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Zwei Personen gehen durch eine Reihe von geparkten SUV hindurch.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Als gewerblicher Autoverkauf gilt, wenn jemand ein Kraftfahrzeug in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit nutzt und dieses verkaufen will

Als gewerblicher Autoverkäufer musst Du nicht unbedingt Autohändler sein. Es reicht, wenn Dein Auto auf Deine Firma angemeldet und die Firma als Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen ist. Das kann bei Malern, Installateuren, aber auch bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder anderen Selbstständigen sein, die das Fahrzeug überwiegend gewerblich nutzen. Amtlich heißt es: Eine Person gilt als Unternehmer und muss das Fahrzeug gewerblich verkaufen, wenn sie ein Kraftfahrzeug in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit nutzt und dieses verkaufen will.

Worauf muss ich beim gewerblichen Autoverkauf achten?

Ganz wichtig: Beim gewerblichen Autoverkauf an eine Privatperson kannst Du anders als bei einem Verkauf von privat an privat keine Haftung ausschließen. Das heißt, dass Du eine gesetzliche Sachmängelhaftung geben musst. Eine Vertragsklausel, die eine Gewährleistung komplett ausschließt, ist unwirksam. Außerdem musst Du die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent ausweisen und später beim Finanzamt abführen. Deshalb solltest Du im Kaufvertrag wie bei einer Rechnung neben dem Gesamtpreis des Fahrzeugs auch aufführen:

  • Netto-Preis
  • Umsatzsteuer
  • Gesamtpreis

Wenn Du Dein Auto gewerblich an eine Privatperson verkaufst, schmälert die Umsatzsteuer Deinen Gewinn. Verkaufst Du Dein altes gewerbliches Auto hingegen an einen anderen Gewerbetreibenden, dann ist ein Vorsteuerabzug möglich.

Wie ist es mit der Gewährleistung?

Als Gewerbetreibender bist Du gesetzlich verpflichtet, eine Gewährleistung zu geben. Die zweijährige gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung kannst Du allerdings auf ein Jahr verkürzen. Du brauchst dafür lediglich eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag notieren. So musst Du nur zwölf Monate Schäden nachbessern, die schon vor dem Verkauf bestanden. Die Zusatzklausel kann unter anderem so lauten:

„Der Verkäufer XY beschränkt die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung auf ein Jahr ab Kaufdatum. Davon ausgeschlossen sind jedoch Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Pflichten des Verkäufers beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.“

Zwei Personen reichen sich die Hand. Der Handschlag ist in Großaufnahme zu sehen.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Wenn Du Dein Auto gewerblich verkaufen willst, sollte Dein Kaufvertrag wasserdicht sein

Autoverkauf B to B

Wenn Du Dein gewerbliches Auto an ein anderes Unternehmen verkaufst, kannst Du die Sachmängelhaftung ausschließen. Es reicht dann eine Zusatzvereinbarung im Kaufvertrag, wie etwa: „Das Kraftfahrzeug mit der Fahrgestellnummer XXX wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“ Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du auch noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung an den Käufer abtreten.

Wie muss der Vertrag aussehen?

Wenn Du Dein Auto gewerblich verkaufen willst, sollte Dein Kaufvertrag wasserdicht sein. Damit schützt Du Dich vor eventuellem Ärger. Für den Verkauf kannst Du Dir den von Juristen geprüften Musterkaufvertrag von mobile.de runterladen und ausdrucken.

Im Kaufvertrag für den gewerblichen Verkauf müssen wie bei Privatpersonen auch alle Daten zum Fahrzeug, Käufer und Verkäufer stimmen. Dazu solltest Du alle Eigenschaften des Fahrzeugs wahrheitsgemäß aufführen. Besonders wichtig sind Laufleistung, Datum der Erstzulassung, Anzahl der Vorbesitzer und eventuelle Unfallschäden. Gib am besten neben dem Zubehör alle Dir bekannten Mängel und Defekte an. Falls der Platz auf dem Musterkaufvertrag nicht ausreicht, genügt eine Zusatzseite mit detaillierten Informationen.

Im Musterkaufvertrag von mobile.de enthalten sind Felder für das Fahrzeug, Käufer und Verkäufer. Dazu musst Du aber noch eintragen: 

  • Rechnungsnummer des Verkäufers
  • Steuer-Nummer/Ust-Id-Nr. des Verkäufers
  • Netto-Kaufpreis
  • + 19 % Umsatzsteuer
  • Gesamtpreis
  • Gesamtpreis in Worten
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