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Nach Abschluss des Kaufvertrags solltest Du sowohl die Versicherung als auch die Zulassungsstelle über den Verkauf informieren.
Quelle: Andrea Warnecke (picture alliance / dpa Themendienst)
Nach Abschluss des Kaufvertrags solltest Du sowohl die Versicherung als auch die Zulassungsstelle über den Verkauf informieren. Ein Tipp: Am besten kündigst Du das schon vorab telefonisch an

Man sollte meinen, dass der Verkäufer aus der Verantwortung entlassen ist, sobald ein Vertrag über einen privaten Autoverkauf von beiden Seiten unterzeichnet ist. Doch das ist ein Trugschluss – die Sache ist komplizierter. Der Grund dafür ist, dass ein Auto in Deutschland immer über eine gültige Kfz-Haftpflicht versichert sein muss, sobald es auf öffentlichem Grund steht oder fährt. Dies soll sicherstellen, dass Unfallbeteiligte immer entschädigt werden.

Wie lange besteht der Versicherungsschutz?

Aus diesem Grund bleibt das Fahrzeug auch dann versichert, wenn es per Vertrag den Besitzer wechselt. Die bestehende Kfz-Versicherung geht auf den Käufer des Wagens über. Solange dieser es nicht auf seinen Namen um- oder es bei einer neuen Versicherung anmeldet, greift nach wie vor die Police, die Du für den Wagen abgeschlossen hast.

Versicherungen sprechen dabei von der sogenannten Nachhaftung: Diese gilt für maximal einen Monat oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der neue Eigentümer das Fahrzeug auf sich ummeldet. Tut er das nicht, muss die Versicherung nach Ablauf der Frist die zuständige Behörde informieren, die die Kfz-Zulassung zwangsweise kündigt.

Das sollte im Kaufvertrag stehen

Die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgeschriebene Nachhaftung greift auch dann, wenn Du den Wagen bei der Zulassungsstelle nach dem Verkauf abmeldest – allerdings nur in der Haftpflichtversicherung. Ein Geschädigter kann Ansprüche auch dann geltend machen, wenn Du die Kfz-Versicherung schon beendet hast. Deshalb ist es wichtig, im schriftlichen Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festzuhalten. Zwar steht für alle Beteiligten Papierkram an, aber Du als Verkäufer kannst belegen, dass das Auto zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht mehr in Deinem Besitz war.

So kannst Du als Verkäufer prinzipiell abwenden, dass Du die Versicherungsbeiträge für die Dauer der Nachhaftung zahlen musst und bei einem Unfall im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wirst. Sobald der Käufer eine neue Kfz-Versicherung abschließt, wird er zurückgestuft.

Im Kaufvertrag sollte festgehalten werden, dass der Käufer sich verpflichtet, das Auto umgehend auf sich umzumelden.
Quelle: Klaus Ohlenschläger (picture alliance)
Im Kaufvertrag sollte festgehalten werden, dass der Käufer sich verpflichtet, das Auto umgehend auf sich umzumelden

Auch Bußgeldbescheide gehen im Zweifel an Dich 

Beim privaten Autokauf sollte auch schriftlich festgehalten werden, dass der neue Besitzer sich verpflichtet, das Fahrzeug umgehend, spätestens in einer üblichen Frist von drei bis sieben Tagen, auf sich umzumelden. Standardisierte Vertragsvordrucke enthalten im Idealfall einen solchen Passus.

Ferner ist wichtig, gemeinsam eine sogenannte Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle auszufüllen und zu unterzeichnen. Darin bestätigst Du mit dem Käufer den Verkauf des Gebrauchtwagens. Alle Verkaufsunterlagen gehen nach der Unterzeichnung in Kopie an den Kfz-Versicherer und die zuständige Zulassungsstelle. 

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du grundsätzlich so schnell wie möglich nach Abschluss des Kaufvertrags sowohl Kfz-Versicherung als auch Zulassungsstelle über den Verkauf informieren – am besten vorab telefonisch. Zu viel bezahlte Beiträge zur Versicherung und Kfz-Steuern bekommst Du erstattet. Doch ein Restrisiko bleibt. Neben Scherereien mit der Versicherung drohen Dir bei Fehlverhalten des neuen Besitzers im Straßenverkehr auch Bußgelder.

Denn wird der Käufer geblitzt, weil er über eine rote Ampel oder zu schnell fährt, bevor er das Fahrzeug bei den Behörden auf sich umgemeldet hat, bist offiziell noch Du der Halter und damit verantwortlich für Dein altes Auto. Die Bescheide flattern also in Deinen Briefkasten. Jetzt musst Du erneut glaubhaft versichern, dass Du nicht am Steuer gesessen hast. Dazu dient wiederum der Kaufvertrag mit exaktem Übergabezeitpunkt. 

Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, hat der Verkäufer keine Verantwortung mehr? Das ist ein Trugschluss.
Quelle: Bildagentur-online/Ohde (picture alliance/Bildagentur-online)
Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, hat der Verkäufer keine Verantwortung mehr? Das ist ein Trugschluss

Die Alternative: Das Auto vor Verkauf abmelden

Du kannst also Vorkehrungen mit exakten Vereinbarungen treffen, doch gänzlich risikofrei lässt sich ein privater Verkauf nur abwickeln, wenn Du das Fahrzeug vorher bei den Behörden abmeldest und die Kfz-Versicherung kündigst. Denn: Meldest Du das Fahrzeug vor dem Verkauf offiziell ab, kann es der Käufer nicht schleifen lassen: Er hat keine andere Möglichkeit, als das Auto umgehend zu versichern und anzumelden, sonst darf er es auf öffentlichen Straßen nicht fahren. Einen Nachteil gibt es dabei jedoch: Ein abgemeldetes Auto ohne Versicherungsschutz darf nicht Probe gefahren werden. Das macht auch die Überführung kompliziert. Kaufinteressenten könnten sich abgeschreckt fühlen. Schon im Inserat solltest Du die potenziellen Käufer darauf hinweisen, dass kein zugelassenes Fahrzeug verkauft wird und keine Kfz-Versicherung besteht.

Abhilfe: Das Kurzzeitkennzeichen

Damit Interessenten mit einem abgemeldeten Auto eine Probefahrt machen können, dürfen Kurzzeitkennzeichen am Wagen angebracht werden. Sie gelten für maximal fünf Tage und werden bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt. Dabei entstehen Kosten für Kfz-Versicherung und das Schilderpaar, und es fällt eine Verwaltungsgebühr an.

Obligatorisch für die Ausstellung ist eine elektronische Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer, um den Haftpflichtschutz zu gewährleisten. Dabei ist es egal, ob der Käufer oder der Verkäufer die Schilder besorgt. In der Regel werden die Versicherungskosten verrechnet, wenn der neue Halter sich dazu entschließt, den Wagen bei der gleichen Gesellschaft zu versichern.

Einmal organisiert, bedeuten die Kennzeichen aber einen gewissen Zeitdruck: Denn innerhalb der Fünf-Tages-Frist sollte das abgemeldete Auto verkauft und auch abgeholt werden. Klappt das nicht, weil sich der Käufer nicht so recht entscheiden kann, können neue Kurzzeitkennzeichen organisiert werden. Wichtig zu wissen: Eine Kaskoversicherung ist mit Kurzzeitkennzeichen nicht möglich, für einen Autodiebstahl kommt die Versicherung beispielsweise nicht auf.

Pro-und-Kontra: Das Auto an- oder abgemeldet verkaufen? 

 Auto abgemeldet – Die Vor- und Nachteile:

  • Vorteil: Die Nachhaftung entfällt und keine Bußgelder drohen
  • Nachteil: Du brauchst einen präsentablen Stellplatz auf privatem Grund
  • Nachteil: Probefahrt und Überführung auf der Straße sind nur mit Kurzzeitkennzeichen möglich
  • Nachteil: Interessenten könnten durch fehlende Anmeldung abgeschreckt werden

Auto angemeldet – Die Vor- und Nachteile:

  • Vorteil: Weniger Umstände für den Käufer
  • Nachteil: Haftungsrisiko für Dich, wenn der Käufer die Ummeldung verschleppt
  • Nachteil: Risiko, bei der Kfz-Versicherung im Haftungsfall zurückgestuft zu werden
  • Nachteil: Du bleibst fürs Erste Ansprechpartner für Versicherung und Kfz-Zulassungsstelle
  • Nachteil: Bußgeldbescheide gehen an Dich, solange das Auto nicht umgemeldet ist
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