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Auch Radfahrer, die eine rote Ampel überfahren, müssen mit Konsequenzen rechnen.
Quelle: Florian Schuh (picture alliance / dpa Themendienst)
Auch Radfahrer, die eine rote Ampel überfahren, müssen mit Konsequenzen rechnen. Ihnen drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Monat Fahrverbot

Meist genügt schon eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es geschehen: Du bist über Rot gefahren. Rotlichtverstöße an Ampeln gehören zu den häufigsten Alltagsdelikten im Straßenverkehr. Wahrscheinlich ist jeder Autofahrer schon einmal über Rot gefahren – sei es absichtlich oder aus Versehen.

Rotlichtverstoß: Mit welchen Folgen ist zu rechnen?

Vor dem Gesetz ist das Überfahren einer roten Ampel allerdings keine Lappalie. Wer bei Rot fährt, muss mit hohen Bußgeldern, häufig auch mit Punkten beim Fahreignungsregister in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Der Grund dafür ist einleuchtend: Missachten Autofahrer eine rote Ampel, ist die Unfallgefahr extrem hoch. Von den anderen angrenzenden Straßen fließt der Verkehr und andere Verkehrsteilnehmer rechnen in der Regel nicht mit Rotlichtsündern.

Übrigens: Auch Radfahrer, die eine rote Ampel missachten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Viele Radfahrer ignorieren vor allem im Stadtverkehr rote Ampeln. Mangels Kennzeichen können sie von den Überwachungsanlagen nicht identifiziert werden. Gefährlich werden kann es für sie aber, wenn Polizei in der Nähe ist und eingreift. Wirst Du mit dem Fahrrad beim Überqueren einer roten Ampel ertappt, drohen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.

Rotlichtvergehen bedeuten ein hohes Unfallrisiko und eine große Gefahr für Dich und andere Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Christoph Hardt/Geisler-Fotopress (picture alliance)
Rotlichtvergehen bedeuten ein hohes Unfallrisiko und eine große Gefahr für Dich und andere Verkehrsteilnehmer

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

Die Polizei und die Bußgeldstelle unterscheiden zwei grundsätzliche Arten von Rotlichtverstößen. Der einfache Rotlichtverstoß greift, wenn die Ampel bis zu einer Sekunde rot war. Das qualifizierte Rotlicht gilt dann, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Die Konsequenzen sind beim qualifizierten Verstoß deutlich strenger. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sind je nach Tatumständen Geldstrafen, Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gemäß § 315c StGB möglich.

Gelbphase: Das musst Du beachten

Viele Autofahrer vergessen häufig, dass auch das Überfahren einer Ampel in der Gelbphase Sanktionen mit sich bringen kann. An der gelben Ampel solltest Du versuchen anzuhalten. Tust Du das nicht, droht ein Bußgeld von zehn Euro. Allerdings gibt es Situationen, in denen die Polizei bei Gelbphasen tolerant ist – zum Beispiel, wenn eine starke Bremsung notwendig und damit auch das Risiko eines Auffahrunfalls deutlich höher gewesen wäre. Die Länge der Gelbphasen an der Ampel richtet sich üblicherweise nach dem vorgegebenen Tempolimit an der Kreuzung. Je schneller auf der Straße gefahren werden darf, desto länger dauert die Gelbphase. In der Regel beträgt die Gelbphase zwischen drei und fünf Sekunden.

Überwachungskameras an Kreuzungen machen grundsätzlich zwei Aufnahmen mit einem gewissen Abstand. Die erste Aufnahme dokumentiert das Überfahren der Haltelinie an der Ampel; die zweite Aufnahme ist dazu da, das Weiterfahren im Kreuzungsbereich aufzuzeigen. Wer die Haltelinie überfährt, dann bremst und wieder zurückfährt, hat Chancen, dass kein Rotlichtverstoß, sondern nur ein Überfahren der Haltelinie geahndet wird. Für die Feststellung des Rotlichtverstoßes muss nicht zwangsläufig eine Überwachungskamera installiert sein. Unter bestimmten Umständen reicht auch die Beobachtung eines Polizeibeamten, wenn etwa die Rotphase schon länger andauert, also eindeutig im Bereich des qualifizierten Rotlichtverstoßes liegt.

So lange dauert die Gelbphase an Ampeln

Zulässige HöchstgeschwindigkeitDauer der Gelbphase
50 km/h3 Sekunden
60 km/h4 Sekunden
70 km/h5 Sekunden
über 70 km/hLichtzeichenanlage soll nicht eingerichtet werden
Auch das Überfahren einer Ampel in der Gelbphase kann Sanktionen mit sich bringen.
Quelle: CHROMORANGE / Karl-Heinz Spremberg (picture alliance/chromorange)
Auch das Überfahren einer Ampel in der Gelbphase kann Sanktionen mit sich bringen. An der gelben Ampel solltest Du versuchen anzuhalten

Ampeln mit grünem Pfeil: Was musst Du beachten?

Ein weiterer Sonderfall sind Ampeln mit einem grünen Blechpfeil für Rechtsabbieger. Wenn Du hier die Gelegenheit nutzt, um bei roter Ampel rechts abbiegen zu dürfen, solltest Du Folgendes wissen: Es ist vorgeschrieben, an der Kreuzung zu stoppen, die Verkehrslage zu überprüfen und dann erst weiterzufahren. Wer am grünen Pfeil nicht stoppt, riskiert ein Bußgeld.

Auch Fußgänger können Rotlichtverstöße begehen. Für das Überqueren einer roten Fußgängerampel gibt es ein Bußgeld von fünf Euro, folgt danach ein Unfall, beträgt das Bußgeld zehn Euro. 

Wie der Gesetzgeber Rotlichtverstöße unterscheidet und ahndet, zeigt diese Tabelle.

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung90 Euro1-
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung200 Euro21 Monat
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung240 Euro21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß ohne Gefährdung320 Euro21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachschaden360 Euro21 Monat
An einer roten Ampel mit grünem Blechpfeil abbiegen, ohne vorher zu halten70 Euro1-
... mit Gefährdung100 Euro1-
... mit Verursachung eines Unfalls 120 Euro1-

Sonderfälle an der roten Ampel

Fährt ein Autofahrer über Rot und es kommt zu einem Unfall, kann es für den Verursacher ziemlich teuer werden. Bei grober Fahrlässigkeit oder – noch schlimmer – bei Vorsatz ist damit zu rechnen, dass die Versicherungen, zum Beispiel die Kaskoversicherung, den Schaden nicht oder nur teilweise übernimmt. Dann bist Du schnell mit einigen Tausend Euro dabei.

Die Schadensregulierung der Haftpflichtversicherung bleibt davon unberührt. Auch Fahranfänger müssen mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen. Bei Rotlichtverstößen, die zu der Kategorie der A-Verstöße gehören, drohen zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie die Pflichtteilnahme an einem verkehrspsychologischen Seminar (MPU).

Eine spezielle Situation entsteht, wenn Du in Deinem Auto an der roten Ampel stehst und Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn ankommen. Dann haben die Einsatzfahrzeuge Priorität und Du darfst mit Deinem Auto über Rot fahren. Allerdings muss es sehr vorsichtig und mit Blick auf den Querverkehr geschehen.

Eine oft wenig beachtete Besonderheit sind Haltelinien vor dem Ampel- und Kreuzungsbereich, wenn zum Beispiel eine Seitenstraße direkt bei der Ampel einmündet. Wenn es das Hinweisschild „Bei Rot hier halten“ ohne durchgezogene Linie gibt, gilt es als Empfehlung. Ist allerdings eine durchgezogene Linie dazu auf der Fahrbahn, ist der Autofahrer verpflichtet, an der Haltelinie zu stoppen, wenn die Ampel auf Rot geschaltet ist. „Ist eine Haltelinie vor der Einmündung angeordnet, liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn zunächst an der Linie angehalten wird, sodann bei Rot die Haltelinie zum Abbiegen oder Vorfahren überfahren wird“, schreibt der ADAC.

Wann sich ein Einspruch lohnen kann

Wer einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß zugeschickt bekommt, denkt in der Regel auch über die Möglichkeiten nach, einen Einspruch zu erheben. So wollen viele Autofahrer Punkte und Fahrverbote nach einem Rotlichtverstoß vermeiden.

Allerdings bestehen Chancen hier nur, wenn nachweislich Mängel oder ungewöhnliche Umstände verantwortlich sind. Eine Möglichkeit ist, wenn die Qualität der Aufnahmen der Kamera schlecht und die erkennbare Situation nicht eindeutig ist. Ein weiterer Grund kann auch sein, wenn die Ampelanlage schlecht vom Autofahrer einsehbar war. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Äste eines Baums vor der roten Ampel hingen. Es kann auch vorkommen, dass die Ampelanlage Fehlschaltungen hat und die Gelbphasen vielleicht zu kurz sind.

Wenn die Fahrbahn wegen Schlechtwetter, etwa durch Schnee im Winter, besonders rutschig ist, gilt das nicht unbedingt als Entschuldigung. Denn es ist die Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers, sich auf die widrigen Verhältnisse einzustellen. Das regelt auch ganz klar § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). „Absatz 1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Absatz 2: Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Willst Du einen Einspruch einlegen, hast Du dafür zwei Wochen Zeit. Danach wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Das kostet der Rotlichtverstoß im Ausland

Eine Ampel bei Rot zu überfahren, kann auch während der Urlaubsreise geschehen. Vor allem, wenn Du unterwegs ohne Ortskenntnis auf der Suche nach einem Ziel bist, werden rote Ampeln leicht übersehen.

Doch gerade in den klassischen Urlaubsländern ist dieses Vergehen oft deutlich teurer als in Deutschland. In Belgien kostet ein Rotlichtverstoß ab 175 Euro, in Dänemark 270 Euro, in Frankreich ab 135 Euro und in Griechenland 700 Euro. In Italien verlangt man ab 175 Euro, in Kroatien ab 270 Euro, in Norwegen 700 Euro und in der Schweiz 220 Euro. Etwas günstiger ist es in Österreich mit Strafen ab 70 Euro.

Hier ist es gut zu wissen, dass Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland fast immer vollstreckt werden können, seit es das Abkommen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung gibt. Lediglich Griechenland hat das Abkommen nicht unterschrieben. Und selbst wenn nicht vollstreckt wird, droht spätestens bei der nächsten Einreise Ärger, wenn man etwa in eine Polizeikontrolle gerät. Auch die Verjährungsfristen sind in den meisten EU-Ländern deutlich länger als in Deutschland.

Über Rot fahren im Ausland: Die Kosten für einen Rotlichtverstoß im Überblick

  • Belgien: ab 175 Euro
  • Dänemark: ab 270 Euro
  • Frankreich: ab 135 Euro
  • Griechenland: 700 Euro
  • Italien: ab 175 Euro
  • Kroatien: ab 270 Euro
  • Norwegen: 700 Euro
  • Schweiz: 220 Euro
  • Österreich: ab 70 Euro

Probezeit: Konsequenzen, wenn Du über Rot fährst 

Wenn Du in der Probezeit über Rot fährst, wird das streng bestraft. Das Ziel: Fahranfänger sollen lernen, vorsichtiger zu fahren und so die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Es droht ein hohes Bußgeld; außerdem kann es sein, dass Du am Aufbauseminar teilnehmen musst. Begehst Du weitere A-Verstöße in der Probezeit, kann Dir sogar der Führerschein entzogen werden.

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