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Ein blauer und ein schwarzer Pkw nach einem Auffahrunfall.
Quelle: picture alliance / Shotshop | Monkey Business 2
Fährt ein fahrendes Fahrzeug auf ein Fahrzeug in derselben Fahrtrichtung auf, spricht man von einem Auffahrunfall.

Was ist ein Auffahrunfall?

Oft reicht ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert: Man ist seinem Vordermann hinten drauf gefahren. In so einem Fall spricht man von einem Auffahrunfall. Auch wenn man zu wenig Abstand zum Fahrzeug vor einem hält, kann es schnell zum Aufprall am Heck kommen. Aber auch unverschuldet kann man einen Auffahrunfall erleiden. Bremst der Vordermann beispielsweise plötzlich und ohne ersichtlichen Grund ab, kannst Du nicht mehr rechtzeitig bremsen. Die Folge: Du fährst auf das vor Dir fahrende Fahrzeug auf.

Checkliste: Was tun bei einem Auffahrunfall?

Ist ein Auffahrunfall passiert, heißt es zunächst: Ruhe bewahren. Grundsätzlich gehst Du wie bei jeder anderen Art von Autounfall vor. Diese Checkliste hilft Dir dabei, alle Schritte und die richtige Reihenfolge einzuhalten.

  1. Unfallstelle absichern
  2. Erste Hilfe leisten
  3. Polizei rufen
  4. Daten austauschen
  5. Unfallschäden dokumentieren
  6. Versicherung kontaktieren

Schritt eins: Unfallstelle absichern

Stelle den Warnblinker an und ziehe eine Warnweste an, bevor Du das Warndreieck aufstellst. Innerorts sollte das Warndreieck in einem Abstand von 50 Metern vor der Unfallstelle aufgestellt werden – außerorts sind es 100 Meter. Ist der Unfall in einer Kurve oder auf einer Bergkuppe passiert, liegt der richtige Standpunkt des Dreiecks davor. Wichtig: Beobachte den Verkehr, bevor Du aussteigst. Ist die Fahrbahn frei und ein gefahrloses Aussteigen möglich? Dieser Check dient sowohl Deiner eigenen Sicherheit als auch der von anderen Verkehrsteilnehmern. Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Fahrbahn nach einem Auffahrunfall zügig geräumt wird. Denn bei kleinen Blechschäden darf der Verkehrsfluss nicht gestört werden. Andernfalls droht ein Bußgeld wegen Verkehrsbehinderung.

Schritt zwei: Erste Hilfe

Überprüfe, ob Personen beim Auffahrunfall verletzt wurden. Wenn ja, setze einen Notruf bei der 112 ab und leiste Erste Hilfe.

Ein schwarzer Pkw fährt an einer Notrufsäule vorbei.
Ein schwarzer Pkw fährt an einer Notrufsäule vorbei.
Verhalten als Ersthelfer

Erste Hilfe zu leisten ist in Deutschland Pflicht. Wie man sie Schritt für Schritt durchführt und worauf es außerdem ankommt.

Schritt drei: Polizei rufen

In einigen Fällen ist es Deine Pflicht, die Polizei hinzuzuziehen. Dann wählt man nach einem Auffahrunfall die 110:

  • Bei einem Personenschaden
  • Bei einem Unfall mit einem Mietwagen
  • Wenn Du auf ein parkendes Auto aufgefahren bist und der Besitzer nicht auffindbar ist

Entfernt man sich unerlaubt vom Unfallort gilt das als Fahrerflucht und das ist strafbar. Sind größere Schäden beim Auffahrunfall entstanden, ist es ebenso ratsam, die Polizei hinzuziehen. Das gilt auch, wenn ausländische Fahrzeuge ohne Versicherungsnachweis am Unfall beteiligt sind. Handelt es sich hingegen um einen kleineren und leichten Auffahrunfall, muss die Polizei nicht unbedingt hinzugezogen werden. Bei einem Bagatellschaden wie einem Kratzer rückt die Polizei in der Regel nicht aus.

Schritt vier: Daten austauschen

Ist die Polizei eingeschaltet, gibt sie in der Regel vor Ort für alle Unfallbeteiligten je einen polizeilichen Unfallbericht aus. Auf diesem sind die Vorgangsnummer, die Kontaktdaten der Beteiligten sowie eine Kurzübersicht des Unfallhergangs vermerkt. Somit enthält er die wichtigsten Informationen, die man braucht, um den Schaden bei der Kfz-Versicherung zu regulieren. Wird die Polizei nicht eingeschaltet, tausche mit dem Unfallgegner alle relevanten Versicherungsangaben wie Name der Versicherung und Versicherungsnummer aus. Nimm auch die Angaben zur Person des Unfallgegners auf:

  • Name
  • Adresse
  • Kennzeichen

Sind Zeugen anwesend, ist es ratsam, auch ihre Personalien aufzunehmen.

Schritt fünf: Unfallschäden dokumentieren

Als nächstes muss der Auffahrunfall für die Versicherung dokumentiert werden. Hilfreich ist dafür der Europäische Unfallbericht, beispielsweise vom staatlich anerkannten Zentralruf der Autoversicherer. Er ist eine Hilfestellung, um die grundlegenden Informationen an den Versicherer zu übermitteln. Neben einer Beschreibung des Unfallhergangs und sichtbarer Schäden am Fahrzeug enthält er die Möglichkeit, eine Unfallskizze anzufertigen. Mache nach Möglichkeit zusätzlich Fotos von der Unfallstelle, um sie genauestens zu dokumentieren.

Schritt sechs: Versicherung kontaktieren

Als Verursacher eines Auffahrunfalls muss man den Schaden zeitnah seiner Versicherung melden. So kann die Schadensregulierung schnell in die Wege geleitet werden. Und was gilt für Geschädigte? Spätestens eine Woche nach dem Unfall sollte man Kontakt mit der gegnerischen Kfz-Versicherung aufnehmen. Mit dem Versicherer werden dann weitere Schritte wie die Reparatur des Schadens geklärt. Die Meldung an die eigene Versicherung kann dem Geschädigten helfen, unberechtigte Forderungen der Versicherer des Unfallgegners abzuwehren.

Auffahrunfall: Wer ist schuld?

Bei einem Auffahrunfall ist die Schuldfrage nicht pauschal zu beantworten. Denn nicht immer trägt der Auffahrende die alleinige Schuld. Bremst der Vordermann beispielsweise abrupt und ohne triftigen Grund, kann ihn eine Teilschuld treffen. Das gilt auch beim Bremsen für Kleintiere. Eine Teilschuld trifft den Unfallgegner ebenso, wenn er fahrlässig handelt und beispielsweise die Vorfahrt missachtet. Fahren mehrere Fahrzeuge bei einem Auffahrunfall ineinander, ist die Schuldfrage schwierig zu klären. Eindeutiger ist sie hingegen, wenn man beispielsweise auf ein an der Ampel stehendes Fahrzeug auffährt. Der Auffahrunfall auf ein stehendes Fahrzeug ist in der Regel immer die Schuld des Auffahrenden.

Wie hoch fällt die Strafe bei einem Auffahrunfall aus?

Es ist gibt keine pauschale Antwort darauf, wie hoch die Strafe für Auffahrunfälle ausfällt. Denn je nach Vergehen oder Auslöser des Auffahrunfalls gibt es Unterschiede. Hast Du beispielsweise den Mindestabstand nicht eingehalten, droht in der Regel ein Bußgeld ab 25 Euro. Bei nicht angepasster Geschwindigkeit drohen 35 Euro Verwarngeld. Fährt man bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen und verursacht einen Auffahrunfall, werden 120 Euro fällig.

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, kann der Geschädigte eines Auffahrunfalls ein Schmerzensgeld nach Paragraf 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches erwirken. Dafür muss allerdings nachgewiesen sein, dass die physischen und psychischen Schäden aus dem Unfall resultieren. Ein Arzt kann dies beispielsweise attestieren, um die Nachweispflicht einzuhalten.

Ein Mann sitzt am Steuer eines Pkw und telefoniert.
Ein Mann sitzt am Steuer eines Pkw und telefoniert.
Aufbauseminar in der Probezeit

Verkehrsvergehen in der Probezeit haben härtere Konsequenzen. Je nach Verstoß kann eine Nachschulung fällig werden. Das sind die Kosten.

Wie wirkt sich ein Auffahrunfall auf die Probezeit aus?

Hast Du Dich selbst überschätzt, zu spät gebremst und bist Deinem Vordermann aufgefahren? Fahranfängern fehlt in der Regel die nötige Fahrroutine. Gefahrensituationen werden dadurch leichter unterschätzt und Unfälle können schneller geschehen. Passiert in der Probezeit ein Auffahrunfall, stellt das einen Sonderfall dar, der harte Strafen nach sich ziehen kann. Entscheidend ist in jedem Fall die Schuldfrage. Ist der Fahranfänger schuld am Auffahrunfall, erwarten ihn neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg. Ebenfalls ist ein Fahrverbot möglich.

Wie die Konsequenzen für Fahranfänger ausfallen, ist von der Art des Verstoßes abhängig. Dabei wird zwischen zwei Arten von Verstößen unterschieden:

  • A-Verstöße: Schwerwiegende Verstöße wie die Missachtung einer roten Ampel werden A-Verstöße genannt.
  • B-Verstöße: Weniger schwerwiegende Verstöße wie die Behinderung von Fußgängern werden B-Verstöße genannt.

Leistet man sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht. Da Auffahrunfälle als A-Verstöße gelten, müssen Unfallverursacher in der Probezeit zwingend an der Nachschulung teilnehmen.

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