Fahrzeughalter müssen in der Regel alle zwei Jahre mit ihrem Auto zum TÜV. Überziehst Du die Frist, kann das zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und zusätzlichen Kosten führen. Es lohnt sich also, den nächsten Termin für die Prüfuntersuchung im Auge zu behalten.
Das Wichtigste im Überblick
Kraftfahrzeuge müssen in Deutschland seit 1951 regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) antreten, die umgangssprachlich noch immer als „TÜV“ bezeichnet wird. Dabei beurteilen zugelassene Prüfstellen, ob das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht und verkehrssicher ist. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden zudem einer Abgasuntersuchung (AU, heute eigentlich Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA)) unterzogen, um den Schadstoffausstoß zu überprüfen. Die AU wird heute meist im Rahmen der HU durchgeführt.
Neuwagen müssen 36 Monate nach ihrer Erstzulassung zum TÜV, danach alle zwei Jahre. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge gelten die gleichen HU-Fristen wie für Verbrenner. Andere Prüfintervalle gelten zum Teil für Krafträder (grundsätzlich alle zwei Jahre), Wohnmobile (über 3,5 Tonnen: alle zwei Jahre, ab dem siebten Jahr alle zwölf Monate; über 7,5 Tonnen: grundsätzlich alle zwölf Monate) und Lkw (über 3,5 Tonnen: alle zwölf Monate).
Der Termin für die HU ist für alle Fahrzeuge verpflichtend. Hält der Fahrzeughalter diese Frist nicht ein, überzieht er den TÜV. Seit dem 1. Juli 2012 kann die HU-Fälligkeit bei Überschreitung nicht mehr „rückdatiert“ werden. Selbst wenn der ursprüngliche Termin für den TÜV jahrelang überzogen wurde, ist die nächste HU erst zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin fällig. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt die Überziehung der HU als Ordnungswidrigkeit.
Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) ist immer im Fahrzeugschein vermerkt. An der TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen kannst Du ebenfalls ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr der nächsten HU an. Auch die Farbe der Plakette variiert je nach Jahreszahl und wiederholt sich alle sechs Jahre. Die Zahl, die am Rand der Plakette senkrecht nach oben steht, zeigt den Monat für die HU. Mit Ablauf dieses Monats läuft die Frist für die angegebene Hauptuntersuchung ab.
Grundsätzlich gilt: Die Hauptuntersuchung darf nicht überzogen werden. Für die Einhaltung dieser Frist bist Du als Fahrzeughalter verantwortlich. Hast Du den TÜV um mehr als zwei Monate überzogen, kann bei einer Verkehrskontrolle eine Verwarnung erfolgen oder sogar ein Bußgeld verhängt werden.
Der TÜV selbst verhängt keine Bußgelder und meldet den Verzug auch nicht. Allerdings wird die HU dann um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert, wodurch sich die TÜV-Gebühren aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent erhöhen. Es lohnt sich also, den TÜV nicht zu überziehen.
Wenn der TÜV für Dein Fahrzeug abgelaufen ist, solltest Du die folgenden Schritte unternehmen:
1. Termin vereinbaren: Vereinbare schnellstmöglich einen Termin bei einer autorisierten Prüfstelle wie TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder einer anderen anerkannten Organisation. In einigen Fällen ist es zudem möglich, die HU direkt ohne Termin zu machen, aber ein vorheriger Anruf kann Wartezeiten vermeiden.
2. Vorbereitung des Fahrzeugs: Stelle sicher, dass Dein Fahrzeug bereit für die Prüfung ist. Überprüfe grundlegende Dinge wie Beleuchtung, Bremsen, Reifenprofil, Scheibenwischer und Flüssigkeitsstände wie Öl und Kühlwasser. Ein gut gewartetes Fahrzeug hat bessere Chancen, die Prüfung zu bestehen.
Weitere Tipps, wie Du Dein Auto auf den TÜV vorbereitest, findest Du hier:
Die Hauptuntersuchung kann nur in Deutschland durchgeführt werden. Läuft die HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts ab, empfiehlt der TÜV Nord, nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich die nächstgelegene Prüfstelle aufzusuchen. Es ist empfehlenswert, dafür vorab einen Termin zu vereinbaren.
Gerät man vorher in eine Verkehrskontrolle, muss man nachweisen können, dass das Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige HU hatte, um ein Bußgeld zu umgehen.
Wie hoch die Strafen sind, hängt davon ab, wie lange der TÜV-Termin bereits überzogen wurde. Generell gilt: Je länger der TÜV abgelaufen ist, desto höher können die Bußgelder ausfallen.
Bußgelder bei TÜV-Überzug von Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern
Dauer des Überzugs | Bußgeld |
---|---|
2 bis 4 Monate | 15 Euro |
4 bis 8 Monate | 25 Euro |
mehr als 8 Monate | 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
Bußgelder bei TÜV-Verzug von Nutzfahrzeugen mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung
Dauer des Überzugs | Bußgeld |
---|---|
bis 2 Monate | 15 Euro |
2 bis 4 Monate | 25 Euro |
4 bis 8 Monate | 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
mehr als 8 Monate | 75 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
Bußgelder für abgelaufenen TÜV im Ausland?
Ausländische Behörden dürfen keine Bußgelder wegen einer überzogenen HU-Frist verhängen. Ein abgelaufener TÜV kann im Ausland dennoch zu Problemen führen, zum Beispiel indem die Weiterfahrt untersagt wird.
Bußgelder sind nicht die einzigen Kosten, die beim Überziehen des TÜV entstehen. Zwar stellen die Prüfstellen selbst keine Bußgelder aus, allerdings sind sie gesetzlich verpflichtet, bei mehr als zwei Monaten Überzug eine sogenannte „erweiterte HU“ oder Ergänzungsuntersuchung durchzuführen. Dabei wird das Fahrzeug genauer unter die Lupe genommen, was zu höheren Gebühren führt. Die „erweiterte HU“ ist rund 20 Prozent teurer als eine reguläre Hauptuntersuchung.
Wurde bei der regulären HU eine Nachprüfung angeordnet und die vierwöchige Frist dafür überschritten, droht zusätzlich ein Verwarngeld von rund 40 Euro. Darüber hinaus muss eine neue Hauptuntersuchung im kompletten Umfang durchgeführt werden – mit allen dabei anfallenden Kosten.
Stellen die Prüfer erhebliche Mängel an Deinem Fahrzeug fest, die die Verkehrssicherheit einschränken, musst Du zur HU-Nachprüfung. Erst wenn alle Mängel beseitigt sind und die Nachprüfung bestanden wurde, erhält Dein Fahrzeug die TÜV-Plakette. Für die Behebung der Mängel hast Du einen Monat Zeit. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.
Aber auch geringfügige Mängel – zum Beispiel ein zerkratzter Spiegel – werden im Prüfbericht vermerkt. Hier ist zwar keine Nachprüfung erforderlich, allerdings bist Du als Fahrzeughalter verpflichtet, alle Mängel unverzüglich zu beseitigen. In einer Verkehrskontrolle kann es anderenfalls zu einem Verwarngeld kommen.
Wird der TÜV-Termin überzogen, hat das im Allgemeinen keine Auswirkungen auf die Versicherung. Kommt es zum Unfall, sind die Ansprüche des Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt – auch bei abgelaufener HU.
Führt allerdings ein Mangel an Deinem Fahrzeug zum Unfall, der bei der HU beanstandet worden wäre, kann die Versicherung einen Teil der Schadenssumme von Dir zurückverlangen. Dazu muss die Versicherung aber nachweisen, dass der Unfall durch technische Mängel verursacht wurde und eine fristgerechte HU den Unfall verhindert hätte. Bei fahrlässigem Handeln kann sich die Versicherung jedoch immer dieses Recht herausnehmen, ganz egal, ob der TÜV abgelaufen ist oder nicht.
Fällt die HU bei Fahrzeugen mit Saison- oder Kurzkennzeichen in den Ruhezeitraum, muss die HU innerhalb eines Monats nach Wiederanmeldung nachgeholt werden. Egal, ob Oldtimer, Motorrad oder Wohnwagen: Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen im Ruhezeitraum nicht bewegt werden – auch nicht für eine Fahrt zum TÜV.
Beispiel: Fällt die HU bei einem Fahrzeug mit Betriebszeitraum Mai bis Oktober auf April, muss das Fahrzeug erst im Mai zum TÜV.
Wenn Du Dir einen Neuwagen zulegst, musst Du Dir um den TÜV erst einmal keine Gedanken machen. Neuwagen müssen drei Jahre nach Erstzulassung zum ersten Mal zu HU und AU – unabhängig davon, ob der Wagen in dieser Zeit erneut den Besitzer wechselt oder nicht. Nach den ersten drei Jahren verkürzt sich das Prüfintervall auf alle zwei Jahre.
Kaufst Du einen Gebrauchtwagen, muss dieser in der Regel zwei Jahre nach der letzten Hauptuntersuchung wieder bei einer zugelassenen Prüfstelle vorstellig werden. Du hast nach dem Kauf also entweder noch einige Monate Zeit bis zur nächsten HU – oder die Hauptuntersuchung steht schon bald an.
Beim Gebrauchtwagenkauf bietet mobile.de in der Suchfunktion unter anderem den Filter „HU mind. gültig“ an. Damit kannst Du alle angebotenen Fahrzeuge herausfiltern, die zum Beispiel noch 18 oder 24 Monate TÜV haben – oder Du suchst Dir bewusst ein Fahrzeug mit abgelaufener Plakette aus, um das für die Preisverhandlung zu nutzen.