Auto verkaufen trotz laufender Finanzierung: Das solltest Du beachten
Was passiert, wenn Du Dein Fahrzeug während der Finanzierung verkaufen willst oder musst? Ist das möglich und was sind die Bedingungen? Wir sagen es Dir.
- Wenn Du das finanzierte Auto verkaufen musst
- Fallbeispiel: Herr M. verkauft Auto trotz Finanzierung
- Was für eine Finanzierung läuft?
- Wer hat die Fahrzeugbescheinigung Teil II?
- Der erste Schritt: Kontaktaufnahme mit der Bank
- Der zweite Schritt: Preisfestsetzung
- Der dritte Schritt: Privater Verkauf oder nicht?
Ob Familien-Van oder Cabrio – kaum jemand will oder kann Summen im oft mittleren fünfstelligen Bereich als Einmalzahlung leisten. Deshalb entscheiden sich viele Autokäufer für einen Kredit. Für Dich als Käufer bedeutet dies, dass Du über mehrere Jahre an einen Kreditvertrag und damit auch an das finanzierte Fahrzeug gebunden bist. Doch was, wenn sich Deine Lebenssituation plötzlich ändert?
Wenn Du das finanzierte Auto verkaufen musst
Manchmal ändert sich das Leben schlagartig - und plötzlich passst Dein Auto nicht mehr zu Dir. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder ein Unfall machen es so manchem Kreditnehmer unmöglich, das Geld für die monatlichen Raten zu bezahlen. Und selbst eine grundsätzlich positive Veränderung wie Familienzuwachs kann dazu führen, dass Du Dein finanziertes Auto verkaufen musst. Das im folgenden Abschnitt aufgeführte Fallbeispiel zeigt, wie eine solche Situation aussehen könnte.
Fallbeispiel: Herr M. verkauft Auto trotz Finanzierung
Herr M. ist Junggeselle möchte ein Cabrio kaufen. Das Geld hierfür möchte er von der Bank leihen. Die Finanzierung, für die er sich entscheidet, läuft sechs Jahre lang. Drei Jahre später ist er verheiratet und erwartet Nachwuchs – ein Cabrio passt nicht zur jungen Familie. Herr M. möchte sein Auto verkaufen und stattdessen ein familientaugliches Fahrzeug anschaffen. Doch ist das überhaupt möglich? Das Auto gehört schließlich bis zur vollständigen Ablösung des Kredites der Bank.
Was für eine Finanzierung läuft?
Für die Beantwortung dieser Frage muss man wissen, dass sich die Kreditbedingungen der verschiedenen Banken deutlich voneinander unterscheiden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kreditvertrag bei einer vom Autohersteller unabhängigen Direktbank oder bei einer Hersteller-Bank abgeschlossen wurde.
Wer hat die Fahrzeugbescheinigung Teil II?
Wenn Du als Kreditnehmer die Fahrzeugbescheinigung Teil II trotz laufender Finanzierung ausgehändigt bekommst, musst Du in der Regel eine sogenannte Sicherungsübereignung unterschreiben. Diese gestattet es der Bank, das finanzierte Auto zu verkaufen, sollten Ratenzahlungen ausbleiben. Du als Kreditnehmer hast mit der Fahrzeugbescheinigung jedoch die Möglichkeit, das Fahrzeug recht problemlos zu verkaufen. Die monatlichen Kreditraten musst Du selbstverständlich weiterhin zahlen bzw. den Kredit mit einer Einmalzahlung ablösen.
Meist wird die Bank jedoch die Fahrzeugbescheinigung Teil II als Sicherheit behalten. Einige Banken, etwa die VW Bank, geben den Kfz-Brief erst dann heraus, wenn der Kredit vollständig abgezahlt ist. Das macht den gewünschten Verkauf äußerst schwierig. Ein potenzieller Käufer wird sich kaum darauf einlassen, den Kaufpreis zu bezahlen, ohne dass ihm mit dem Fahrzeug auch die Fahrzeugbescheinigung Teil II ausgehändigt wird. Denn ohne dieses Dokument hat der Käufer weder die Gewissheit, dass das Auto tatsächlich dem Verkäufer (respektive der Kreditbank) gehört, noch kann er das Fahrzeug überhaupt anmelden. Dieses Dilemma lässt sich lösen, wie das Fallbeispiel zeigt.
Der erste Schritt: Kontaktaufnahme mit der Bank
Zurück zu Herrn M. Der erste Schritt zum Verkauf seines Fahrzeugs trotz laufender Finanzierung ist die Kontaktaufnahme mit der Kreditbank. Mit ihr muss er klären, ob die Bank der Veräußerung zustimmt, und wenn ja, zu welchen Bedingungen sie dazu bereit wäre. Sehen die Konditionen der Bank grundsätzlich einen etwaigen Verkauf während der laufenden Finanzierung vor, wird man Herrn M. die exakte Summe für die Ablösung des Kredites nennen und zudem wissen wollen, auf welchem Weg er diese Summe begleichen will. Auch hier unterscheiden sich die Bestimmungen häufig von Bank zu Bank. So fordert etwa die Santander Bank bei einem Verkauf des Fahrzeugs während der laufenden Finanzierung eine Begleichung der Restsumme.
Vorfälligkeitsentschädigung
Entscheidet sich Herr M. für eine Einmalzahlung zur Kredit-Begleichung, kann bis zu einem Prozent der Restkreditsumme zusätzlich fällig werden. Mit dieser sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung hält sich die Bank schadlos für die Zinsen, die ihr wegen der frühen Ablösung des Kredites entgangen sind. Einige Banken verzichten allerdings auf die Vorfälligkeitsentschädigung. So etwa die Landesbank Berlin, die für den Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) einen Autokredit anbietet. Es ist also ratsam, sich vor dem Abschließen eines Autokredits einen detaillierten Überblick über die Konditionen zu verschaffen.
Der zweite Schritt: Preisfestsetzung
Stimmt die Bank einem vorzeitigen Verkauf zu, gilt es den aktuellen Marktwert des Autos zu ermitteln. Dabei helfen kostenlose Online-Preisermittlungstools wie die „Autobewertung“ auf mobile.de oder die Gebrauchtwagenpreisliste des ADAC. Es ist ratsam, einen Kaufpreis festzusetzen, der über der noch ausstehenden Kreditsumme liegt. Denn: Preisverhandlungen gehören beim Gebrauchtwagenverkauf dazu. Der Einbau eines finanziellen „Puffers“ als Verhandlungsspielraum ist deshalb empfehlenswert. Die Höhe dieses Puffers sollte aber maßvoll kalkuliert sein und nicht abschrecken. Schließlich informieren sich potenzielle Käufer in der Regel über die gängigen Marktpreise.
Risiko Restschuld
Doch auch, wenn Du den Verkaufspreis höher kalkulierst, kann es zu einer deutlichen Diskrepanz zwischen der Restschuld bei der Kreditbank und dem Verkaufspreis des Autos kommen. Denn gerade Neuwagen erfahren über die Jahre einen hohen Wertverlust. Häufig kann also die Restschuld der Finanzierung nicht mit dem Restwert des Autos gedeckt werden. Bei Herrn M. ist das der Fall. Den Fehlbetrag muss er daher anderweitig finanzieren, etwa mit einem Privatkredit mit freier Verwendung bzw. einem Umschuldungskredit.
Der dritte Schritt: Privater Verkauf oder nicht?
Grundsätzlich steht es Dir offen, ob Du Dein Auto privat verkaufen möchtest oder nicht. Denkbar – und je nach Fall auch praktisch – ist der (Rück-)Verkauf an den Händler.
Schritte beim privaten Verkauf
Den potenziellen Käufer solltest Du von Beginn an darüber informieren, dass das Fahrzeug aus einer noch laufenden Finanzierung stammt. Als vertrauensbildende Maßnahme kann auch dienen, einen etwaigen Interessenten zu einem (weiteren) Gespräch mit der Kreditbank einzuladen, sodass die Verkaufsverhandlungen „offiziellen“ Charakter bekommen. Ob die Bank dieses Vorgehen wünscht, solltest Du aber im Vorfeld klären. Möglicherweise ist der Käufer auch bereit, einen Vorvertrag abzuschließen und eine Anzahlung zu leisten, gegen die ihm die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II in Kopie oder eine Bestätigung aushändigt, dass ihm das Originaldokument nach der Bezahlung des noch offenen Restbetrages zugeht.
Schritte beim Verkauf an den Händler
Herr M. möchte sein über eine Herstellerbank finanziertes Cabrio bei dem Händler, bei dem er den Wagen gekauft hat, gegen einen Familien-Van eintauschen. Der Händler ist interessiert, kauft das Cabrio und der Kredit läuft weiter. Die neue Kredithöhe bzw. die Laufzeit berechnet sich nun aus dem Kaufpreis des Vans abzüglich der Summe, die der Händler Herrn M. für das Cabrio gezahlt hat. Auch der Verkauf an einen anderen Händler ist nicht ausgeschlossen, gestaltet sich aber im Zusammenspiel der bisherigen Kreditbank mit der Herstellerbank der Marke des neuen Autos bisweilen mühsam.
Auto trotz laufender Finanzierung an Privat verkaufen: Die wichtigsten Schritte
- Gespräch mit der Bank suchen
- Kreditkonditionen und Restschuld erfragen
- Restwert des Autos ermitteln
- ggf. Finanzierung der Restschuld klären
- Kaufpreis ansetzen (sollte über der Restschuld liegen)
- gegenüber potenziellen Käufern mit offenen Karten spielen
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