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Nahaufnahme der Seitentür eines schwarzen Pkw, an der ein langer Kratzer zu sehen ist
Quelle: Peter Besser
Kratzer, Schrammen oder Beulen im Lack gelten als Bagatellschäden, die den Wert eines Autos nicht mindern

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Blechschaden nach einem Verkehrsunfall, bei dem keine Personen verletzt wurden, bezeichnet man als Bagatellschaden. In der Regel handelt es sich um einen Schaden mit geringem Sachwert. Dazu zählen beispielsweise Kratzer, Schrammen am Stoßfänger oder Dellen im Autoblech.

Wie unterscheiden sich Bagatellschäden von gravierenden Sachschäden? Bei Bagatellschäden ist nur der Lack beschädigt. So ein Schaden mindert in der Regel den Wert des Fahrzeugs nicht. Das bedeutet: Gebrauchtwagen mit Bagatellschäden gelten weiterhin als unfallfrei. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Verkäufer Bagatellschäden daher beim Autoverkauf nicht angegeben.

Crash mit Bagatellschaden: Was tun?

Man ist beim Ausparken für einen kurzen Augenblick unaufmerksam und schon ist es passiert: Man hat ein anderes Auto gestreift. In so einem Fall verhält man sich wie bei jedem Verkehrsunfall.

  • Anhalten: Wenn Du beispielsweise ein parkendes Auto rammst, ist der Unfallgegner oft nicht anwesend. Halte trotzdem an, denn auch bei einem Bagatellschaden ist Fahrerflucht strafbar. Man darf sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen.
  • Unfallstelle sichern: Sichere die Unfallstelle und räume bei geringfügigem Schaden die Straße frei. Das ist wichtig, da ein Bußgeld droht, wenn man den Verkehr behindert. Wurden Personen verletzt, leiste Erste Hilfe und rufe bei Bedarf einen Rettungswagen.
  • Schaden begutachten: Begutachte den Schaden und stelle fest, wo am Fahrzeug Schäden sichtbar und welcher Art sie sind. Fotografiere die Beschädigungen direkt vor Ort, um Dich rechtlich abzusichern.

Ist der Unfallgegner anwesend, klärt man gemeinsam die Schuldfrage. Bei einem Bagatellschaden muss die Polizei nicht notwendigerweise hinzugezogen werden. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig, ist es allerdings sinnvoll, die Polizei zu rufen. Nachdem man sich mit dem Unfallgegner geeinigt hat, meldet man den Schaden unverzüglich der Versicherung.

Kurzgutachten einholen

Für Laien ist oft nicht erkennbar, ob es sich um einen Bagatellschaden oder einen gravierenden Sachschaden handelt. Daher ist es ratsam, dass Du Dir ein Kurzgutachten einholst. Bei einem Kurzgutachten dokumentiert ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger die Beweise und klärt die Schadenshöhe. Zudem kann der Gutachter mögliche Risiken wie beschädigte Teile im Inneren der Karosserie ausschließen. Mit einem Kurzgutachten sicherst Du Dich ab. So kannst Du Deine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Aber auch für einen späteren Verkauf ist so eine Begutachtung wichtig. Denn handelt es sich um einen Bagatellschaden, verliert Dein Auto nicht an Wert.

Ein Mann mit dunkler Hose und orangefarbenem T-Shirt hockt vor dem rechten Hinterrad eines weißen Jeeps und berührt die Felge
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Wie hoch ist die Bagatellschadengrenze?

Wie hoch die Reparaturkosten für einen Schaden sein dürfen, damit er als Bagatellschaden gilt, ist gesetzlich nicht konkret festgelegt. Bei Rechtsprechungen hat sich ein Wert zwischen 750 und 1.000 Euro als sogenannte Bagatellschadengrenze etabliert. Bis zu welcher Summe genau ein Schaden als Bagatellschaden gilt, hängt allerdings davon ab, wie gravierend er ist. Daher ist es wichtig, dass ein Sachverständiger das Fahrzeug nach dem Unfall begutachtet. Ein scheinbar kleiner Kratzer kann beispielsweise auf einen größeren Schaden hinweisen.

Gelegentlich ist optisch nur ein Kratzer im Lack sichtbar. Im Inneren hat sich möglicherweise aber die Karosserie verzogen. Das kann die Fahreigenschaften und somit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen. Moderne Fahrzeuge werden technisch immer aufwendiger. Vermeintlich kleine Schäden können schnell zu höheren Reparaturkosten führen. Bagatellschäden sind heutzutage daher eher die Ausnahme.

Bagatellschaden der Versicherung melden oder selbst zahlen?

Meldest Du einen Schaden bei der Versicherung, kann das zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse führen. Die Folge: Deine Versicherungsprämie erhöht sich. Eine Ausnahme ist, wenn Du einen Rabattschutz abgeschlossen hast. Dann erhöht sich der Beitrag nach einem Unfall nicht. Möchtest Du auch ohne Rabattschutz eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse verhindern, vergleiche die möglichen Kosten.

Oft lohnt es sich, einen Bagatellschaden ohne die Versicherung zu regeln und die Reparaturkosten selbst zu tragen. Denn bei Bagatellschäden belaufen sich die Kosten für die Reparatur meist auf wenige hundert Euro. Das kann günstiger als eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und eine damit einhergehende erhöhte Versicherungsprämie sein.

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Wann übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten?

Soll ein Sachverständiger die Schadenshöhe bewerten, klärt man zuvor mit seiner Versicherung, ob sie die Kosten für das Gutachten übernimmt. Hat man den Schaden nicht selbst verursacht, ist für die Kostenübernahme die Schadenshöhe entscheidend.

  • Kosten unter Bagatellschadengrenze: Belaufen sich die Kosten auf unter 750 Euro, übernehmen viele Versicherungen die Gutachterkosten nicht.
  • Kosten über Bagatellschadengrenze: Überschreitet der Schaden die Bagatellschadengrenze von circa 750 bis 1.000 Euro, übernimmt die Kfz-Haftpflicht in der Regel die Gutachterkosten. Der Grund: Liegt der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze, haben Geschädigte rechtmäßig Anspruch auf ein Gutachten.
  • Alternative zum Schadensgutachten: Eine Reparaturkosten-Kalkulation ist eine Alternative zum Schadensgutachten. Sie listet allerdings nur die ungefähren Kosten auf, sodass der tatsächliche Aufwand teurer werden kann.

Hast Du den Verdacht, dass es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt, ist es ratsam, Dir ein Kfz-Gutachten einzuholen. Ein Kurzgutachten kostet circa 50 bis 100 Euro. Stellt der Gutachter einen höheren Schaden fest, übernimmt die Versicherung in der Regel die Schadensregulierung.

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