Autobahn-Mindestgeschwindigkeit: Wie schnell muss man fahren?
Ein langsamer Fahrer auf der linken Spur hält den gesamten Verkehr auf. Jeder kennt das. Doch ist das überhaupt erlaubt? Gibt es ein Mindest-Tempo?
Auf der Autobahn treffen sich täglich die unterschiedlichsten Autofahrer-Typen: die Schnellfahrer, diejenigen, die niemals die mittlere Spur verlassen und die Vorsichtigen auf der rechten Spur. Und dann gibt es noch die ganz Langsamen. Ausgerechnet sie scheinen jedoch häufig selbst nicht wahrzunehmen, wie langsam sie tatsächlich sind – und besetzen gerne auch mal ausdauernd mit weniger als 100 km/h die linke Spur. Ärgerlich für alle, die schneller unterwegs sein möchten. Und gefährlich ist es noch dazu. Denn viele Autofahrer fühlen sich davon provoziert, fangen an zu drängeln und riskieren damit schwere Unfälle.
Gibt es auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit laut StVO?
Viele Autofahrer fragen sich deshalb: Ist das langsame Fahren eigentlich erlaubt? Oder gibt es eine Mindestgeschwindigkeit, an die Du Dich auf der Autobahn halten musst? Die Frage lässt sich mit einem klaren Nein beantworten: Die Verordnung der Richtgeschwindigkeit sieht keine Einschränkungen vor. In Deutschland gilt also: Auf der Autobahn gibt es keine Mindestgeschwindigkeit.
Befinden sich allerdings echte Schleicher auf der Fahrbahn, die ganz ohne Grund extrem langsam fahren und damit andere Autofahrer gefährden, kann die Polizei einschreiten.
Während es auf der Autobahn also keine von der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegte Mindestgeschwindigkeit gibt, sieht die Lage bei der Höchstgeschwindigkeit schon anders aus. Zwar existiert kein generelles Tempolimit – wofür Deutschland auf der ganzen Welt bekannt und häufig auch beliebt ist. Die Verordnung zur Richtgeschwindigkeit in Deutschland spricht aber dennoch eine Empfehlung aus: Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal dreieinhalb Tonnen sollten demnach nicht schneller als 130 km/h fahren. Diese unverbindliche Empfehlung gilt für schlechte ebenso wie für gute Witterungs- und Verkehrsbedingungen.
60 km/h – ein weit verbreiteter Irrtum
Immer wieder ist die Rede von einer verbindlichen Autobahn-Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h. Das ist allerdings nur ein Gerücht und entspricht nicht der Wahrheit. Der Wert spielt in der Verordnung zur Richtgeschwindigkeit in Deutschland zwar eine Rolle, der Zusammenhang ist aber ein anderer: Die Verordnung besagt nämlich, dass nur Kraftfahrzeuge eine Autobahn befahren dürfen, die in der Lage sind, eine Mindestgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h zu erreichen. Alle anderen Fahrzeuge sind auf der Autobahn nicht gestattet. Das betrifft Mofas, Traktoren und natürlich Fahrräder. Fährt jedoch ein Fahrzeug, das diese Geschwindigkeit grundsätzlich erreichen kann, trotzdem langsamer, ist das kein Vergehen. In manchen Fällen ist es sogar angeraten. Nämlich dann, wenn im Winter Glatteis herrscht, der Fahrer eine schlechte Sicht hat oder der Verkehr einfach zäh fließt oder sogar stillsteht. Dann wäre eine vorgeschriebene und verpflichtende Autobahn-Mindestgeschwindigkeit gar nicht mehr einzuhalten.
Langsame Autos rechts überholen? Keine gute Idee!
Viele Autofahrer können es kaum ertragen, wenn sie von langsameren Fahrern auf der Autobahn regelrecht ausgebremst werden. Das gilt besonders für die linke Spur. Einige Autofahrer sind dann sogar so genervt, dass sie Langsamfahrer rechts überholen. Läuft der Verkehr flüssig und es gibt – außer dem privaten Ärgernis – keinen ersichtlichen Grund, solltest Du davon jedoch tunlichst absehen! Die StVO beschreibt nur zwei Fälle, in denen das Rechtsüberholen erlaubt ist:
- Um das Rechtsüberholen zu rechtfertigen, muss der Verkehr auf der Autobahn so dicht sein, dass sich auf den Fahrstreifen Schlangen gebildet haben und die Autos dabei mal auf der einen Fahrspur, mal auf der anderen Fahrspur schneller sind. Die Geschwindigkeit darf sich aber im Großen und Ganzen nur geringfügig unterscheiden.
- Mit sehr viel Vorsicht dürfen Autofahrer andere rechts überholen, wenn das betreffende Auto auf dem linken Fahrstreifen steht oder extrem langsam fährt (maximal 60 km/h). Ist der Verkehr auf einer Fahrbahn komplett zum Erliegen gekommen, dürfen die stehenden Autos mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h überholt werden. Ist der Verkehr auf der linken Fahrbahn jedoch noch in Bewegung, allerdings sehr langsam, dürfen Fahrer die dortigen Autos mit höchstens 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied rechts überholen.
Liegt keiner dieser beiden Fälle vor und Autofahrer überholen einfach so andere Autos rechts, drohen Geldbußen und Punkte im Fahreignungsregister.
Weitere Ausführungen der StVO
Übrigens: Auch wenn es keine generell verpflichtende Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen gibt, so können örtlich durchaus Mindestgeschwindigkeiten festgelegt werden. Das Schild, das dafür verwendet wird, hat die offizielle Bezeichnung „Verkehrszeichen 275“ und wird in der Anlage 2 zu Paragraf 41 der StVO beschrieben. Nicht nur auf der Autobahn kann die Mindestgeschwindigkeit mit einem solchen Schild ausgewiesen werden – auch auf allen anderen Straßen ist das möglich. Das Zeichen ist rund und trägt die für Gebote übliche hellblaue Färbung, die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit ist mittig mit großen weißen Ziffern zu lesen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen.
Fazit: Wie langsam ist erlaubt?
- Generell gibt es in Deutschland keine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn
- Stellenweise kann eine Autobahn-Mindestgeschwindigkeit per Schild festgelegt werden
- Ist ein Autofahrer grundlos sehr langsam unterwegs, kann die Polizei einschreiten
- Das Gerücht „mindestens 60 km/h“ beruht auf einer Verordnung, laut der nur Fahrzeuge auf der Autobahn fahren dürfen, die mindestens 60 km/h fahren können. Wie schnell sie tatsächlich fahren, spielt jedoch keine Rolle