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Jemand zeigt die vorläufige Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren.
Quelle: Martin Moxter (imageBROKER/ picture alliance)
Wer sich für das Begleitete Fahren entscheidet, darf schon mit 17 Jahren hinter dem Steuer sitzen

Für viele Jugendliche ist das Fahren mit Begleitperson – auch BF17 genannt – attraktiv:  Denn so dürfen sie bereits mit 17 Jahren selbst ans Steuer eines Fahrzeugs. In der Fahrschule anmelden können sie sich sogar schon mit 16,5 Jahren. Wie der Name schon sagt, dürfen sich die jungen Fahrer bis zur Volljährigkeit allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen hinters Lenkrad setzen. Diese Begleitperson ist namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen. Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Pkw-Führerschein Klasse B ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren besitzen und sie darf maximal einen Punkt in Flensburg haben.

In vielen Fällen sind die Eltern als Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung eingetragen. Was die Probezeit betrifft, entspricht BF17 vollständig dem Führerschein ab 18 Jahren: Bei beiden Varianten gilt eine zweijährige Probezeit, die mit der bestandenen Führerscheinprüfung beginnt. Während der Probezeit gelten einige Bestimmungen wie ein striktes Alkoholverbot. 

Warum gibt es Begleitetes Fahren? 

Mit dem Führerschein ab 17 Jahren möchte man Jugendlichen nicht bloß einen Gefallen tun. In erster Linie geht es darum, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken. Der Hintergedanke: Wenn junge Menschen unter Aufsicht einer Begleitperson fahren, sammeln sie bereits vor der Volljährigkeit wichtige Erfahrungen auf der Straße. Sie gewinnen Routine, entwickeln ein Gefahrenbewusstsein und können im Fall der Fälle beim Begleiter um Rat fragen. Das hilft ihnen im besten Fall später, wenn sie alleine fahren dürfen. 

Jemand sitzt bei offener Autotür auf dem Fahrersitz und zeigt den Autoschlüssel.
Quelle: Christin Klose (dpa Themendienst / picture alliance)
Bevor Du Dein erstes eigenes Auto kaufst, solltest Du Dich über die Einstufung bei Kfz-Versicherungen informieren

BF17 rechtzeitig der Versicherung melden

Die minderjährigen Fahrer besitzen meistens keinen eigenen Pkw. Häufig nutzen sie das Fahrzeug ihrer Eltern oder anderer Familienangehöriger. Das ist auch gar kein Problem – solange die Versicherungspolice des Autos entsprechend angepasst wird. Das ist sehr wichtig, denn bei vielen Versicherungen gibt es ein Mindestalter zum Führen des Autos. Wenn der junge Autofahrer einen Unfall verursacht und bei der Versicherung nicht angemeldet ist, können Probleme entstehen. Deshalb ist es unumgänglich, dass die Police um den Namen des Fahranfängers erweitert wird. Viele Versicherungen nehmen dafür keinen Aufpreis. 

Begleitetes Fahren: Vorteile beim Kfz-Versicherer

In vielen Fällen kannst Du dank BF17 Geld sparen: Einige Versicherungen bieten günstigere Beiträge und Sondertarife an, wenn sich junge Autofahrer nach dem 18. Geburtstag mit ihrem eigenen Fahrzeug versichern. Möglich sind bis zu 16 Prozent Rabatt auf die erste Kfz-Versicherung. Auch die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen ist von Vorteil.

Wer bereits mit 17 Jahren unter Aufsicht einer Begleitperson gefahren ist, wird in der Regel in eine bessere Klasse eingestuft als Anfänger, die erst ab 18 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. So lässt sich bares Geld sparen, denn eigentlich landen alle Fahrer ohne Praxis in der teuersten Schadenfreiheitsklasse SF 0. Gründe dafür sind die Unsicherheit am Steuer und die erhöhte Risikobereitschaft junger Erwachsener. Bei jungen Menschen, die am Begleiteten Fahren teilgenommen haben, sieht das anders aus: Sie sind seltener in Unfälle verwickelt und stellen damit ein geringeres Risiko für eine Kfz-Versicherung dar. Das wird mit günstigeren Preisen belohnt. 

Es ist also sinnvoll, dass sich Fahranfänger erst mit 18 Jahren ihr erstes eigenes Auto kaufen. Rechtlich gesehen geht das zwar schon früher, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, allerdings ist das aus Versicherungsgründen nicht sinnvoll. Denn dann wirkt sich das Begleitete Fahren nicht positiv auf den Tarif aus. 

Jemand wirft beim Rückwärtsfahren einen ängstlichen Blick über die Schulter
Quelle: Christin Klose (dpa Themendienst / picture alliance)
Fahranfänger verursachen statistisch gesehen mehr Unfälle als Autofahrer mit langjähriger Praxis

Weitere Tipps fürs Sparen bei der Kfz-Versicherung

Du hast das Begleitete Fahren nicht genutzt und suchst dennoch nach Möglichkeiten, bei der Kfz-Versicherung etwas zu sparen? Dann können Dir diese Tipps helfen:

  1. Zweitwagen-Versicherung: Fahranfänger können jemanden aus ihrer Familie bitten, ihr Auto als Zweitwagen anzumelden. Voraussetzung ist, dass die Person – in vielen Fällen die Eltern – schon ein Auto versichert hat. Vorteil ist, dass der Fahranfänger nicht in der teuren Schadenfreiheitsklasse SF 0 landet. Wer einen Zweitwagen neu versichert, wird in die Klasse ½ eingestuft und spart bis zu 50 Prozent im Vergleich zur SF 0. Nachteilig ist, dass der Fahranfänger nicht selbst bei den Schadenfreiheitsklassen vorankommt, weil die unfallfreien Jahre nicht gezählt werden. 
  2. Schadenfreiheitsrabatte übernehmen: Fahranfänger können unter Umständen auch die Schadenfreiheitsrabatte von Familienmitgliedern übernehmen, die beispielsweise zukünftig kein Auto mehr fahren wollen. 
  3. Fahrzeug mit niedriger Typklasse kaufen: Autoversicherungen ordnen jedes Automodell einer bestimmten Typklasse zu. Die Einstufung hängt von vielen Faktoren ab – zum Beispiel davon, in wie viele Unfälle ein Modell in einem Jahr verwickelt ist. Typische Fahranfänger-Autos haben meist ein höheres Schadensrisiko und gehören dadurch zu einer höheren Typklasse. Also besser ein Auto wählen, das zu einer kostengünstigeren Typklasse gehört. 
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