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Nahaufnahme eines Fahrzeugbriefs mit den Angaben des Fahrzeughalters und des Kennzeichens
Quelle: Peter Besser
Die Erstzulassung im Fahrzeugschein ist das Datum, ab dem ein Fahrzeug das erste mal für den Straßenverkehr zugelassen war. Modell- und Baujahr können theoretisch abweichen

Wofür benötige ich das Baujahr des Fahrzeugs?

Das Baujahr beeinflusst den Preis beim Autokauf und -verkauf. Laut Bundesgerichtshof dürfen bei einem neuen Pkw beispielsweise höchstens 12 Monate zwischen Baujahr und Erstzulassung liegen – sonst gilt das Auto nicht mehr als Neuwagen. Dieser wertmindernde Faktor beeinflusst wie das Baujahr den Kaufpreis. Deshalb solltest Du die Angaben zum Baujahr im Fahrzeug und in den Dokumenten gründlich prüfen, bevor Du einen Kaufvertrag unterschreibst. 

Da es aussagekräftiger als Modelljahr und Erstzulassung ist, spielt das Baujahr auch beim Gebrauchtwagenkauf eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, das tatsächliche Alter eines Fahrzeugs zu ermitteln. Bei einem Gebrauchtwagenkauf darf der Abstand zwischen Baujahr und Erstzulassung größer als ein Jahr sein. Denn der Verschleiß, der ebenfalls den Kaufpreis bestimmt, beginnt erst, wenn das Fahrzeug als solches genutzt wird. 

Zusätzlich kannst Du mit Hilfe des Baujahrs auch vom Verkäufer verschwiegene Unfälle aufdecken. Steht auf einigen Fahrzeugteilen zum Beispiel ein jüngeres Produktionsdatum, als das Auto an sich hat, wurden diese Teile vermutlich nachträglich eingebaut. Das kann darauf hindeuten, dass das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war – und demzufolge nicht als „unfallfrei“ deklariert werden darf. Neben dem Baujahr ist aber auch die Laufleistung entscheidend, um eventuelle Mängel aufzudecken. Denn es ist wichtiger, wie viele Kilometer ein Auto auf dem Tacho hat als nur das Fahrzeugalter selbst. 

Der Grund: Bei einem niedrigen Kilometerstand sind die Abnutzungserscheinungen nur gering. Zwar können Mängel auch entstehen, wenn ein Pkw eine monatelange Standzeit beim Händler hat, doch die fallen meist weniger tragisch aus als neue Reifen. Das erklärt, warum das Baujahr beim Autokauf und -verkauf wichtig ist. Was jedoch der Unterschied zwischen Baujahr und Erstzulassung ist, erfährst Du im Folgenden.

Was ist der Unterschied zwischen Baujahr und Erstzulassung?

Die Begriffe Baujahr und Erstzulassung werden häufig synonym verwendet, wenn es um das Alter eines Autos geht. Auch das Modelljahr wird in diesem Zusammenhang oft genannt. Die drei Begriffe stehen aber für unterschiedliche Dinge.

Die Unterschiede zwischen Baujahr, Erstzulassung und Modelljahr:

  • Das Baujahr ist das Jahr, in dem ein Auto produziert wurde. Ganz gleich, ob ein Auto im Januar oder Dezember 2021 produziert wurde – das Baujahr wird mit 2021 angegeben, da es sich auf das Kalenderjahr bezieht. Es weicht manchmal vom Jahr der Erstzulassung ab – und zwar, wenn ein Auto erst Monate oder Jahre nachdem es produziert wurde, verkauft wird.
  • Die Erstzulassung ist das Datum, ab dem ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird. Es wird im Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben.
  • Das Modelljahr bezeichnet das individuelle Modelljahr des Herstellers. Je nach Hersteller beginnt das Modelljahr im Mai oder August des Vorjahres. Baut der Hersteller im April 2021 ein Auto, lautet das Modelljahr 2021. Baut er im Juni 2021 ein Fahrzeug, ist das Modelljahr 2022. Bei VW beginnt das Produktionsjahr zum Beispiel im Mai.

Steht das Baujahr im Fahrzeugschein?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Der Fahrzeugschein weist das Modelljahr aus, aber nicht zwangsweise das Baujahr. Oft decken sich die Angaben – aber nicht immer. Der Fahrzeugschein kann nur Hinweise auf das Baujahr liefern, doch eindeutige Angaben findet man weder in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem ehemaligen Fahrzeugschein, noch in der Zulassungsbescheinigung Teil II, dem ehemaligen Fahrzeugbrief. Hinweise auf das Baujahr liefert allerdings die Fahrzeugidentifikationsnummer, kurz: FIN. Diese findet sich an verschiedenen Stellen, zum Beispiel in den Fahrzeugpapieren, auf der Windschutzscheibe, im Motorraum oder auch an der Sitzkonsole.

Jemand hält einen Fahrzeugschein in der Hand. Im Hintergrund befindet sich das Handschuhfach eines Autos
Jemand hält einen Fahrzeugschein in der Hand. Im Hintergrund befindet sich das Handschuhfach eines Autos
Das steht im Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein ist voller Codes und Kürzel – hier werden sie erklärt.

Die FIN ist ein Zahlencode, der sich aus mehreren Punkten und einer Zahl zusammensetzt. Aus der Fahrzeugidentifikationsnummer lässt sich an der zehnten Stelle das Modelljahr ableiten. Dieses liefert einen Hinweis auf das Baujahr und grenzt damit den Bauzeitraum ein. In vielen Fällen deckt sich das Baujahr mit dem Modelljahr, die Daten können sich aber auch um ein Jahr unterschieden. Der Grund: Der Hersteller hat das Auto möglicherweise schon im Vorjahr produziert.

Möchte man anhand der Windschutzscheibe das Baujahr ermitteln, ist es wichtig, dass es sich um die Original-Windschutzscheibe des Autos handelt. Denn: Wurde diese zum Beispiel nach einem Unfall durch eine neue Scheibe mit jüngerem Produktionsdatum ersetzt, ist das Bau- beziehungsweise Modelljahr nicht mehr korrekt. Bei einer Original-Windschutzscheibe kann man mit Hilfe des Stempels das Baujahr ablesen. Wurde die Scheibe ersetzt, findet man die FIN möglicherweise auch im Motor-, Innen- oder Kofferraum.

Das Bild zeigt einen Stempel auf einer Windschutzscheibe, das das Produktionsjahr der Scheibe angibt
Quelle: Peter Besser
Stempel für das Produktionsjahr auf einer Windschutzscheibe

Online gibt es viele Falschinformationen, die es erschweren, das Baujahr eines Autos herauszufinden. Zum Beispiel finden sich Aussagen wie „Das Baujahr steht im Fahrzeugschein unter Ziffer 32 beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 6.“ Tatsächlich findet man an dieser Stelle aber das Datum der EG-Typgenehmigung. Das ist das Datum, ab dem der Hersteller mit der Serienproduktion des Fahrzeugtyps beginnen durfte. Dieses entspricht nicht zwangsläufig dem Baujahr. Auch die Aussage „Das Baujahr steht unter B in der Zulassungsbescheinigung Teil I“ ist falsch. Unter dem Buchstaben B wird das Datum der Erstzulassung aufgeführt. Dieses kann, wie oben beschrieben, vom Baujahr abweichen. 

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