Das ändert sich 2020 für Autofahrer
2020 startet mit guten Vorsätzen und neuen Gesetzen. Hier erfahren Autofahrer, was sich 2020 alles ändert. Manche Änderung wird teuer.
- Überall dort, wo man nicht halten darf, wird es teurer
- Ein eigener Pfeil und mehr Abstand für Zweiradfahrer
- Mehr Rechte für Fahrzeuge mit mehr Fahrgästen
- Das hat der Bundesverkehrsminister geplant
- Gute Nachrichten für Elektroauto-Käufer
- Neue Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM und Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC
- Erst 2021: Was alles im Klimapaket der Bundesregierung steckt
Für Radfahrer wird es sicherer, für Führerschein-Anwärter einfacher, für Elektroauto-Käufer günstiger und Autofahrer sollen (vielleicht) bald auch Motorrad fahren dürfen. Welche neuen Gesetze 2020 auf uns zukommen und was das Bundesverkehrsministerium noch geplant hat, ist hier zusammengefasst.
Überall dort, wo man nicht halten darf, wird es teurer
Noch Ende 2019 soll das Zuparken von Rad- und Gehwegen teurer werden. 55 Euro statt 20 Euro werden dafür fällig. Bei gravierenden Behinderungen steigt das Bußgeld auf bis zu 100 Euro. Dann wird zudem ein Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen. Die Brieftasche von Zweite-Reihe-Haltern wird ebenfalls deutlich erleichtert. Das Bußgeld wächst von zuvor 15 Euro auf 55 Euro. Bei Behinderung sogar auf 70 Euro und einen Punkt.
Wer eine Rettungsgasse blockiert, wird derzeit mit 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg bestraft. Ab 2020 kommt noch ein Monat Fahrverbot obendrauf. Wird ein Einsatzfahrzeug behindert, klettert das Bußgeld auf mindestens 240 Euro. Bei Gefährdung anderer auf 280 Euro.
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Ein eigener Pfeil und mehr Abstand für Zweiradfahrer
Wer Radfahrer überholt, muss im neuen Jahr dringend auf die Einhaltung des Mindestabstands achten. 1,50 Meter innerorts und zwei Meter außerorts sind vorgeschrieben. Mittels eines neuen Verkehrsschilds kann Autofahrern außerdem streckenweise das Überholen einspuriger Fahrzeuge verboten werden. Darüber hinaus bekommen Radfahrer an Kreuzungen ihren eigenen grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen.
Mehr Rechte für Fahrzeuge mit mehr Fahrgästen
Kommunen ist es künftig in Einzelfällen erlaubt, Busspuren für Pkw freizugeben. Allerdings nur, wenn im Fahrzeug mindestens drei Personen sitzen. Hinweis darauf ist ein Verkehrsschild, das ein Auto mit drei Insassen abbildet. (Das Schild hierzu und zu einigen anderen neuen Gesetzen sind in unserer Galerie am Ende des Artikels zusammengefasst.)
Auch für Carsharing-Fahrzeuge gibt es bald ein neues Schild und zusätzlich spezielle Ausweise. Letztere werden hinter die Windschutzscheibe gelegt und berechtigen zum Parken auf bestimmten, für Carsharing-Fahrzeuge ausgewiesenen Flächen. Diese Regelung gilt allerdings nur für professionelle Anbieter, nicht für private Carsharer.
Ebenfalls eigene Park-Möglichkeiten bekommen Fahrer von Lastenfahrrädern. Mit dem neuen Verkehrsschild „Lastenfahrrad“ können gesonderte Parkflächen und Ladezonen für die Zweiräder mit Überlänge ausgewiesen werden.
Das hat der Bundesverkehrsminister geplant
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat einiges geplant für 2020. Ob alle Vorschläge umsetzbar sind, wird erst das neue Jahr zeigen, da in vielen Fällen nationales mit EU-Recht abgestimmt werden muss.
Den Erwerb des Automatik-Führerscheins will Andreas Scheuer erleichtern. Laut seinen Plänen sollen Führerschein-Neulinge, die das Fahren ausschließlich mit Automatik-Wagen gelernt haben, auch Schaltwagen fahren dürfen. Ein zusätzliches Fahrtraining im Schaltwagen sei die Voraussetzung dafür. Die zweite amtliche Prüfung, die bislang erforderlich war, entfiele.
Zudem soll, laut Scheuer, der Autoführerschein der Klasse B künftig für das Fahren von Motorrädern der 125er-Klasse ausreichen. Bedingung dafür sollen ein Mindestalter von 25 Jahren, eine 90-minütige Theoriestunde und sechs praktische Fahrstunden sein. Zudem müsse der Aspirant seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Gute Nachrichten für Elektroauto-Käufer
Beim Autogipfel Anfang November einigten sich Bundesregierung und der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) auf deutlich höhere Kaufprämien für Elektrofahrzeuge. So soll die Förderung bis Ende 2025 verlängert werden und die maximale Fördergrenze bei einem Fahrzeug-Listenpreis von 65.000 Euro liegen.
Rein elektrische Fahrzeuge bis zu einem Listenpreis von 40.000 Euro fördern Automobilindustrie und Staat zu gleichen Teilen mit insgesamt 6.000 Euro (zuvor 4.000 Euro). Liegt der Fahrzeugpreis laut Liste zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro, gibt es immerhin noch 5.000 Euro dazu.
Plug-in-Hybride will die Bundesregierung ebenfalls höher bezuschussen. Die Käufer von Teilzeit-Stromern bekämen dann 4.500 Euro Preisnachlass (bei einem Neupreis bis 40.000 Euro).
Ein konkretes Datum für die Umsetzung wurde noch nicht genannt. Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, das für die Förderung zuständig ist, soll die Förderrichtlinie nach Prüfung durch die EU-Kommission „so bald wie möglich in Kraft treten“.
Neue Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM und Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC
Seit dem 1. September 2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge nach der strengeren und realitätsnäheren Abgasnorm Euro 6d-TEMP zertifiziert sein, bei der zum Beispiel eine Schadstoffmessung im Straßenverkehr Pflicht wurde. Außerdem wurde der auf dem Prüfstand gefahrene Zyklus verschärft, er wurde länger und im Schnitt schneller. Der Zusatz „TEMP“ steht für „temporär“. Denn Euro 6d-TEMP ist nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Abgasnorm Euro 6d. Diese tritt ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Zur Abkürzung „TEMP“ gesellten sich bereits im September EVAP und ISC hinzu. Eine weitere, FCM genannt, wird für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2020 Pflicht. Ein kurzer Überblick:
- EVAP steht für „Evaporative Emission“. Hierbei geht es um Emissionen, die durch Verdunstung entstehen. Konkret wird getestet, wie viel Kohlenwasserstoff binnen 48 Stunden aus dem Kraftstoffsystem eines Fahrzeugs entweicht.
- ISC steht für „In-Service-Conformity-Tests“. Fahrzeuge, die bereits im Verkehr unterwegs sind, müssen nachweisen, dass sie weiterhin die Abgaswerte einhalten.
- FCM steht für „Fuel Consumption Monitoring“. Kraftstoff- und Energieverbrauch werden künftig über den gesamten Fahrbetrieb des Fahrzeugs gespeichert und auslesbar. Ziel sind realistischere Verbrauchsangaben.
EVAP und ISC sind bereits seit September für alle Neuzulassungen verpflichtend, FCM kommt ab 1. Januar 2020 hinzu. Die zusätzlichen Prüfungen haben für Autofahrer keine Auswirkungen. Die Vorgaben richten sich an die Fahrzeughersteller.
Erst 2021: Was alles im Klimapaket der Bundesregierung steckt
Mitte November wurde das „Klimaschutzprogramm 2030“ beschlossen. Deutschland soll umweltfreundlicher werden. Das möchte die Bundesregierung vor allem über Anreize für alternative Mobilitäts-Konzepte erreichen.
So wird der CO2-Ausstoß künftig besteuert. 2021 geht es los mit 10 Euro pro Tonne CO2. Bis 2025 werden 35 Euro pro Tonne fällig. Wie es ab 2026 weitergeht, steht noch nicht fest. Die Obergrenze von 60 Euro pro Tonne CO2 soll aber nicht überschritten werden.
Umgerechnet bedeutet das für Autofahrer: Ab 2021 werden Benzin und Diesel um etwa drei Cent teurer. Erreicht die sukzessive Erhöhung des CO2-Preises die festgelegte 35-Euro-Grenze für 2025, steigen die Preise für Benzin und Diesel um bis zu 15 Cent pro Liter.
Um Pendler nicht zu benachteiligen, will die Koalition im Gegenzug die Pendlerpauschale anheben. Dieses Ziel wurde vom Bundesrat allerdings vorerst einkassiert (Stand 29.11.2019).
Künftig soll außerdem die Kfz-Steuer an den CO2-Ausstoß gekoppelt werden. Ab dem 1. Januar 2021 sollen für Autos, die mehr als 95 g/km CO2 ausstoßen, höhere Steuern fällig werden.
Weitere Gesetzesänderungen im Überblick:
- Keine Grauzone mehr für Blitzer-Apps: Ab 2020 sind Programme, die auf Blitzer aufmerksam machen, grundsätzlich verboten.
- Mobilität für die Jugend: Das Mindestalter für den Rollerführerschein wird von 16 auf 15 Jahre gesenkt.
- Die Kurve gekratzt: Lkw über 3,5 Tonnen dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Verstöße werden mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Mehr Schutz für den Schutzstreifen: Bislang durften Autofahrer auf dem Schutzstreifen – einer auf der Fahrbahn befindliche Fahrspur für Radfahrer, abgetrennt durch eine gestrichelte Linie – ungestraft drei Minuten halten. Ab 2020 ist das nicht mehr erlaubt.
- Missverstanden: Das Bundesverkehrsministerium stellt klar, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird.