Autoversicherungen im Vergleich – Was sie leisten, was sie nicht leisten
Die passende Kfz-Versicherung zu finden ist schwer. Die Prämie berechnet sich aus vielen Merkmalen. Lies hier, was beim Vergleich der Kfz-Versicherungen zählt.
Jeder, der Auto fährt, benötigt eine Kfz-Versicherung. Pflicht für alle Halter ist – wie der Name schon sagt – die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Kaskoversicherung dagegen ist freiwillig und lohnt vor allem bei jüngeren Autos.
Bevor Du die verschiedenen Angebote der Versicherungsgesellschaften miteinander vergleichst, solltest Du die wichtigsten Begriffe und Tarifmerkmale kennen, denn oft verbirgt sich im mit vielen Fachbegriffen gespickten Kleingedruckten die eine oder andere Kostenfalle. Auch die Unterhaltskosten Deines Autos solltest Du nicht unterschätzen.
Die Haftpflichtversicherung
Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung kannst Du Dein Auto nicht zulassen. Sie dient dazu, dass Unfallgegner entschädigt werden, kommt also für Schäden auf, die Du mit Deinem Auto an anderen Fahrzeugen verursachst. Auch wenn sich deren Insassen verletzen, zahlt die Haftpflicht die ärztliche Behandlung. Zudem leistet sie einen Ausgleich für den Wertverlust des Fahrzeugs Deines Unfallgegners.
Bei Personenschäden gesetzlich vorgeschrieben ist eine Deckungssumme bis mindestens 7,5 Millionen Euro. Viele Kfz-Versicherungen bieten in ihren Grundtarifen aber bereits 50 oder 100 Millionen Euro. Bei Sachschäden sind mindestens 1,12 Millionen Euro verankert, bei Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro.
Die Haftpflichtversicherung ist nicht nur für Autofahrer ein Muss. Auch wenn Du Fahrer eines Motorrads, Mofas, Mopeds, Segways, E-Tretrollers oder Quads bist, musst Du haftpflichtversichert sein. Gleiches gilt für S-Pedelecs und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Zum Schutz Deines eigenen Autos lohnt in vielen Fällen eine freiwillige Kaskoversicherung. Zur Wahl stehen Teilkasko- und Vollkaskotarife.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung sichert Dein Fahrzeug zum Beispiel gegen Diebstahl oder Schäden durch Sturm, Brand, Hagel, Kurzschluss oder Wildunfälle sowie Glasbruch ab. Experten raten zum Abschluss einer Teilkasko vor allem bis zu einem Fahrzeugalter von acht Jahren. Der Hintergrund: Ersetzt wird bei Schäden maximal der Zeitwert des Autos. Je weniger Dein Auto noch wert ist, umso weniger lohnt es in der Regel, die Versicherungsprämie zu zahlen.
Die Leistungen der verschiedenen Anbieter sind alles andere als einheitlich: Wird Dein Auto zum Beispiel gestohlen, wird der Neuwert im besten Fall bis zu einem Alter von 24 Monaten ersetzt – manchmal aber nur, wenn das Auto nicht älter als ein halbes Jahr ist. Auch bei Unfällen mit Tieren gibt es Unterschiede: Manche Policen decken alles ab, also auch Unfälle mit Nutztieren oder Hunden, andere nur Schäden aufgrund von Unfällen mit Haarwild, also Rehen oder Wildschweinen. Bei Marderbiss gilt es zwischen direkten Schäden (zum Beispiel durchgebissene Schläuche) und Folgeschäden (wenn es nach dem Biss etwa zu einem Motorschaden kommt) zu unterscheiden.
Standardleistungen der Teilkaskoversicherung
- Glasbruch
- Kabelschaden nach Kurzschluss
- Diebstahl
- Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung
- Brand und Explosion
- Zusammenstöße mit Haarwild (zum Beispiel Reh oder Wildschwein)
- Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen einer Teilkaskoversicherung, bietet aber einen erweiterten Schutz und ist daher in der Regel auch teurer. Neben Vandalismus sind auch Schäden an Deinem Auto abgedeckt, die Du selbst verursacht hast. Sie lohnt vor allem bei Neuwagen. Nach einigen Jahren solltest Du aber prüfen, ob sich der Beitrag noch rechnet, und gegebenenfalls den Schutz auf eine Teilkaskoversicherung reduzieren. Hat jemand den Schaden verursacht, der nicht haftbar ist, beispielsweise ein Kind, zahlt auch das die Vollkaskoversicherung.
Was sie nicht zahlt: Folgekosten nach Verletzungen, die ein Autofahrer bei einem Unfall aus eigener Schuld erlitten hat, sowie alles, was mit Verschleiß zu tun hat (zum Beispiel Motordefekte).
Standardleistungen der Vollkaskoversicherung
- bei vom Fahrer verursachten Schäden am Fahrzeug
- bei Unfall mit Fahrerflucht
- bei Vandalismus-Schäden
Fragen und Antworten zu Autoversicherungen
Was genau ist die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung (SB) bestimmt den Betrag, den Du als Versicherter bei Schäden am Auto selbst trägst. Grundsätzlich gilt: Je höher der vertraglich vereinbarte Betrag, desto niedriger fällt die Prämie aus, die Du zahlen musst. Umgekehrt gilt: Je niedriger die Selbstbeteiligung ist, desto mehr verlangen die Kfz-Versicherungen an Beiträgen.
Grundsätzlich empfehlen Versicherungsexperten bei der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Diese Summe lohnt sich für die meisten Autofahrer. Für die Vollkaskoversicherung liegt die Empfehlung bei 300 Euro. Es kann aber sinnvoll sein, eine höhere Selbstbeteiligung in der Voll- oder Teilkaskoversicherung zu vereinbaren. Das gilt am ehesten für den Fall, dass Du Versicherungsleistungen selten oder gar nicht in Anspruch nimmst.
Nicht nur der Versicherungsbeitrag sinkt mit einer höheren Selbstbeteiligung: Ist ein etwaiger Schaden mit der Selbstbeteiligung komplett beglichen, bleibt einer der wichtigsten Rabatte unberührt: Du wirst in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft.
Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
Je länger Du als Versicherter unfallfrei fährst, desto weniger Beiträge musst Du zahlen. Denn mit den Jahren wirst Du sukzessive in höhere Schadenfreiheitsklassen (SF) eingestuft, was Rabatte nach sich zieht, die die Kfz-Versicherungen recht unterschiedlich errechnen. Die einen gewähren je Stufe mehr Nachlass, die anderen weniger.
Allerdings nutzen die Versicherungsgesellschaften den Rabatt auch als Druckmittel: Regulieren sie Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen, stufen sie Dich in aller Regel beim Schadenfreiheitsrabatt zurück. Das hat erhöhte Beiträge zur Folge und lohnt sich daher bei kleinen Schäden oft nicht.
Fährst Du seit vielen Jahren unfallfrei Auto, profitierst Du am meisten vom Schadenfreiheitsrabatt. Denn je höher Du schon eingestuft bist, desto geringer fällt die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse aus. Auch hier gehen die Kfz-Versicherungen allerdings sehr unterschiedlich vor – der Vergleich lohnt.
Bist Du ein junger Autofahrer und sitzt erst ein paar Jahre hinter dem Steuer, dann bist Du in der Regel in der Schadensfreiheitsklasse 0 beziehungsweise 1/2 eingestuft. Es gibt aber kostensenkende Tricks: Fahranfänger können ihr Auto als Zweitwagen im Tarif der Eltern mitversichern. So profitieren sie von deren Schadenfreiheitsrabatt. Die zweite Möglichkeit: Eltern können ihren Schadenfreiheitsrabatt bei den meisten Gesellschaften auf die Kinder, Geschwister oder Ehepartner übertragen. Allerdings wird dies von der Anzahl der Jahre beschränkt, die diejenigen im Besitz eines Führerscheins sind. Wichtig: Die Übertragung des Rabatts auf andere kann nicht rückgängig gemacht werden.
Hinweis: Während Du auch in der Haftpflicht hochgestuft werden kannst, ist dies in der Teilkaskoversicherung, wo es auch keine derartigen Rabatte gibt, nicht möglich. Denn bei ihr gibt es keine Schadenfreiheitsklassen, weil diese Versicherung nur Schäden reguliert, die nicht von Fahrfähigkeiten des Versicherungsnehmers abhängig sind. Dadurch kann es sein, dass der Vollkaskotarif preiswerter wird als die Teilkaskoversicherung, wenn man einen ordentlichen Vollkasko-Rabatt hat.
Was versteckt sich hinter den Typ- und Regionalklassen?
Auch das Auto, das Du fährst, beeinflusst die Höhe Deiner Prämie. Die rund 27.000 Fahrzeugmodelle auf deutschen Straßen werden in sogenannte Typklassen eingeteilt. Sie geben Auskunft darüber, wie oft ein Modell in Unfälle verwickelt ist oder wie oft es gestohlen wird.
Je weniger ein Auto von Schäden, Reparaturkosten oder Diebstählen betroffen ist, desto niedriger fällt die Typklasse aus, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) festlegt. Je höher die Typklasse ist, desto teurer wird die Kfz-Versicherung. Da bei der Auswertung nach Teil- und Vollkaskoschäden unterschieden wird, musst Du zwei verschiedene Typklassen beachten.
Ebenso spielt eine Rolle, in welchem Zulassungsbezirk Du Dein Auto zulässt. Denn in den rund 400 deutschen Zulassungsbezirken gibt es mehr oder weniger Unfälle, die Schadensbilanzen fallen entsprechend unterschiedlich aus. Dazu ermittelt der GDV Regionalklassen. Meist fahren Autofahrer auf dem Land günstiger als in Metropolregionen, wo es öfter kracht. Neben der Unfallbilanz spielen bei der Bestimmung der Klassen auch das Fahrverhalten, die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge und die örtlichen Straßen- und Witterungsverhältnisse eine Rolle.
Typ- und Regionalklassen werden jährlich auf Basis der aktuellen Schadensstatistik aktualisiert. Dadurch ergeben sich Veränderungen, die beitragsrelevant sind. Oft werden Automodelle in eine neue Typklasse eingestuft – womit der Versicherungsbeitrag steigt oder sinkt. Typklassen von Automodellen können auf den Seiten des GDV online abgerufen werden.
Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?
Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt immer. So kann es sein, dass manche Leistungen, die wichtig sind, nicht enthalten, oder andere inbegriffen sind, die Du gar nicht willst, aber die Prämie unnötig erhöhen. Das sind die gängigsten Zusatzversicherungen:
Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit: Wählst Du diese Option nicht, kannst Du zum Beispiel zur Kasse gebeten werden, wenn Du aus Versehen bei Rot über eine Ampel gefahren bist und damit einen Unfall verursacht hast. Begehst Du dagegen Fahrerflucht oder baust betrunken am Steuer einen Unfall, gilt das als schweres Vergehen – allein die Kfz-Versicherung kann den Verkehrsverstoß mit mehreren Tausend Euro Vertragsstrafe ahnden.
Erweiterter Wildschaden: Viele Gesellschaften regulieren nur Schäden.die von sogenanntem Haarwild verursacht wurden: Dazu zählen Rehe, Hirsche, Wildschweine, Dachse und Hasen. Angeboten wird die Erweiterung auf „Tiere aller Art“. Der Aufpreis muss unter Umständen nicht sein, wenn Du Dein Auto vorrangig in der Stadt bewegst und der Zusammenstoß mit einem Nutztier unwahrscheinlich ist. Bei Unfällen mit einem Haustier haftet übrigens dessen Besitzer.
Schutzbrief: Er soll gewährleisten, dass Autofahrer Pannenhilfe in Anspruch nehmen können. Auch das Abschleppen und ein Mietwagen sind inkludiert, wenn Dein Auto nicht mehr fährt. Wenn Du verletzt bist oder krank wirst, ist in der Regel der Rücktransport enthalten. Bist Du allerdings in einem Autoclub, der ähnliche Leistungen verspricht, kannst Du Dir den Schutzbrief sparen.
Mallorca-Police: Sie gilt für Mietwagen im europäischen Ausland und hebt die Versicherungssumme der Haftpflicht. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Türkei oder Griechenland zum Beispiel liegt viel niedriger als in Deutschland. Die Police soll verhindern, dass Autofahrer nach einem Unfall mit ihrem persönlichen Vermögen haften müssen. Mittlerweile ist sie in den meisten Basistarifen der Versicherer und auch in vielen Mietwagenverträgen enthalten.
Auslandsschadenschutz: Er greift, wenn Du mit dem eigenen Fahrzeug im europäischen Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist. Notwendig kann das sein, wenn der Unfallgegner eine Haftpflicht mit ungenügender Deckungssumme abgeschlossen hat. Wer diese Zusatzversicherung benötigt, etwa weil er viel mit dem Privatwagen im Ausland fährt, sollte darauf achten, dass infrage kommende Länder in dem Tarif enthalten sind.
Insassen-Unfallversicherung: Diese Versicherung treibt in aller Regel nur die Prämie in die Höhe, weil bei fremdverschuldeten Unfällen ohnehin die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Schäden bei allen Unfallopfern aufkommt. Auch wenn Du den Unfall selbst verschuldet hast, genießt Du bereits Versicherungsschutz. Werden Bei- und Mitfahrer verletzt, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Verbraucherschützer raten deshalb vom Abschuss einer Insassen-Unfallversicherung in aller Regel ab.
Rabattschutz: Du bist in einer hohen Schadenfreiheitsklasse angelangt; dann geschieht ein Unfall, und schon wirst Du herabgestuft. Verhindern soll das der Rabattschutz, den manche Versicherer extra anbieten. Willst Du die Gesellschaft wechseln, greift der Schutz nicht mehr, und Du wirst bei der neuen Kfz-Versicherung in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, in die Du nach dem Unfall ohne Rabattschutz abgerutscht wärst.
Autoversicherungen richtig vergleichen
Du siehst: Das Thema Kfz-Versicherung ist sehr komplex. Ein genauer Vergleich der angebotenen Tarife kann einen Unterschied von mehreren Hundert Euro im Jahr machen – sofern Du die Versicherungsgesellschaft auch wechselst. Hast Du keinen sogenannten unterjährigen Vertrag abgeschlossen, deckt sich das Kalender- mit dem Versicherungsjahr. Da die Kündigungsfrist bei einem Monat liegt, löst der jährliche Stichtag Ende November eine wahre Kündigungs- und Vertragswechselwelle zum 1. Januar aus.
Um an eine möglichst günstige Prämie zu gelangen, nutzt Du am besten Vergleichsrechner im Internet. Dort gibst Du alle relevanten Daten ein – vom Autotyp über Deinen Wohnort bis zur Laufleistung – und bekommst Ergebnisse angezeigt. Wichtig dabei: Du solltest auf Zusatzleistungen achten und darauf, ob sie zu Dir und Deinen Bedürfnissen passen.
Außerdem berücksichtigen die Kfz-Versicherungsrechner nicht alle Angebote am Markt. Mit dem Direktversicherer HUK24 zum Beispiel ist einer der größten Kfz-Versicherer in diesem Bereich oft nicht mit dabei – weswegen Du auch von dort ein Angebot einholen solltest.
Diese Faktoren können die Beiträge der Kfz-Versicherung beeinflussen
- Fahrzeugtyp: Hersteller, Modell, Motorisierung
- Alter der Fahrer: wie alt Du als Versicherungsnehmer bist; auch das Alter des Fahrerkreises (also der Personen, die das Fahrzeug hin und wieder nutzen) zählt
- Laufleistung: wie viele Kilometer Du voraussichtlich im Jahr fährst
- Regionalklasse: wo Dein Auto zugelassen ist
- Alter des Fahrzeugs: welches Baujahr Dein Auto hat
- Schadenfreiheitsklasse: wie lange Du unfallfrei gefahren bist
- Selbstbeteiligung: wie viel Du im Schadensfall selbst zahlst
- Sonstige Rabatte: ob Dein Auto zum Beispiel in der Garage parkt oder der Tarif eine Werkstattbindung vorsieht
- Tarifgruppe: welcher Beschäftigung Du nachgehst
- Neupreisentschädigung: um zu verhindern, dass nur Zeitwerte von Auto oder Sonderausstattung gezahlt werden