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Ein Volvo V90 und eine Mercedes E-Klasse fahren mit eingeschaltetem Abblendlicht eine Straße entlang.
Quelle: mobile.de
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Paragraph 17 musst Du das Abblendlicht während der Dämmerung, bei Nacht oder bei Dunkelheit einschalten

Die Beleuchtung eines Kraftfahrzeugs gehört zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen. Ohne die vorgeschriebenen Lichter bekommt in Deutschland kein Fahrzeug eine Zulassung. Alle zwei Jahre kontrollieren TÜV, Dekra und Co., ob die gesamte Beleuchtungsanlage funktioniert.

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Abblendlicht - was ist das überhaupt?

Jeder in Deutschland zugelassene Pkw muss mit zwei nach vorne gerichteten Scheinwerfern ausgestattet sein. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt hierfür weißes Licht vor. Die Beleuchtung für einen Pkw muss Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht umfassen. Das Abblendlicht ist in erster Linie zur Ausleuchtung der Fahrbahn direkt vor dem Fahrzeug wichtig. Gleichzeitig soll es die Sichtbarkeit des Fahrzeugs erhöhen. 

Wie schalte ich das Abblendlicht ein?

Der Schalter für das Abblendlicht kann sich an unterschiedlichen Stellen im Fahrzeug befinden, je nachdem welches Modell von welchem Hersteller Du fährst. Sehr häufig befindet sich der Schalter links vom Lenkrad im unteren Bereich des Armaturenbretts. Alternativ wird bei vielen Modellen an einem Hebel am Lenkrad das Licht eingeschaltet, häufig mit Drehen des Hebels.

Woran erkennt man das Abblendlicht?

Das Symbol für das Abblendlicht ist ein Scheinwerfer, dessen Strahlung zur Straße abfällt. Die drei Striche im Piktogramm neigen sich also nach unten. Dieses Symbol befindet sich am Schalter des Lichts. Bei manchen Modellen leuchtet das Symbol in Grün im Cockpit, wenn die Lichtautomatik mit Lichtsensor das Abblendlicht angeschaltet hat.

Ein BMW 1er steht mit eingeschaltetem Abblendlicht auf einem Parkplatz. Der Scheinwerfer ist in Nahaufnahme zu sehen.
Quelle: Peter Besser
Wer das Abblendlicht bei Tage trotz schlechter Sichtverhältnisse nicht anschaltet, muss mit einem Bußgeld rechnen

Wann muss das Abblendlicht eingeschaltet sein?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Paragraph 17 musst Du das Abblendlicht während der Dämmerung, bei Nacht oder bei Dunkelheit einschalten. Bei Dunkelheit kann auch einen Tunnel meinen. Auch bei schlechten Sichtverhältnissen aufgrund von Regen, Schnee oder Nebel musst Du mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren. Bei guten Sichtverhältnissen gilt in Deutschland keine Lichtpflicht für Pkw. Krafträder müssen hingegen immer mit eingeschaltetem Licht fahren.

Unterschiede zu anderem Licht

Standlicht und Parklicht

Das Standlicht wird auch Begrenzungslicht genannt. Es soll Dein Auto sichtbar machen, wenn Du am Straßenrand hältst. Außerhalb geschlossener Ortschaften musst Du beim Halten das Standlicht komplett einschalten. Innerhalb einer Ortschaft genügt das Parklicht, das meist mit Betätigen des entsprechenden Blinkers die der Fahrbahn zugewandten Seite beleuchtet. Mit dem Einschalten des Standlichtes aktivierst Du zusätzlich die Cockpitbeleuchtung, die Kennzeichenbeleuchtung sowie Rückleuchten. 

Tagfahrlicht

Seit 2011 müssen alle in Deutschland neu zugelassenen Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Auch wenn es in Deutschland keine Pflicht für Tagfahrlicht gibt, so besteht diese in vielen europäischen Staaten. Tagfahrlicht dient ausschließlich dazu, dass Dein Auto von entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern besser gesehen wird. Da alle Arten der Beleuchtung Energie kosten, wurden für das dauerhafte Brennen des Tagfahrlichtes spezielle und möglichst effiziente Lichter entwickelt. Viele Tagfahrleuchten strahlen mit LED, die den Kraftstoffverbrauch nur moderat erhöhen.  

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Fernlicht

Bei Nacht auf der Landstraße oder der Autobahn verbessert der deutlich verlängerte Lichtkegel des Fernlichtes die Sicht des Fahrers. So kannst Du deutlich weiter sehen und erkennst mögliche Gefahren wie ein Reh oder einen Fußgänger am Straßenrand viel früher. Der Haken am Fernlicht ist allerdings, dass der weitreichende und helle Lichtkegel andere Verkehrsteilnehmer blenden kann. Das gilt sowohl für entgegenkommende Autos als auch für Fahrzeuge, die vor Dir fahren. Aus diesem Grund darf Fernlicht nur eingeschaltet werden, wenn kein anderer Fahrer dadurch geblendet wird. In Ortschaften mit durchgängiger Straßenbeleuchtung darfst Du das Fernlicht nicht einschalten, andernfalls droht ein Bußgeld.

Moderne Scheinwerfer mit Matrix-Funktion erkennen entgegenkommende Fahrzeuge oder Fußgänger am Straßenrand und können ihren Lichtkegel entsprechend anpassen. So hast Du als Fahrer den Komfort des Fernlichtes, ohne dass andere geblendet werden. Solche Scheinwerfer sind allerdings teuer und bislang nur für vergleichweise wenige Fahrzeuge zu haben. Eine nicht ganz so teure Alternative ist ein Fernlichtassistent, der Dir das ständige Auf- und Abblenden auf einer Landstraße abnimmt.

Nebelscheinwerfer

Wie der Name schon sagt, sind Nebelscheinwerfer für den Einsatz bei schlechter Sicht aufgrund von Nebel gedacht. Im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte müssen Nebelscheinwerfer allerdings nicht eingeschaltet werden. Sie dienen nicht der Sichtbarkeit Deines Autos, so wie die Nebelschlussleuchte. Sie sollen lediglich Deine Sicht bei Nebel verbessern. 

Kurz und knapp: Was Du wissen musst

Wer das Abblendlicht bei Tage trotz schlechter Sichtverhältnisse nicht anschaltet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Innerorts kostet das Fahren ohne Abblendlicht 25 Euro, außerhalb einer geschlossenen Ortschaft kann das Bußgeld bis zu 60 Euro betragen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung der Beleuchtungsanlage oder bei verschmutzten Lichtern droht ein Bußgeld von 20 Euro. Wer dadurch eine Sachbeschädigung verursacht, muss 35 Euro bezahlen.

Bußgelder zum Thema Abblendlicht im Überblick

Nicht vorschriftmäßige Benutzung der Beleuchtung20 Euromit Gefährdung 25 Euro; mit Sachbeschädigung 35 Euro
Das Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet20 Euromit Gefährdung 25 Euro; mit Sachbeschädigung 35 Euro
Verschmutzte Beleuchtungsanlage20 Euromit Gefährdung 25 Euro; mit Sachbeschädigung 35 Euro
Nur mit Standlicht gefahren10 Euromit Gefährdung 15 Euro; mit Sachbeschädigung 35 Euro
Bei durchgehender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10 Euromit Gefährdung 15 Euro; mit Sachbeschädigung 35 Euro
Bei Tag trotz Regen, Nebel, Schnee ohne Abblendlicht gefahren
Innerorts25 Euro
Außerorts60 EuroPlus 1 Punkt in Flensburg
Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren10 Euro
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