Geschwindigkeitsüberschreitung: Damit musst Du 2022 laut neuem Bußgeldkatalog rechnen
Der Bundesrates hat über den neuen Bußgeldkatalog entschieden. Die neue Verordnung trat am 9. November in Kraft.
- Neuregelungen zu Tempoverstößen in der StVO-Novelle
- Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs
- Regelungen zur Förderung von Carsharing und elektrisch betriebenen Fahrzeugen
- Gültigkeit der neuen Regelungen: Was gilt ab wann?
- Sonderfall: Tempovergehen in der Führerschein-Probezeit
- Einspruchmöglichkeiten bei Bußgeldbescheid
- Exkurs: Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland
Die Reform des Bußgeldkatalogs wurde lange Zeit diskutiert, bevor sich Bund und Länder am 16. April 2021 auf eine Korrektur der StVO-Novelle mit neuem Bußgeldkatalog geeinigt hatten. Am 8. Oktober hat der Bundesrat die neuen Regelungen bestätigt, am 9. November ist der neue Katalog in Kraft getreten. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind demnach deutlich höhere Bußgelder fällig.
Neuregelungen zu Tempoverstößen in der StVO-Novelle
Zu den größten Kritikpunkten des neuen Bußgeldkatalogs zählen die fast doppelt so hohen Geldstrafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Diese sollen Verkehrssündern als Abschreckung und somit der Verkehrssicherheit dienen. Denn nach wie vor ist eine zu hohe Geschwindigkeit laut Statistik Ursache Nummer eins für schwerwiegende Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten und Getöteten.
Wie hoch die Bußgelder 2022 für zu schnelles Fahren ausfallen, hängt jeweils von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, vom Ort (innerorts oder außerorts) und von der Fahrzeugart (u. a. Pkw, Lkw, Motorrad, Wohnmobil) ab. Blaue Mautsäulen überwachen beispielsweise gezielt die Lkw-Mautpflicht. Außerdem sind wie bisher Sanktionen wie Punkte in Flensburg und der Führerscheinentzug vorgesehen.
Überschreitung in km/h | StVO alt (innerorts) | StVO neu (innerorts) | StVO alt (außerorts) | StVO neu (außerorts) |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 15 € | 30 € | 10 € | 20 € |
11 bis 15 | 25 € | 50 € | 20 € | 40 € |
16 bis 20 | 35 € | 70 € | 30 € | 60 € |
21 bis 25 | 80 €, 1 Punkt | 115 €, 1 Punkt | 70 €, 1 Punkt | 100€, 1 Punkt |
26 bis 30 | 100 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wdh. | 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wdh. | 80 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wdh. | 150 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wdh. |
31 bis 40 | 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 120 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wdh. | 200 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wdh. |
41 bis 50 | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
51 bis 60 | 280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
61 bis 70 | 480 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 440 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
Über 70 | 680 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Im Unterschied zum alten Bußgeldkatalog sieht der neue auch Bußgelder für spezifische Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Wer trotz schlechter Sicht zu schnell unterwegs ist oder in verkehrsberuhigten Bereichen ein zu hohes Tempo fährt, kann künftig ebenfalls mit einem Bußgeld bestraft werden. Weitere Neuerungen der StVO-Novelle dienen vor allem dem Schutz und der Förderung bestimmter Verkehrsteilnehmer:
Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs
- Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
- Fahrradzonen
- Grünpfeil für Radfahrer
- Mindestüberholabstand: innerorts 1,5 m, außerorts 2,0 m
- Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen
- Neue Verkehrszeichen wie "Radschnellwege"
Regelungen zur Förderung von Carsharing und elektrisch betriebenen Fahrzeugen
- Tatbestand bei unberechtigtem Parken
- Bessere Kennzeichnung von Parkflächen
- Erleichtertes Parken oder Befreiung von Parkgebühren
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Gültigkeit der neuen Regelungen: Was gilt ab wann?
Solange die formale Verabschiedung der StVO-Novelle durch den Bundesrat aussteht, sind weiterhin die bisherigen Sanktionen des alten Bußgeldkatalogs gültig. Entsprechend werden die neuen, höheren Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen aktuell auch noch nicht umgesetzt.
Sonderfall: Tempovergehen in der Führerschein-Probezeit
Wer in der Führerschein-Probezeit geblitzt wird, muss grundsätzlich mit härteren Strafen rechnen. Bei 20 km/h zu schnell ist allerdings nach wie vor nur ein Bußgeld fällig. Ab 21 km/h drohen jedoch Aufbauseminar, eine Probezeitverlängerung sowie weitere reguläre Sanktionen laut Bußgeldkatalog. Je nach Tempovergehen kommen dann noch Punkte in Flensburg oder auch Fahrverbote hinzu.
Einspruchmöglichkeiten bei Bußgeldbescheid
Wer einen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren erhält, kann rechtlich dagegen vorgehen und Einspruch erheben. Liegen gute Gründe vor, kann sich dies durchaus lohnen. Chance auf Erfolg besteht beispielsweise dann, wenn der Bescheid ein falsches Bußgeld nennt oder er erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten zugestellt wurde. Danach gilt er bereits als verjährt. Wird ein Anhörungsbogen versandt, setzt die Verjährung jedoch aus. Um die Frist für Deinen Einspruch zu wahren, muss er spätestens zwei Wochen nach Zustellung schriftlich erfolgen. Wird er abgelehnt und es kommt zum Gerichtsverfahren, werden Gerichts- und Anwaltskosten fällig. Diese können je nach Sachlage und Anbieter von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Exkurs: Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland
Ob die neuen Bußgelder bei Geschwindigkeitsdelikten verhältnismäßig sind oder nicht, ist umstritten. Im europäischen Vergleich liegen sie lediglich auf einem niedrigen Niveau. Wer beispielsweise mit 20 km/h zu schnell in Frankreich geblitzt wird, muss bereits mit einem Bußgeld ab 135 Euro rechnen. In Italien sind für denselben Verstoß mindestens 175 Euro fällig und in Dänemark kann die Geschwindigkeitsüberschreitung im schlimmsten Fall sogar 270 Euro kosten. Gut zu wissen: Bußgelder aus EU-Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro übrigens auch in Deutschland verhängt werden, während Einträge in Punktekarteien oder Fahrverbote laut EU-Recht nur im jeweiligen Land umsetzbar sind.
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