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Ein orangener Smart hat das Heck einer Mercedes E-Klasse gestriffen.
Quelle: Daimler
Jemand fährt Dein parkendes Auto an und es muss in die Werkstatt: Dann kannst Du Dir für diese Zeit einen Mietwagen nehmen

Der Ärger ist noch groß. Dein Auto steht einsam, verbeult und kaputt in einer Werkstatt. Vielleicht sogar als Totalschaden. Du kannst es nicht benutzen. Dabei benötigst Du das Auto jeden Tag, um zur Arbeit zu fahren. Dann kannst Du Dir einen Leihwagen nehmen. Doch Vorsicht: Bei der Wahl des Mietwagens gilt es Einiges zu beachten. Andernfalls sind Probleme mit der gegnerischen Kfz-Versicherung programmiert.

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Unverschuldeter Unfall: Worauf hast Du Anspruch?

Grundsätzlich hast Du Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Dein Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Der Mietwagen wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie er erforderlich ist. Also solange, bis Dein Auto repariert ist. Meist gilt das nur bei Fahrzeugen, die wegen des Unfalls fahruntüchtig wurden, also nicht mehr fahrbereit sind. Ein kleiner Kratzer im Stoßfänger zählt nicht dazu.

Wann hast Du einen Anspruch auf einen Leihwagen?

Als Unfallgeschädigter solltest Du zunächst ein Sachverständigengutachten einholen, das den Schaden Deines Autos bewertet. Dieses Gutachten sollte nicht länger als ein paar Tage dauern. Schon in dieser Zeit hast Du Anspruch auf ein Ersatzauto und nicht erst, wenn Dein Fahrzeug in der Werkstatt steht.

Wichtig: Um hinterher Ärger zu vermeiden, ist es besser, wenn Du vor dem Ausleihen mit der gegnerischen Versicherung sprichst. Nachdem Du das Gutachten erhalten hast, bekommst Du Zeit, um über das weitere Vorgehen nachzudenken. In diesem sogenannten Überlegungszeitraum von ein bis zwei Tagen steht Dir ein Leihwagen zu. Während der anschließenden Reparatur darfst Du die ganze Zeit mit dem Mietwagen fahren. Die genaue Standzeit in der Werkstatt musst Du am Ende nachweisen, am besten mit der Kopie der Reparaturrechnung.

Ein schwarzer Skoda Superb von der Autovermietung Sixt steht im Sonnenlicht auf einer Landstraße
Quelle: Peter Besser
Bei einem Unfallersatz wird Dir ein angemessener Mietwagen zugeteilt - der meist in etwa der Fahrzeugklasse Deines Fahrzeugs entspricht. Manche Versicherung weichen davon jedoch ab

Wie läuft der Erhalt des Leihwagens ab?

Um den Mietwagen musst Du Dich nach dem Verkehrsunfall selbst kümmern. Vielleicht bietet Dir die Werkstatt, in der Dein Auto repariert wird, ein Fahrzeug an. Aber auch wenn Du als Geschädigter über eine normale Autovermietung ein Auto mietest, kannst Du die Kosten direkt über die gegnerische Assekuranz abrechnen. Dazu nimmt der Vermieter Kontakt mit der Versicherung auf und rechnet über diese ab. Der Vermieter meldet sich erst wieder bei Dir, wenn die Versicherung nicht zahlen will. Deshalb ist es immer besser, wenn Du mit der gegnerischen Versicherung die Details zum Mietwagen vorab klärst.

Wann musst Du den Wagen wieder abgeben?

Den Mietwagen darfst Du nur solange fahren, wie Dein Auto in der Reparatur ist. Wie lange die Reparatur dauert, schätzt die Versicherung und/oder ein Gutachter, meist von der gegnerischen Versicherung. Sobald Dein Fahrzeug aus der Reparatur kommt und wieder fahrbereit ist, musst Du den Mietwagen abgeben. Anders sieht dies nach einem Totalschaden aus.

Wenn Dein Auto einen Totalschaden hat

Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden ist Dein Auto nicht mehr fahrtüchtig. Dann hast Du als Geschädigter Anspruch auf einen Mietwagen. Bezahlen muss die Versicherung des Unfallverursachers. Allerdings kannst Du den Mietwagen nicht unendlich lange fahren, sondern nur in der Zeit der Ersatzbeschaffung eines neuen Autos. Gewöhnlich dauert das laut Gutachter 14 Tage. Danach bezahlt die gegnerische Versicherung nur in Ausnahmefällen den Leihwagen weiter.

Was passiert, wenn das Auto in dieser Zeit nicht repariert wurde?

Wenn Dein Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen innerhalb von 14 Tagen nicht fertig repariert werden kann, musst Du als Geschädigter mit der gegnerischen Versicherung oder dem Gutachter sprechen. Das kann passieren, wenn ein seltenes Ersatzteil gerade nicht lieferbar ist. In Ausnahmefällen zahlt die Versicherung den Leihwagen weiter.

Musst Du die Kosten erstmal selbst tragen?

In der Regel kannst Du die Kosten für den temporären Wagen auf die Versicherung abwälzen. Die Kosten musst Du als Geschädigter also nicht selbst tragen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Schaden an dem Fahrzeug um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder der Schaden wieder repariert werden kann.

Wie teuer darf der Leihwagen sein?

Wie teuer der Mietwagen sein darf, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Eine klare Aussage gibt es dazu nicht, dafür aber einen Anhaltspunkt. Überzogene Preise werden bei einem Leihwagen von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners nicht akzeptiert. Wenn Du für kurze Zeit ein Auto benötigst, nimm nicht das erst beste Angebote, sondern vergleiche ein paar Mietwagen-Firmen miteinander. Diese gesetzliche Schadenminderungspflicht gilt bei allen Unfallfallschäden.

Ein schwarzer Volvo XC60 von der Autovermietung Avis steht im Sonnenlicht auf eine Landstraße.
Quelle: Peter Besser
Fährst Du eigentlich VW Polo wird Dir kein Upgrade auf eine höherwertigere Mietwagen-Kategorie gewährt

Aus welcher Fahrzeugklasse darf der Leihwagen sein?

Als Mietwagen darf es nur die gleiche Klasse sein. Wenn Du einen Kleinwagen besitzt, kannst Du nicht einfach nach einem unverschuldeten Unfall auf eine Oberklasse umsteigen. Es sei denn, die Mietwagenfirma hat derzeit kein passendes Auto verfügbar und berechnet Dir nicht den vollen Tagessatz.

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Es war Dein Firmenwagen - hast Du Anspruch auf Ersatz?

Ob Dein Privatwagen oder Dein Firmenwagen beim Unfall beschädigt wurde, spielt keine Rolle. Wenn das Fahrzeug, das Du ausschließlich benutzt, nicht mehr fahrbereit ist, hast Du Anspruch auf einen Leihwagen. Anders sieht dies bei einem rein gewerblichen Fahrzeug wie einem Taxi aus. Dann gibt es keine pauschale Nutzungsausfallentschädigung.

Solltest Du besser auf den Mietwagen verzichten?

Wenn Du Dein Fahrzeug sehr wenig nutzt, kannst Du als Geschädigter auf einen Mietwagen verzichten. Bei einer Tagesfahrleistung von weniger als 30 Kilometern am Tag fährst Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder sogar einem Taxi meist günstiger als mit einem Mietwagen. Die 30 Kilometer gelten als Geringfügigkeitsgrenze, dann entfällt auch die Kostenerstattung für den Ersatzwagen.

Wenn Du aber auf Dein Auto permanent angewiesen bist und deutlich mehr Kilometer am Tag zurücklegst, gibt es zum temporären Auto keine Alternative. Auch wenn Du ganz auf ein Auto oder Taxi verzichtest und stattdessen mit dem Fahrrad zur Arbeit fährst, soll das nicht Dein Schaden sein. Dann kannst Du vor der Versicherung einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Je nach Modell, das in der Werkstatt steht, liegt diese bei 20 bis 160 Euro am Tag.

Du warst der Unfallverursacher: Was nun?

Wenn Du selbst den Unfall verschuldet hast, sieht die Sache etwas anders aus. Ohne Vollkaskoversicherung musst Du den Schaden an Deinem Auto auf jeden Fall selbst zahlen – auch den Mietwagen. Hast Du eine Vollkaskoversicherung, übernimmt diese aber auch nicht automatisch die Kosten für einen Mietwagen. In den meisten Verträgen ist das ausgeschlossen.

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