Blitzer-Apps und Warngeräte – was erlaubt ist und was nicht
Blitzer-Apps und Störsender können Autofahrer davor warnen, geblitzt zu werden. Die Regeln zur Nutzung sind kompliziert. Dieser Text klärt die Details.
- Blitzerwarner in Kürze:
- Blitzerschutz durch Störgeräte
- Blitzer-Apps: Community warnt sich gegenseitig
- Blitzer-Apps: Dann ist die Benutzung erlaubt | Blitzer-App nur vor der Fahrt benutzen
- Blitzer-App: Bußgeld, Strafe | Bis zu 100 Euro Bußgeld für aktive Blitzer-App
- Blitzer-App: Das gilt für Beifahrer | Darauf müssen Beifahrer achten
- Blitzer-Warner im Ausland
Jedes Jahr verschicken die deutschen Behörden dem ADAC zufolge rund drei Millionen Bußgeld-Bescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen – 75 % davon an Männer (2,3 Millionen).
Mancher Raser versucht, sich mit speziellen Geräten oder Warn-Apps vor Blitzern warnen zu lassen. Die Systeme sollen den Raser rechtzeitig auf eine Geschwindigkeitskontrolle aufmerksam machen oder die Geschwindigkeitsmessung sabotieren. Welche Apps und Geräte als Blitzerwarner unter welchen Bedingungen erlaubt sein können, erklären wir Dir hier. Grundsätzlich sollten sich alle Verkehrsteilnehmer immer an die Geschwindigkeitsregeln halten.
Blitzerwarner in Kürze:
- Große Auswahl an Blitzer-Apps und -Geräten
- Rund 4.500 stationäre Blitzer und blaue Mautsäulen in Deutschland, etwa 3 Millionen Bußgeld-Bescheide jährlich
- Der Kauf ist legal, die Benutzung während der Fahrt untersagt.
- Grauzone in der Rechtsprechung: Beifahrer dürfen den Fahrer warnen.
- Abweichende Regelungen im Ausland
Klar: Wer sich immer an die Regeln hält, muss nichts befürchten. Für notorische Raser finden sich im Internet eine Reihe von Hilfsmitteln, die vor Blitzern warnen. Ihr Kauf ist legal, die Benutzung während der Fahrt nur unter bestimmten Bedingungen.
Blitzerschutz durch Störgeräte
Die sogenannten Blitzer-Störgeräte (Jammer) können eine gültige Messung verhindern, indem sie die Signale der Radar-Messung behindern. Warngeräte auf Detektor- und auf GPS-Grundlage reagieren auf Wellen von Radar- oder Lidar-Messgeräten. Die meisten Geräte warnen vor fest installierten Blitzern. Dafür nutzen sie eine Datenbank von Blitzerstandorten und GPS. Rund 4.500 stationäre Blitzeranlagen überwachen in Deutschland den fließenden Verkehr. Kombigeräte verbinden Wellendetektor und Positionserkennung.
Autofahrer dürfen diese Geräte besitzen. Während der Fahrt ist ihnen die Benutzung jedoch untersagt. Laut Paragraf 23 Absatz 1c Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeugführer kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Blitzer-Apps: Community warnt sich gegenseitig
Anders kann es bei Blitzer-Apps fürs Smartphone oder fürs eingebaute Auto-Navigationssystem aussehen. Auch sie ermitteln über GPS den jeweiligen Standort und gleichen die zu fahrende Strecke auf mögliche Verkehrskontrollen mit einer Koordinaten-Datenbank ab. Die müssen jedoch verzeichnet sein. Das gilt für die meisten stationären Anlagen, aber nicht für mobile Geschwindigkeitskontrollen etwa mit Radarpistolen.
Bei beliebten Blitzer-Apps wie Blitzer.de füttert eine große Community (mehr als eine Million Nutzer) die Datenbank mit ständig neuen Informationen. Per Fingertip können Nutzer neue Blitzer melden, dazu auch Unfälle oder Staus. Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze herunterzuladen und auf dem Smartphone zu installieren, ist legal. Kompliziert wird es bei den Regeln zur Benutzung.
Blitzer-Apps: Dann ist die Benutzung erlaubt | Blitzer-App nur vor der Fahrt benutzen
Vor der Fahrt dürfen Autofahrer diese Blitzer-Apps benutzen. Zum Beispiel, um sich über Verkehrskontrollen entlang der Strecke zu informieren. Während der Fahrt dürfen sie die App nicht nutzen. Konkret: Die Blitzer-App darf auf dem Smartphone gespeichert, jedoch nicht betriebsbereit sein. Betriebsbereit bedeutet, dass das Programm aktiv, also geöffnet ist.
Doch wer soll das kontrollieren? Im fließenden Verkehr wird es für die Polizei schwierig, die Blitzer-App als solche zu identifizieren. Funktioniert die App, wird der Fahrer nicht geblitzt. Anders sieht es aus, wenn der Fahrzeugführer in eine Polizeikontrolle gerät und die Beamten die noch aktive App entdecken. Dann droht ein hohes Bußgeld.
Blitzer-App: Bußgeld, Strafe | Bis zu 100 Euro Bußgeld für aktive Blitzer-App
Das OLG Celle hat 2015 entschieden, „dass der Verbotstatbestand des (früheren) § 23 Absatz 1b Satz 1 StVO erfüllt ist, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.“ Strafe: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Hält der Fahrer das Handy noch in der Hand oder hat die Polizei den Fahrer mit Handy am Ohr gesehen, drohen 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Wichtig: Die Beamten dürfen bei einem Anfangsverdacht das Smartphone des Fahrers überprüfen und die App löschen. Rückt der Fahrer sein Telefon oder den Sperrcode nicht heraus, kann die Polizei unter Umständen das Handy beschlagnahmen.
Dennoch gibt es eine Grauzone. Der Paragraf 23 Abs. 1c StVO, die Grundlage für das Nutzungsverbot während der Fahrt, richtet sich nur an den Fahrzeugführer. Beifahrer werden nicht explizit erwähnt. Sie dürfen also ihr Smartphone samt aktivierter Blitzer-App während der Fahrt in der Hand halten und den Fahrer vor Blitzern auf der Strecke warnen.
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Blitzer-App: Das gilt für Beifahrer | Darauf müssen Beifahrer achten
Und jetzt wird es beamtendeutschhaft. Geht die Warnung von Beifahrern aus, ist sie legal. Untersagt ist, dass der Fahrer seine Beifahrer auffordert, ihn während der Fahrt vor Radarkontrollen zu warnen. Das wäre ein unmittelbares Benutzen der App und nach § 23 Abs. 1c StVO verboten. Die selbstständige Handlung seiner Beifahrer kann der Fahrer jedoch nicht beeinflussen. Entsprechend kann er für sie nicht haftbar gemacht werden.
Blitzer-Warner im Ausland
In den meisten europäischen Ländern ist die Benutzung von Blitzer-Warnern grundsätzlich verboten. Dazu zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, die Türkei und Ungarn. Das Verbot gilt für installierte Geräte oder Apps.
Länder wie Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, die Niederlande, Polen, Schweden und die Schweiz verbieten bereits das Mitführen eines solchen Blitzerwarner-Geräts. Hier drohen hohe Geldstrafen. Nur in Rumänien dürfen (bislang, Stand Januar 2021) die Geräte mitgeführt und benutzt werden. Eine Anpassung der Regeln an den europäischen Standard wird diskutiert.
Nur Österreich ist in dieser Hinsicht ein Sonderfall: Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als „Ankündigungsfunktion“ sind in Österreich erlaubt. Verboten sind Geräte, die eine Verkehrsüberwachung stören oder beeinflussen. Wird ein Autofahrer mit solch einem Gerät erwischt, muss er bis zu 5.000 Euro Strafe zahlen. Belgien greift noch härter durch. Wer dort mit einem Blitzer-Warngerät ertappt wird, zahlt eine Geldstrafe. Schlimmstenfalls drohen bis zu drei Monate Haft.