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Einem roten Auto fehlt das Kennzeichen an der Heckstoßstange
Quelle: dpa / Picture Alliance
Hast Du Dein Auto abgemeldet, musst Du das bei Deiner Autoversicherung melden

Du willst Dein altes Auto nicht mehr? Du brauchst es nicht mehr? Es fährt nicht mehr? Dann solltest Du es abmelden. Denn nach der Abmeldung werden Dir als Halter zu viel gezahlte Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge erstattet. 

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Fahrzeug abzumelden?

Anders als beim An- und Ummelden eines Fahrzeugs musst Du nicht unbedingt zur Zulassungsstelle Deines Wohnorts fahren, damit Du Dein Auto abmelden kannst. Du kannst die Kfz-Abmeldung in jeder beliebigen Zulassungsstelle erledigen. Die Kosten betragen zwischen sieben und zehn Euro. 

Je nachdem, wie alt Dein Fahrzeug ist, ist die Abmeldung auch online möglich. Das gilt für Autos, die ab dem Jahr 2015 erstmals zugelassen wurden. Deine Kennzeichen haben unter den Stempelplaketten versteckte Sicherheitscodes, die digital ausgelesen werden können. Ein solcher Code befindet sich auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser bekannt als Fahrzeugschein. Damit Du online Dein Auto abmelden kannst, benötigst Du außerdem einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie das entsprechende Lesegerät. Bis September 2017 lief die Abmeldung von Autos über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Mittlerweile musst Du Dein Auto im Online-Portal der jeweiligen Zulassungsbehörde abmelden.

Welche Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt?

Wenn Du Dein Auto nicht online abmelden kannst oder den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle bevorzugst, musst Du eine Reihe von Unterlagen bereithalten. Bei der Zulassungsstelle musst Du folgende Dokumente vorlegen: die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) sowie die beiden Nummernschilder. Soll das Auto nicht verkauft oder stillgelegt, sondern verschrottet werden, benötigst Du zudem einen Verwertungsnachweis der Altautoannahme-Stelle beziehungsweise des Schrottplatzes. 

Wie läuft eine Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsbehörde ab?

Der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle erfasst zunächst Deine Daten als Fahrzeughalter und entwertet dann die Kennzeichen. Das geschieht in der Regel, indem die TÜV-Plakette der Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Siegel der entsprechenden Stadt beziehungsweise des Bezirks vom Nummernschild abgekratzt und damit untauglich gemacht werden. Die bisherige Buchstaben-Zahlen-Kombination kann nun neu vergeben werden. Wenn die bisherige Kombination Dein Wunschkennzeichen war, kannst Du es Dir für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs reservieren lassen. Das alte Kennzeichen wird in der Regel entsorgt. Wenn Du aus nostalgischen Gründen daran hängst, kannst Du es mitnehmen. 

Wird das Auto nur stillgelegt, vermerkt der Sachbearbeiter dies in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Stilllegung ist bis zu sieben Jahre gültig. Danach verlieren die Autopapiere ihre Gültigkeit und müssen gegebenenfalls neu ausgestellt werden. 

Ein blaues Auto steht auf einem weißen Tisch. Unscharf im Hintergrund zählt jemand Geldscheine
Quelle: dpa / Picture Alliance
Nach der Abmeldung werden Dir als Halter zu viel gezahlte Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge erstattet

Die Kfz-Zulassungsstelle informiert Deine Kfz-Versicherung und das zuständige Finanzamt darüber, dass Du Dein Auto abgemeldet hast. Zu viel gezahlte Beiträge oder Kfz-Steuern werden innerhalb kurzer Zeit auf Dein Konto überwiesen. 

Übrigens: Im Gegensatz zur An- oder Ummeldung musst Du Dich nicht unbedingt persönlich um die Abmeldung Deines Autos kümmern. Du kannst auch eine andere Person damit bevollmächtigen. Erkundige Dich am besten vorher bei der Zulassungsstelle, ob diese eine schriftliche Vollmacht dafür sehen möchte. 

Wer muss beim Privatverkauf das Auto abmelden?

Wer bei einem Privatverkauf das Auto abmelden muss, hängt einzig und allein davon ab, wie Du Dich als Verkäufer entscheidest. Du kannst dem Käufer das Fahrzeug unter der Maßgabe übergeben, dass er es nach der Überführung abmeldet. Dann bleibt Dir der Gang zur Behörde erspart. Allerdings müsste im Schadensfall Deine Kfz-Versicherung zahlen, was wiederum zu Deinen Lasten geht. 

volvo
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Verfügbare Neuwagen

In vielen Fällen lassen sich Neuwagen heute online anmelden.

Wenn Du auf Nummer sicher gehen und Ärger mit Deiner Kfz-Versicherung vermeiden möchtest, solltest Du das Auto nur abgemeldet verkaufen. Kaufinteressenten können dann allderings keine Probefahrt unternehmen. Und um die Überführung muss sich der Käufer selbst kümmern, etwa indem er sich Kurzzeitkennzeichen besorgt. Diese bieten bis zu fünf Tage lang einen Versicherungsschutz. 

Was muss man beim Halterwechsel beachten?

Entscheidest Du Dich als Verkäufer dafür, das Fahrzeug angemeldet zu übergeben und die Abmeldung dem Käufer zu überlassen, musst Du einiges beachten. Gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung musst Du den Halterwechsel so schnell wie möglich der Zulassungsstelle und Deiner Kfz-Versicherung schriftlich mitteilen. In beiden Fällen ist es ratsam, dass Du eine Kopie des Kaufvertrags beilegst. Ein entsprechendes Formular kannst Du über Deinen Kfz-Versicherer beziehen. 

Darüber hinaus solltest Du als Verkäufer unbedingt einige bindende Angaben in den Kaufvertrag aufnehmen. Dabei handelt es sich neben dem exakten Übergabezeitpunkt (Datum und Uhrzeit) auch um die Frist, in der das Fahrzeug vom Käufer ab- beziehungsweise umgemeldet werden muss (in der Regel drei Tage). Zudem sollte auch vermerkt werden, dass der Käufer das Fahrzeug bis zur Ab- beziehungsweise Ummeldung lediglich zum Zweck der Überführung, nicht aber für andere Fahrten nutzen darf.

Was passiert mit der Versicherung, wenn ein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt wird?

Wird ein Fahrzeug abgemeldet, verbleibt aber im Besitz des bisherigen Halters, ruht die Kfz-Versicherung für einen Zeitraum von 18 Monaten. Beiträge für die Versicherung fallen in dieser Zeit nicht an, der Schutz Deiner Versicherung besteht dennoch weiter. Das gilt allerdings nur, solange das Fahrzeug nicht bewegt wird und auf dem gewählten Abstellplatz verbleibt. Erfolgt innerhalb der 18-Monats-Frist keine Wiederzulassung, endet die Versicherung nach Ablauf dieser Frist.

Das brauchst Du für die Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis
  • Beide Nummernschilder
  • Verwertungsnachweis der Altautoannahme-Stelle (wenn das Fahrzeug verschrottet wird)
  • Abmeldegebühr
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