Gerade für Unternehmer stellt Leasing eine der meistgenutzten Möglichkeiten dar, um Firmenautos zu finanzieren. Das Besondere für Firmenbesitzer, Gewerbetreibende und andere Unternehmen: Neben den bekannten Vorteilen von Leasing, wie der genauen Kalkulierbarkeit von Kosten und den fixen Leasinglaufzeiten, kannst Du Leasingkosten auch optimal steuerlich absetzen.
Unternehmen, die über eine Firmenflotte mit mehreren Fahrzeugen verfügen, können besondere Flexibilitätsvorteile genießen. Kurze Laufzeiten beim Leasingvertrag können diese Flexibilität erhöhen, weil man sich nicht so lange an einen Vertrag bindet. Doch: Die monatliche Belastung ist dann auch entsprechend höher. Wenn man also einen Leasingvertrag für 48 Monate abschließt, sind die monatlichen Leasingraten niedriger als bei einer 36-monatigen Laufzeit. Diesen Effekt sollte man vor der Wahl der Laufzeit unbedingt beachten.
Das Gewerbe Leasing bietet eine regelmäßige und klar kalkulierbare Leasingrate. Im Gegensatz zum Fahrzeugkauf mit relativ hohen Anschaffungskosten bleibt beim Gewerbe Leasing die Liquidität weitestgehend erhalten. Diese Liquidität beinhaltet finanzielle Ressourcen, die Unternehmer in andere wichtige Geschäftsfelder investieren können: von der Personalakquise bis hin zu technischen Innovationen zur Steigerung der Produktivität.
Auch Kleinunternehmer und Freiberufler, die jeweils nur ein Firmenfahrzeug nutzen, können vom Gewerbe Leasing profitieren: Man kann über Leasing einen Neuwagen für Laufzeiten von 12 bis 48 Monaten fahren, also für einen Zeitraum, in den in aller Regel keine teuren Reparaturen anfallen. Darüber hinaus kann man die monatlichen Leasingraten direkt als Betriebsausgaben absetzen. Das verringert den steuerlichen Gewinn – und damit die steuerliche Belastung insgesamt.
Bei Kleinunternehmern ist es häufig so, dass der Leasinganbieter, zum Beispiel der Autohändler, für den Leasingvertrag den Nachweis der Kreditwürdigkeit verlangt. Dazu reicht in den meisten Fällen eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie eine private Schufa-Auskunft. Manchmal hängt die Zusage des Leasingvertrags auch davon ab, dass das Unternehmen bereits seit mindestens sechs Monaten besteht.
Unternehmer, die neue hochqualifizierte Mitarbeiter einstellen oder bestehenden Mitarbeitern eine besondere Honorierung gewähren möchten, können anstelle der klassischen Gehaltserhöhung die Variante der Gehaltsumwandlung wählen. Indem man einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin einen geleasten Firmenwagen auch zur privaten Nutzung anbietet, kann man hier einen sehr komfortablen Anreiz schaffen. Der Arbeitnehmer wird bei der Gehaltsumwandlung mit weniger Lohnsteuer belastet als bei einer normalen Gehaltserhöhung, der Unternehmer kann die Leasingraten bequem als Betriebsausgaben absetzen.
Unternehmer können sämtliche Kosten, die durch das Leasing anfallen, steuerlich absetzen. Das heißt: Die monatlichen Leasingrate werden direkt als Betriebskosten verbucht. Außerdem zahlen Gewerbekunden beim Gewerbe Leasing de facto nur den Nettobetrag. Denn die anfallende Umsatzsteuer wird als Vorsteuer auf die gesamte Umsatzsteuerlast des Unternehmens angerechnet. Darüber hinaus sind neben den Leasingraten auch Kosten für Versicherungen und Kraftstoffverbrauch steuerlich absetzbar.
Wird das Firmenfahrzeug nicht nur für berufliche Fahrten sondern auch im privaten Bereich genutzt, wird dieser Anteil vom Mitarbeiter als sogenannter geldwerter Vorteil angegeben. Dafür kann das Führen eines Fahrtenbuchs notwendig sein. In manchen Fällen ist auch die Form der pauschalen Besteuerung vorteilhafter. Dafür wird ein Prozent des Bruttolistenneupreises zur Berechnung der Steuerlast herangezogen.
Für jeden Firmenwagen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese Art der Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung. Diese deckt zum Beispiel Wetterschäden und Diebstahl ab, darüber hinaus auch Schäden, die durch einen Unfall verursacht werden. Wichtig bei der Vollkaskoversicherung von Firmenwagen ist auch der GAP-Schutz. Wenn man das Fahrzeug zum Beispiel aufgrund eines Totalschadens oder Diebstahls nicht mehr nutzen kann, erstattet die Versicherung den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und der Summe der restlichen Leasingraten.
Als Leasingnehmer kann man nach Ablauf des Vertrags das Auto zum Restwertpreis übernehmen. Wenn man also mit dem Fahrzeug zufrieden war und über aktuelle Liquiditätsreserven verfügt, hat man hier eine komfortable Option. Diese Kaufoption kann bereits im Leasingvertrag vereinbart werden.
Der Leasinganbieter bleibt beim Leasing während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentümer des Fahrzeugs. Der Eigentümer erwartet natürlich, dass das Fahrzeug vom Leasingnehmer gut behandelt wird. Dazu gehört die angemessene Pflege, Inspektion und Wartung des Autos.
Eine spezielle Form des Gewerbe Leasings ist das Gebrauchtwagen Leasing. Gerade bei Jahreswagen oder Tageszulassungen hat man die Möglichkeit, Fahrzeuge in Neuwagen-Qualität zu besonders günstigen Konditionen zu erhalten. Das Prinzip des Leasingvertrages mit allen steuerlichen Vorteilen unterscheidet sich nicht beim Neuwagen Leasing und beim Gebrauchtwagen Leasing. Für viele Firmenkunden lohnt es sich deshalb, auf Mobile.de gezielt nach Jahreswagen und Tageszulassungen Ausschau zu halten.
Bei Mobile.de können Unternehmer sehr gezielt nach den besten Neuwagen Angeboten, jungen Gebrauchten und den attraktivsten Leasing Konditionen suchen. Regelmäßig kommen neue und aktuelle Angebote dazu, mit der Speicherung der Suchanfrage wird man automatisch informiert. Hat man dann ein bestimmtes Fahrzeug im Blick, kann man direkt über Mobile.de mit dem Anbieter in Kontakt treten. Bei den Leasing Konditionen kann man Vertragslaufzeit, Höhe der Anzahlung und jährliche Kilometerleistung individuell abstimmen. So effektiv geht Firmenwagen Leasing auf Mobile.de.