tür
Quelle: Picture Alliance
Wohnwagen müssen ebenfalls ein Nummernschild tragen und versichert sein. Die Haftpflichtversicherung beginnt schon ab 50 Euro

Wohnmobil

Rund 600.000 Wohnmobile sind in Deutschland zugelassen. Sie alle benötigen mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Gegensatz zu Pkw, Anhänger und Wohnwagen gelten Wohnmobile als Sonderkraftfahrzeuge (Sonder-Kfz) und werden anders besteuert. Wie bei Anhängern und Wohnwagen richtet sich die Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Je angefangenen 200 Kilogramm kostet ein Wohnmobil bis maximal zwei Tonnen Gesamtgewicht 16 Euro. Dazu kommen je 200 Kilogramm 10 Euro, die Obergrenze liegt bei 800 Euro.

Wohnmobile2
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Auch die Versicherung fällt in der Regel günstiger als bei einem Pkw aus. Kostet ein Mercedes Viano 2.2 CDI als Pkw mit SF20 im Jahr gut 450 Euro für die Haftpflicht, sind es für ein Sonder-Kfz nur 150 Euro. Auch die Beiträge für Teilkasko und Vollkasko sind niedriger als bei einem Pkw. Der Preis für die jährliche Absicherung liegt je nach Fahrzeug zwischen 200 und 1.000 Euro. Je nach Einsatzzweck lohnt sich auch ein Saisonkennzeichen. Urlauber, die mit ihrem Wohnmobil nur im Sommer unterwegs sein wollen, melden es lediglich in den warmen Monaten zwischen April und Oktober an. Damit reduzieren sich Versicherungsbeitrag und Kfz-Steuer. In den übrigen Monaten darf das Fahrzeug dann allerdings nicht auf öffentlichen Straßen gefahren oder geparkt werden.

Ein Wohnmobil in Seitenansicht mit geöffneter Tür
Quelle: Picture Alliance
Im Gegensatz zu Anhänger, Wohnwagen und Pkw gelten Wohnmobile als Sonderkraftfahrzeuge und werden anders besteuert

Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge, bei denen der Wohnteil den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnimmt und der Raum den Eindruck erweckt, für Wohnzwecke geeignet zu sein. Er muss einer oder mehreren Personen einen Wohnaufenthalt ermöglichen. Zur Pflichtausstattung zählen Tisch, Schlafplätze, Küche oder Kocheinrichtung, Schrank oder Stauraum. Außerdem muss das Fahrzeug als Pkw betrieben werden können. Einfach eine Matratze in einen alten Kastenwagen zu schmeißen, macht aus einem Bulli noch kein Wohnmobil.

Mofa

Mofas sind motorbetriebene Fahrräder mit einem Hubraum von weniger als 50 ccm. Ihre Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Sie benötigen wie alle anderen motorbetriebenen Fahrzeuge und Anhänger eine Versicherung und ein Kennzeichen. Allerdings fällt keine Kfz-Steuer an. Das Kennzeichen gilt ein Jahr und wird nach Versicherungsabschluss dem Halter ausgehändigt. Die Gültigkeit der Versicherung ist an einem farbigen Versicherungskennzeichen zu erkennen, das jeweils vom 1. März bis zum 28./29. Februar des folgenden Jahres gilt. Der Versicherungsschutz läuft anders als bei anderen Kfz-Versicherungen ohne gesonderte Kündigung ab. Mofas und Roller bis 50 ccm unterliegen keiner Haupt- oder Abgasuntersuchungspflicht und müssen daher zu keiner HU-Untersuchung. Eine Mofaversicherung kostet rund 100 Euro im Jahr.

Moped/Mokick/Kleinkraftrad

Mopeds, Mokicks und Kleinkrafträder sind per Gesetz nicht genau definiert. In der Regel werden damit Zweiräder bezeichnet, die bis 50 ccm Hubraum aufweisen und bis 45 km/h schnell fahren. Auch sie benötigen einen Versicherungsschutz und ein Kennzeichen, das Besitzer wie beim Mofa von ihrer Versicherung für ein Jahr erhalten. Fahrzeuge mit Motoren über 50 ccm müssen beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden, erhalten ein amtliches Kennzeichen und müssen wie Autos regelmäßig zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Die Haftpflichtversicherung für Mopeds, Mokicks und Kleinkrafträder kostet etwa 100 Euro im Jahr.

Motorroller

Alle Motorroller, die im Straßenverkehr bewegt werden, benötigen eine Kfz-Versicherung. Der Unterschied bei der Versicherung richtet sich wie bei Mofas und Kleinkrafträdern nach dem Motorhubraum. Daher gibt es Motorroller als Kleinkraftrad und Motorroller als Leichtkraftrad oder als Motorrad.

Ein roter Motorroller stehend in Frontansicht
Quelle: Picture Alliance
Alle Motorroller, die im Straßenverkehr gefahren werden, benötigen eine Kfz- Versicherung

Leichtkraftrad

Ein Leichtkraftrad ist ein Zweirad mit einem Hubraum zwischen 50 und 125 ccm. Die Nennleistung darf 11 kW/15 PS nicht überschreiten. Leichtkrafträder sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, benötigen wie alle motorbetriebenen Fahrzeuge (und Anhänger) ein amtliches Kennzeichen und einen Versicherungsschutz. Wie bei den übrigen Fahrzeugen auch hat der Versicherungsnehmer dabei neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht die Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko. Die Preise für die Haftpflicht reichen je nach Modell von 70 Euro bis weit über 100 Euro im Jahr.

Motorrad

Ein Motorrad in Frontansicht fahrend
Quelle: Picture Alliance
Als Motorräder gelten offiziell Zweiräder mit mehr als 125 ccm - auch diese müssen angemeldet und versichert sein

Als Motorräder gelten Zweiräder mit mehr als 125 ccm. Neben der Kfz-Steuer, die sich nach dem Hubraum richtet, müssen alle Motorräder angemeldet und versichert werden. Ähnlich wie bei Autos bieten Versicherungen unterschiedliche Produkte wie Haftpflicht-, Kasko- und Vollkaskoversicherung an. Die Beiträge richten sich wie bei der Auto-Kfz-Versicherung unter anderem nach Alter, Fahrleistung, Wohnort und Parkplatz. Manche Versicherungen bieten günstige Prämien an, wenn neben dem Motorrad auch ein Auto bei der Assekuranz versichert ist. Für eine 78-PS-Maschine zahlt ein 45-Jähriger mit Schadenfreiheitsklasse 20 (20 oder mehr unfallfreie Jahre) weniger als 50 Euro Haftpflicht-Prämie im Jahr. Leistungsstarke Maschinen mit mehr als 100 PS kosten deutlich mehr. Da die meisten Motorräder aber nur in den warmen Monaten zwischen April und Oktober bewegt werden (Saisonkennzeichnen), fällt auch die Jahresprämie günstiger aus.

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