Auto verkaufen. Wann abmelden?
Wer sein Auto verkauft, sollte es abmelden. Aber wann? Dieser Ratgeber klärt, welcher Zeitpunkt sich am besten eignet und was es zu beachten gilt.
Es gibt verschiedene Wege, ein Auto zu verkaufen. Für viele Verkäufer ist dabei die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt der Abmeldung interessant. Die Antwort darauf hängt von einigen Faktoren ab, zum Beispiel vom Stellplatz des Autos oder dem Vertrauen zum Käufer. Wer sein Auto zu früh abmeldet, verkompliziert den Verkauf. Wer sich zu spät kümmert, muss mit hohen Zahlungen rechnen. Wir erklären alle Vor- und Nachteile der einzelnen Szenarien und helfen, den optimalen Zeitpunkt zu finden.
Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, ob und wann das Auto abgemeldet werden muss, wenn es verkauft wird. Darum liegt die Wahl bei Dir. Du bist lediglich verpflichtet, den Verkauf so schnell wie möglich der Zulassungsstelle zu melden, die Deine Kennzeichen gestempelt hat. Das geht persönlich, per Post oder per Fax mit einer Kopie des Kaufvertrags.
Verkaufst Du Dein Auto an einen Händler, kümmert er sich in der Regel um das Abmelden. Nimmt er das Auto in Zahlung, musst Du nach der Übergabe von Fahrzeug, Schlüsseln, Papieren und sonstigen vereinbarten Bestandteilen (z. B. Winterrädern) nichts mehr tun. Der Händler meldet das Auto beim Straßenverkehrsamt ab. Kurz darauf melden sich die Versicherung und der Zoll (der die Kfz-Steuer kassiert) bei Dir.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Auto zu verkaufen. Per Direkt-Verkauf oder Inserat.
Kauft eine Privatperson Dein Auto, musst Du Dich um die Abmeldung kümmern. Hier gibt es vier Möglichkeiten:
- Du meldest Dein Auto ab, bevor Du es inserierst.
- Du meldest es ab, wenn Du einen Käufer gefunden hast.
- Der Käufer meldet Dein Auto vor der Abholung um.
- Du verkaufst Dein Auto ohne Abmeldung.
Auto vor dem Verkauf abmelden: Die Vor- und Nachteile
Sobald ein Auto abgemeldet ist, darf es nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu zählt auch das Parken auf öffentlichen Parkflächen. Diese Variante kommt also nur für Autos infrage, die auf einem privaten Stellplatz oder in einer privaten Garage stehen. Probefahrten sind mit einem abgemeldeten Auto nicht mehr möglich. Allerdings wollen viele potenzielle Käufer eine Probefahrt absolvieren, bevor sie sich entscheiden. Die wenigsten Interessenten besorgen sich ein Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen), um das Auto Probe zu fahren. Eine Ausnahme bildet der Verkauf über einen Händler. Er hat in der Regel rote Nummern (06er- oder 07er- Kennzeichen) und kann so Probefahrten mit bereits abgemeldeten Autos ermöglichen.
Deshalb raten wir Dir als Privatkäufer davon ab, das Auto schon vor der Vertragsunterzeichnung abzumelden. Besser ist es, damit zu warten, bis der Käufer unterschrieben hat. Vereinbare unbedingt vorher mit ihm, dass Du Dein Auto abgemeldet übergibst, denn er muss sich darauf einstellen.
So könnte ein Muster-Verkauf ablaufen: Der Käufer leistet eine Anzahlung. Du meldest das Auto am nächsten Tag beim Straßenverkehrsamt, beim Bürgeramt oder (falls möglich) online ab. Der Käufer bezahlt danach die ausstehende Summe und holt das Auto per Anhänger oder Kurzzeitkennzeichen ab. Alternativ übergibst oder schickst Du ihm per Einschreiben die Papiere. Er meldet das Auto an und überführt es auf eigener Achse. Das klingt kompliziert, ist aber der sicherste Weg.
Dieses Prozedere erfordert vom Verkäufer in der Regel einen Gang zum Amt. Je nach Gemeinde oder Stadt sind die Wartezeiten beträchtlich. Die Abmeldegebühren von rund zehn Euro fallen hingegen kaum ins Gewicht. Wer sichergehen will, verkauft sein Auto ohne Kennzeichen und Versicherungsschutz.
Sonst kann es passieren, dass der neue Besitzer Schäden verursacht, die Du mit Deiner Versicherung ausgleichen musst. Das wirkt sich eventuell auf Deine Schadenfreiheitsklasse aus, macht aber auf jeden Fall Ärger. Ebenso kommen die Bußgeldbescheide bei Dir an, denn das Auto ist noch auf Deinen Namen angemeldet. Du musst dann glaubhaft versichern, dass jemand anderes gefahren ist. Das nervt und kostet Zeit.
Du willst dich von Deinem Fahrzeug trennen? Hier findest Du alle wichtigen Informationen rund um den Verkauf.
Ein angemeldetes Auto verkaufen
Einfacher und bequemer für Verkäufer und Käufer ist der Verkauf des angemeldeten Autos und die Überführung mit dem alten Kennzeichen. Damit fährt der Käufer nach Hause und meldet es dort in den nächsten Tagen um. In einem anerkannten Kaufvertrag schreibt der Verkäufer in diesem Fall am besten den Zusatz, dass das Auto in den nächsten drei Tagen umgemeldet wird. Warum das wichtig ist? Obwohl das Auto verkauft ist, fährt der Käufer mit der alten Versicherung des Verkäufers. Passiert ein Unfall oder wird das Fahrzeug gestohlen, haftet in der Regel der Versicherungsnehmer, also der Verkäufer. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand und Risiko. Meldet der Käufer das Auto entgegen seiner Zusicherung im Vertrag nicht um, hilft nur der Anruf bei der Polizei.
Passiert nichts Unvorhergesehenes, muss der Verkäufer nur auf die Post warten (2-3 Tage). Bei der Ab- oder Ummeldung werden automatisch die Versicherung und der Zoll (für die Kfz-Steuer) benachrichtigt. Es schadet jedoch nicht, wenn der Verkäufer seiner Versicherung selbst umgehend Bescheid gibt (siehe oben), dass er sein Auto verkauft hat. Dem mobile.de-Kaufvertrag liegen Vordrucke für Versicherung und Zulassungsstelle bei.
Alternativ kannst Du mit dem Käufer vereinbaren, dass er das Auto erst ummeldet und dann abholt. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags bekommt er Kennzeichen und Papiere. Damit geht er zum Straßenverkehrsamt, meldet das Auto auf seinen Namen an und holt das Fahrzeug danach ab. Während dieser Zeit darf das Auto allerdings nicht im öffentlichen Straßenverkehr parken.
Autofahrer, die das Kennzeichen ihres alten Autos als Erinnerung behalten möchten, lassen sich das Kennzeichen vom Käufer nach der An- bzw. Ummeldung (sofern er ein neues Kennzeichen beantragt) zuschicken oder übergeben.
Nach dem Verkauf: So läuft die Abmeldung
Der Verkäufer muss nicht unbedingt einen Termin beim Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt machen, wenn er sein Auto mit Kennzeichen verkauft hat. Es reicht ein Kaufvertrag als Kopie. In einem anerkannten Kaufvertrag steht unter anderem, ob der Käufer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) erhalten hat. Dazu finden sich in dem Schriftstück der volle Name mit Anschrift, Personalausweis-Nummer und seine Unterschrift. Dieses Dokument genügt den Behörden für eine offizielle Abmeldung.
Möchte der Verkäufer sein Auto vor der Abholung abmelden, gibt es einige Dinge zu beachten. In diesem Fall vereinbarst Du am besten einen Termin mit Deiner Behörde, um die Wartezeit zu verkürzen. Dann gehst Du mit beiden Schildern sowie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zum Amt. Dort entfernen die Mitarbeiter das Landessiegel und ziehen den Fahrzeugschein ein. Nur den Brief und die entwerteten Nummernschilder kannst Du wieder mitnehmen.
Will der Käufer sein neues, gebrauchtes Auto anmelden, benötigt er einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, den Fahrzeugbrief, eine letzte gültige HU- und eine elektronische Versicherungsbescheinigung (eVB-Nummer). Die hat er sich idealerweise von seiner Kfz-Versicherung zuschicken lassen. Per E-Mail geht das sehr schnell. Einschränkung: Das HU-Protokoll entfällt bei Neuwagen, die jünger sind als drei Jahre, denn diese Fahrzeuge mussten noch zu keiner Hauptuntersuchung.
Die neuen Schilder kann man meist in der Nähe der Zulassungsstelle anfertigen lassen. Ein Wunschkennzeichen sollte man besser vorher online reservieren, um sicher zu sein, dass es nicht anderweitig vergeben ist. Hat der Käufer seine Schilder in der Hand, braucht es noch HU- und Landessiegel. Dann sind die Nummernschilder offiziell gültig. Es fehlen nur noch ein passender Kennzeichenhalter oder ein paar Schrauben und die Nummernschilder hängen am Auto. Dann kann es endlich losgehen.
Pro und Contra: Auto verkaufen mit und ohne Abmeldung
Abgemeldetes Auto anbieten
- Sicherheit für den Verkäufer
- Keine Probefahrten möglich
- Kreis potenzieller Interessenten schrumpft
- Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Bereich parken
Nach dem Verkauf aber vor der Abholung Auto abmelden
- Kein Risiko für den Verkäufer
- Versicherung und Steuer ruhen ab der Abmeldung
- Verkäufer muss das Auto selbst abmelden
- Auto darf abgemeldet nicht auf öffentlichem Grund parken
- Unbequem für den Käufer
Auto verkaufen ohne Abmeldung
- Auto kann weitergenutzt werden
- Probefahrt jederzeit möglich
- Bequem für Verkäufer und Käufer
- Höheres Risiko für Verkäufer bei Bußgeld und Unfall