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Die Jahreszahl 2025 hebt sich von der Straße ab. An den Rändern stehen Bäume. Das Ambiente ist herbstlich.
Quelle: Basisbild: unsplash
Das Autojahr 2025 hält einige Änderungen für Kfz-Halter und Fahrer bereit.

Bestand hat nur der Wandel – und der trifft im nächsten Jahr selbstverständlich auch die Autofahrer. Billiger wird das Fahren 2025 für die meisten sicher nicht. Denn die Kfz-Versicherungen passen ihre Preise an – für viele von uns leider nach oben. Auch der Sprit wird wieder teurer werden. Daneben gibt es neue rechtliche Regelungen, wie etwa die Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung für Reisen nach Großbritannien. Bereite Dich als Autofahrer rechtzeitig auf die Neuerungen vor, um möglichen Strafen und Bußgeldern aus dem Weg zu gehen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Winterreifen: neue Regel (Schneeflocke statt M+S)
  • Führerschein-Umtauschpflicht für ab 1971 Geborene
  • Spritpreise steigen, weil die CO2-Steuer erhöht wird
  • Kfz-Versicherung: Prämien steigen für viele
  • THG-Quote kann auch 2025 beantragt werden
  • HU: Autos mit orangener Plakette müssen zum TÜV
  • Maut und Vignetten für Österreich und die Schweiz
  • Gasprüfung für Reisemobile wird zur Pflicht
  • Einreisegenehmigung für Reisen nach UK

Winterreifen nur noch mit Schneeflockensymbol

Eine Reifenflanke mit Alpine-Symbol und integriertem Schneeflocken-Piktogramm.
Quelle: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
Zulässige Winterreifen tragen seit Oktober 2024 das Alpine-Symbol mit der Schneeflocke auf der Flanke. Die Kennung M+S ist nicht mehr ausreichend.

M+S, was für Matsch plus Schnee steht, reicht als Kennzeichnung seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als Beleg für echte Wintertauglichkeit aus. Das Problem: M+S zeichnet auch viele Offroad-Reifen aus, die auf winterlichen Straßen kaum Grip bieten. Es gibt neue gesetzliche Anforderungen für Winterpneus, die nur jene Reifen erfüllen, die eine Schneeflocke in einem Alpine-Symbol auf der Flanke führen, meist weiterhin in Verbindung mit der M+S-Kennung. Auch Ganzjahresreifen können das Symbol tragen.

In Deutschland existiert übrigens keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings gibt es eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, bei Glatteis oder Schnee, darf deshalb ausschließlich mit Winterreifen gefahren werden. Die Eselsbrücke für die Montage von Winterreifen von O bis O (Oktober bis Ostern) ist eher eine Gedankenstütze. Es gibt keine Vorschrift für Winterreifen in diesem Zeitraum. Wer sein Auto bei Schnee und Eis konsequent stehen lässt, kann in der Regel auf den Reifenwechsel verzichten.

Führerscheintauschpflicht

Zu sehen ist ein Portemonnaie, in dem ein Führerschein im Scheckkartenformat steckt, dahinter ist ein alter grauer Führerschein einsortiert.
Quelle: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
Wer zwischen 1971 und 1988 geboren ist, muss seinen alten Führerschein in den neuen im Scheckkartenformat umtauschen.

Nicht alle Änderungen 2025 gelten für alle Autofahrerinnen und Autofahrer. Die Pflicht zum Umtausch des alten grauen oder rosa „Lappens“ in einen fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat trifft nur jene, die zwischen 1971 und 1988 geboren sind. Und sie müssen schnell handeln, denn der Umtausch des Führerscheins hat vor dem 19. Januar 2025 zu erfolgen. Das neue Dokument gilt für 15 Jahre, muss nach Ablauf dieser Zeit wieder gewechselt werden und kostet 25 Euro. Wer seiner Umtauschpflicht nicht nachkommt und nach dem Stichtag von der Polizei angehalten wird, muss damit rechnen, mit zehn Euro zur Kasse gebeten zu werden. Wirklich unnötig.

Benzin und Diesel – die Preise ziehen an

Eine Zapfsäule mit Zapfpistolen für Benzin- und Dieselkraftstoff.
Quelle: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
Es wird wieder teurer an der Zapfsäule: Weil die CO2-Steuer steigt, gehen auch die Benzin- und Dieselpreise nach oben.

Nachdem uns der Herbst 2024 sehr günstige Spritpreise beschert hat, werden sie 2025 sehr wahrscheinlich merklich anziehen. Ein Grund dafür sind steigende Steuern auf den CO2-Ausstoß. 2025 werden für jede emittierte Tonne Kohlendioxid 55 Euro fällig (zum Vergleich 2024: 45 Euro). Daraus resultiert ein Preisanstieg an den Zapfsäulen; Experten gehen von etwa drei bis vier Cent pro Liter aus.

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Viele Kfz-Versicherungsprämien werden steigen

Wie in jedem Jahr passen auch 2025 die Versicherer die Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherungen an. Teure Ersatzteile und immer komplexere Fahrzeuge machen Reparaturen stetig kostenintensiver, also verteuern sich auch einige Versicherungsverträge. Für 7,1 Millionen Autofahrer sollen höhere Prämien anfallen, aber immerhin 5,1 Millionen profitieren von günstigeren Klassifizierungen. Für rund 30 Millionen Autofahrer ändert sich bei der Typklasse nichts. Auch die Regionalklassen zahlreicher Autofahrer werden angepasst, 4,7 Millionen rutschen in eine günstigere Einstufung, während die Beiträge für 9,4 Millionen steigen.

E-Autofahrer können auch 2025 ihr THG-Zertifikat verkaufen

Weil E-Autos – hier findest Du alles zum Thema Elektromobilität – lokal keine Treibhausgase ausstoßen, können ihre Fahrer sogenannte THG-Zertifikate verkaufen (im Rahmen der Treibhausgas-Minderungsquote, kurz: THG-Quote). Reichtümer sind allerdings nicht zu erwarten, denn 2025 lassen sich kaum mehr als 90 Euro pro E-Auto erzielen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 war ein E-Auto-THG-Zertifikat gut 400 Euro wert. Für den Verfall sind laut „Bundesverband THG Quote“ Biokraftstoffe verantwortlich, auf die die Quote doppelt angerechnet werden kann. Ihr Import im großen Stil lässt in der Folge die Quote für einzelne Fahrzeuge sinken.

Frische Hauptuntersuchung – „Orange“ ist nicht mehr gültig

Ein Nummernschild mit einer orangefarbenen HU-Plakette.
Quelle: Bangemann
Autos mit orangefarbener Plakette auf dem hinteren Kennzeichen müssen 2025 zur Hauptuntersuchung (HU).

2025 läuft die Gültigkeit der orangefarbenen HU-Plakette aus. Trägt das hintere Kennzeichen so einen Kleber (siehe Abb.), muss das Auto zur Hauptuntersuchung (HU). Besteht es vor den strengen Augen des Prüfingenieurs, wird er den alten Kleber vom Nummernschild kratzen und dort eine gelbe Plakette anbringen. Diese gilt dann wieder für zwei Jahre. Wer den TÜV überzieht und erwischt wird, muss übrigens 15 Euro Bußgeld zahlen, wenn es sich um zwei bis vier Monate handelt. Wird die HU um bis zu acht Monate versäumt, besteht die Gefahr, ein Bußgeld von 25 Euro zu erhalten. Ab acht Monaten steigt das Bußgeld auf 60 Euro und das Konto in Flensburg wächst um einen Punkt an.

Wann genau läuft die HU ab – die Plakette gibt den Hinweis

Die HU-Plakette ist auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen in der Mitte platziert und gibt an, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung mangelfrei und vorschriftsmäßig ist. Sie enthält außerdem die Information, wann der nächste Untersuchungstermin (HU) ansteht. Das Jahr der Fälligkeit lässt sich an den zwei Ziffern in der Mitte der Prüfplakette ablesen. Eine „25“ im Innenkreis, wie bei den orangefarbenen Plaketten, bedeutet, dass der nächste Termin für die Hauptuntersuchung 2025 fällig ist. Auch der Monat der nächsten Überprüfung lässt sich an der Plakette erkennen. Ist die Zehn oben, bei einem Uhrenziffernblatt wäre das die Position der Zwölf, muss das Auto im Oktober zur HU.

Neue Vignetten für Alpentourer

Für Fahrten durch die Alpenländer Österreich und Schweiz werden zum Jahreswechsel neue, etwas teurere Vignetten fällig. Eine Jahresvignette für Österreich kostet 103,80 Euro für Pkw und 41,50 Euro für Motorräder. Gültig ist sie bereits ab dem 1. Dezember 2024. Zehn Tage kosten 12,40 Euro, während eine 1-Tages-Vignette mit 9,30 Euro berechnet wird. Gegenüber 2024 sind die 2025er-Preise um 7,7 Prozent gestiegen. Die Schweizer Vignette kostet weiterhin 40 Franken. Sowohl für Österreich als auch für die Schweiz besteht die Möglichkeit, digitale Vignetten zu kaufen. Du ersparst Dir damit das lästige Abkratzen abgelaufener Bapperl von der Windschutzscheibe.

Gasprüfung für Wohnmobile notwendig

Eine Frau kocht Kaffee auf einem Reisemobil-Gaskocher.
Quelle: picture alliance / Westend61 | Francesco Morandini
Wer mit Gas im Reisemobil oder Wohnwagen kocht, muss sich künftig auf eine zweijährliche Überprüfung der Flüssiggasanlage einstellen.

Für mehr Sicherheit soll die verpflichtende Überprüfung der Flüssiggasanlagen von Wohn- und Reisemobilen sowie Wohnwagen sorgen. Sie gilt ab dem 19. Juni 2025. Analog zur Hauptuntersuchung muss sie alle zwei Jahre erfolgen. Wer seine Anlage nicht checken lässt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro rechnen. Die Gasanlagen-Untersuchung wird zwischen 50 und 100 Euro kosten, je nach Aufwand und Servicebetrieb.

Nur mit Genehmigung nach Großbritannien

Der Brexit wird ab 2. April 2025 auch für Privatpersonen die Reise nach Großbritannien im eigenen Auto verkomplizieren. Denn ab diesem Datum wird die elektronische Einreisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation) für Reisende aus der EU auf die Nachbarinsel verpflichtend. Immerhin sind die Kosten für die Beantragung mit zehn Pfund erträglich und die Genehmigung kann online oder über eine App beantragt werden.

Checkliste – Gut gerüstet ins Autojahr 2025

Bist Du gut auf das kommende Jahr vorbereitet? Auf diese Punkte solltest Du achten:

  • Führerschein-Check: Muss die Fahrerlaubnis umgetauscht werden?
  • Muss mein Auto 2025 zur Hauptuntersuchung (HU)?
  • Tragen meine Winterreifen das Alpine-Symbol (Schneeflocke) auf der Flanke?
  • Wird mein Auto in eine andere Typklasse eingruppiert und steigt dadurch die Prämie? Eventuell macht ein Versicherungswechsel Sinn (Stichtag für einen Wechsel ist der 30. November).
  • Kann ich die THG-Prämie für mein E-Auto beantragen?
  • In welchem Zustand ist die Gasanlage meines Wohnmobils, muss sie vor der Prüfung zum Service?
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